Ein Brandschutzkonzept darf grundsätzlich nur von qualifizierten Fachleuten erstellt werden, die eine nachgewiesene Ausbildung im vorbeugenden Brandschutz besitzen. In der Praxis sind das vor allem staatlich anerkannte Sachverständige für Brandschutz, Brandschutzingenieure oder erfahrene Fachplaner mit entsprechender Zusatzqualifikation. Wer genau zuständig ist, hängt vom Gebäudetyp, der Nutzung und den baurechtlichen Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes ab. Die folgenden Fragen klären, worauf es dabei konkret ankommt.
Welche Qualifikationen muss ein Brandschutzplaner nachweisen?
Ein Brandschutzplaner muss eine fachlich anerkannte Qualifikation im vorbeugenden Brandschutz nachweisen, zum Beispiel ein abgeschlossenes Studium im Bereich Brandschutzingenieurwesen, eine Ausbildung als staatlich anerkannter Sachverständiger oder eine zertifizierte Weiterbildung als Brandschutzfachplaner. Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland und Komplexität des Projekts.
Für einfache Gebäude kann eine fundierte Weiterbildung mit Zertifikat ausreichen. Bei Sonderbauten wie Krankenhäusern, Schulen, Versammlungsstätten oder Industrieanlagen verlangen die Baubehörden in der Regel einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Brandschutz oder einen Brandschutzingenieur mit entsprechender Berufserfahrung. Wichtig ist dabei nicht nur der formale Abschluss, sondern auch die praktische Erfahrung mit vergleichbaren Projekten.
Darüber hinaus sollte ein seriöser Brandschutzplaner in der Lage sein, das erstellte Konzept gegenüber der Baubehörde zu vertreten und Rückfragen fachlich zu beantworten. Wer ein Konzept nur theoretisch erstellt, ohne die baurechtliche Praxis zu kennen, riskiert Nachbesserungen oder sogar die Ablehnung durch die zuständige Behörde.
Wann reicht ein interner Brandschutzbeauftragter aus?
Ein interner Brandschutzbeauftragter reicht für die Erstellung eines vollständigen Brandschutzkonzepts in der Regel nicht aus. Seine Aufgabe liegt im organisatorischen und betrieblichen Brandschutz, also in der Unterweisung von Mitarbeitern, der Pflege von Flucht- und Rettungsplänen sowie der Begleitung von Brandschutzübungen. Das Erstellen eines baurechtlich relevanten Brandschutzkonzepts ist eine andere, anspruchsvollere Aufgabe.
Intern lässt sich einiges regeln: Der Brandschutzbeauftragte koordiniert den laufenden Betrieb, sorgt für die Einhaltung von Vorschriften und ist Ansprechpartner für Behörden und Mitarbeiter. Für das eigentliche Brandschutzkonzept, das bei Baugenehmigungen oder Nutzungsänderungen eingereicht werden muss, braucht es jedoch jemanden mit einer anerkannten Planungsqualifikation.
Eine sinnvolle Lösung ist die Kombination aus internem Brandschutzbeauftragten und externem Fachplaner: Der Beauftragte kennt den Betrieb von innen, der externe Experte bringt die baurechtliche und planerische Kompetenz mit. So lässt sich ein Brandschutzkonzept erstellen, das sowohl den betrieblichen Realitäten als auch den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird.
Wer darf ein Brandschutzkonzept bei der Baubehörde einreichen?
Bei der Baubehörde darf ein Brandschutzkonzept nur von Personen eingereicht werden, die als bauvorlageberechtigte Fachleute anerkannt sind. Das sind in den meisten Bundesländern Architekten, Bauingenieure oder staatlich anerkannte Sachverständige für Brandschutz. Wer nicht bauvorlageberechtigt ist, kann das Konzept zwar fachlich erarbeiten, muss es aber über eine berechtigte Person einreichen.
Die genaue Regelung ist in den Landesbauordnungen festgelegt und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In Niedersachsen etwa richtet sich die Vorlageberechtigung nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Für Sonderbauten gelten besonders strenge Anforderungen, weil die Behörden hier eine besonders qualifizierte Prüfung erwarten.
Wer sichergehen möchte, dass sein Brandschutzkonzept reibungslos genehmigt wird, sollte frühzeitig klären, ob der beauftragte Planer auch einreichberechtigt ist. Andernfalls entstehen unnötige Verzögerungen im Genehmigungsverfahren.
Was kostet es, ein Brandschutzkonzept extern erstellen zu lassen?
Die Kosten für ein extern erstelltes Brandschutzkonzept hängen stark von der Größe und Komplexität des Gebäudes sowie vom Umfang der erforderlichen Nachweise ab. Für einfache Gewerbeobjekte beginnen die Kosten häufig im niedrigen vierstelligen Bereich, während bei Sonderbauten oder großen Industrieanlagen deutlich höhere Honorare anfallen können.
Grundlage für die Honorarberechnung ist in vielen Fällen die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), auch wenn Brandschutzkonzepte nicht immer direkt darunter fallen. Viele Büros rechnen nach Zeitaufwand ab oder vereinbaren ein Pauschalhonorar, das auf einer Ersteinschätzung des Projekts basiert.
