Beauftragtenwesen
Betriebliche Beauftragte sind in der Regel vom Gesetzgeber vorgeschrieben und sind, je nach Unternehmen, gesondert zu bestellen. In erster Linie besteht ihre Funktion darin, den Unternehmer in den verschiedenen Fachgebieten zu beraten und bei der Schaffung von Rechtssicherheit zu unterstützen.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) beraten und betreuen Ihr Unternehmen nach den
gesetzlichen (ASiG) und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 2). Hierbei gehen wir
auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens ein, bestimmen mit Ihnen gemeinsam die Betreuungsform und
kalkulieren vorab den Aufwand für Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung.
Unsere Beauftragten übernehmen u.a. die folgenden Aufgaben:
Brandschutzbeauftragte
Vorbeugender und organisatorischer Brandschutz in Ihrem Unternehmen schützt Menschenleben und Sachwerte. Unser Fachbereich Brand- und Explosionsschutz bietet ein umfassendes Spektrum von Dienstleistungen an. Neben der Stellung von gesetzlich und berufsgenossenschaftlich geforderten
Beauftragten unterstützen Sie unsere Experten bei der Umsetzung Ihrer Projekte.
Unsere Beauftragten übernehmen u.a. die folgenden Aufgaben:
Explosionsschutzbeauftragte
In Unternehmen, die mit Gefahrstoffen umgehen, stellen Explosionen eine potentielle Gefahr mehr sehr
hoher Schadensschwere dar. Auswirkungen beschränken sich hierbei nicht auf finanzielle Schäden,
sondern betreffen ebenso die Aspekte Personen- und Umweltschäden sowie Imageverlust.
Unsere Beauftragten übernehmen u.a. die folgenden Aufgaben:
Gefahrgutbeauftragte (alle Verkehrsträger)
Ist Ihre Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt und sind Ihnen Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen, muss mindestens einen Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragter) schriftlich bestellt werden.
Unsere Beauftragten übernehmen u.a. die folgenden Aufgaben:
Gewässerschutzbeauftragte
Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 m Abwasser einleiten dürfen, haben unverzüglich
einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen.
Unsere Beauftragten übernehmen u.a. die folgenden Aufgaben:
Wahrnehmung der Aufgaben nach § 65 WHG
Immissionsschutzbeauftragte
Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen haben einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragte) zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art oder die Größe der Anlagen wegen der von den Anlagen ausgehenden Emissionen, technischen Probleme der Emissionsbegrenzung oder Eignung der Erzeugnisse, bei bestimmungsgemäßer Verwendung schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder Erschütterungen hervorzurufen, erforderlich ist.
Unsere Beauftragten übernehmen u.a. die folgenden Aufgaben:
Laserschutzbeauftragte
Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 hat der Arbeitgeber,
sofern er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, einen Laserschutzbeauftragten
schriftlich zu bestellen. Der Laserschutzbeauftragte muss über die für seine Aufgaben erforderlichen
Fachkenntnisse verfügen.
Unsere Beauftragten übernehmen u.a. die folgenden Aufgaben:
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren sind erfahren in der Koordination von Klein-, wie auch Großbaustellen. Sie bringen eine mehrjährige Erfahrung als Fachkraft für Arbeitssicherheit in Großprojekten mit. Sie weisen Zusatzqualifkationen im Baustellen- und Umweltbereich auf. Die Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren bilden die Schnittstelle zwischen Auftraggeber, Kunde und Behörde. Als Fachexperte hat er dabei die Aufgabe, den Bauherrn sowie Planer, Architekten und ausführende Baubetriebe bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in die verschiedenen Bauphasen zu unterstützen und zu beraten. Er hat durch sein Fachwissen dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten.
Unsere Beauftragten übernehmen u.a. die folgenden Aufgaben:
Einbinden von Sicherheit und Gesundheitsschutz in das Organisations- und Führungskonzept zur
Bauausführung
Baustellenvorankündigung und SiGe-Plan-Erstellung
Entwickeln von Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch und bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber.
Entwickeln von Maßnahmen zur gemeinsamen Nutzung sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie von Einrichtungen für den Gesundheitsschutz (SiGe-Plan)
Einordnen von Sicherheit und Gesundheitsschutz in ein Konzept für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage (spätere Unterlage)
Störfallbeauftragte
Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen haben einen oder mehrere Störfallbeauftragte zu bestellen sofern dies im Hinblick auf die Art und Größe der Anlage wegen der bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs auftretenden Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft erforderlich ist.
Unsere Beauftragten übernehmen u.a. die folgenden Aufgaben:
Wahrnehmung der Aufgaben nach § 58b BImSchG
Strahlenschutzbeauftragte (SSB) nach StrlSchG
Wer in fremden (kerntechnischen) Anlagen Personen beschäftigt, die unter seiner Aufsicht stehen, oder
Aufgaben selbst wahrnimmt, bedarf der Genehmigung, wenn dies bei einer der Personen zu einer
effektiven Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr führen kann. Hiermit einher geht die
Organisation des betrieblichen Strahlenschutzes, der die Stellung von Strahlenschutzbeauftragten
erfordert.
Unsere Beauftragten übernehmen u.a. die folgenden Aufgaben:
Bestellschreiben und Meldung bei der zuständigen Behörde
Erstellen / Aktualisieren der Strahlenschutzanweisung
Durchführung der jährlichen Unterweisung nach § 63 StrlSchv