Wichtig ist, beim Vergleich von Angeboten nicht nur auf den Preis zu achten, sondern auch auf den Leistungsumfang. Ein günstiges Konzept, das später von der Baubehörde abgelehnt wird oder Nachbesserungen erfordert, verursacht am Ende mehr Kosten als ein von Anfang an sorgfältig erstelltes Dokument.
Was passiert, wenn ein Brandschutzkonzept von einer unqualifizierten Person erstellt wird?
Wird ein Brandschutzkonzept von einer unqualifizierten Person erstellt, riskiert der Bauherr die Ablehnung des Bauantrags, Nachforderungen der Baubehörde und im schlimmsten Fall erhebliche Haftungsrisiken. Ein fehlerhaftes oder nicht genehmigungsfähiges Konzept kann den gesamten Bauprozess verzögern und zusätzliche Kosten verursachen.
Darüber hinaus trägt der Bauherr rechtlich die Verantwortung dafür, dass das eingereichte Konzept den geltenden Vorschriften entspricht. Wenn im Schadensfall nachgewiesen wird, dass das Brandschutzkonzept mangelhaft war und von jemandem ohne ausreichende Qualifikation erstellt wurde, kann das versicherungsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen haben.
Behörden prüfen bei Sonderbauten besonders sorgfältig, ob der Ersteller des Konzepts nachweislich qualifiziert ist. Fehlt dieser Nachweis, wird das Konzept oft gar nicht erst inhaltlich geprüft, sondern direkt zurückgewiesen. Das kostet Zeit und Geld, die sich mit einer professionellen Beauftragung von Anfang an vermeiden lassen.
Wie finde ich den richtigen Brandschutzexperten für mein Unternehmen?
Den richtigen Brandschutzexperten findet man am zuverlässigsten über nachgewiesene Qualifikationen, einschlägige Projekterfahrung und eine transparente Kommunikation über Leistungsumfang und Honorar. Empfehlenswert ist außerdem, auf Experten zu setzen, die mit den baurechtlichen Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes vertraut sind.
Folgende Kriterien helfen bei der Auswahl:
- Qualifikationsnachweis: Zertifizierungen, Studienabschlüsse oder staatliche Anerkennung als Sachverständiger sollten klar nachweisbar sein.
- Branchenerfahrung: Experten mit Erfahrung in Ihrer Branche kennen typische Risiken und Anforderungen besser.
- Referenzprojekte: Fragen Sie nach vergleichbaren Projekten, die der Experte bereits erfolgreich abgeschlossen hat.
- Regionale Kenntnis: Wer die zuständigen Baubehörden und deren Anforderungen kennt, arbeitet effizienter.
- Ganzheitlicher Ansatz: Experten, die neben der Planung auch bei der Umsetzung und Mitarbeiterunterweisung unterstützen, bieten mehr Mehrwert.
Netzwerke wie Berufsverbände, Kammern oder Empfehlungen aus dem eigenen Branchenumfeld sind gute Ausgangspunkte für die Suche. Auch eine erste Anfrage bei einem spezialisierten Beratungsunternehmen kann helfen, den Bedarf einzuschätzen, bevor eine konkrete Beauftragung erfolgt.
So unterstützt ABEMA beim Brandschutzkonzept erstellen
Wir bei ABEMA begleiten Unternehmen aus Industrie und Handwerk umfassend im Bereich Brand- und Explosionsschutz. Unser Fachbereich deckt dabei nicht nur die organisatorischen Aspekte ab, sondern unterstützt auch konkret bei der Erstellung von Konzepten und Dokumenten sowie bei der Umsetzung von Projekten. Dabei profitieren unsere Kunden von erfahrenen Fachplanern, die sowohl die technischen als auch die baurechtlichen Anforderungen kennen.
Was wir konkret anbieten:
- Erstellung von Brandschutzkonzepten durch qualifizierte Fachplaner mit langjähriger Projekterfahrung
- Stellung gesetzlich geforderter Beauftragter, zum Beispiel als externer Brandschutzbeauftragter
- Beratung und Projektunterstützung bei Neu- und Umbaumaßnahmen sowie bei Nutzungsänderungen
- Mitarbeiterunterweisungen im Bereich Brandschutz, sowohl inhouse als auch an unseren Standorten in Lingen und Wietmarschen
- Beratung zum Explosionsschutz für Betreiber, die mit explosionsgefährdeten Atmosphären umgehen
Wir stehen für praxisnahe, rechtssichere und wirtschaftliche Lösungen, die zu Ihrem Betrieb passen. Wenn Sie wissen möchten, wie wir Ihr Unternehmen konkret unterstützen können, nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie uns gemeinsam den nächsten Schritt planen.
Ähnliche Artikel
- Kann die Brandschutzhelfer Unterweisung auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden?
- Welche Normen gibt es für die Sicherheit von Maschinen?
- Welche verschiedenen Arten von Maschinensicherheit gibt es?
- Sollte Arbeitssicherheit in die Unternehmensstrategie integriert werden?
- Welche Arbeitssicherheitspflichten haben kleine Unternehmen 2026?

