Beauftragtenwesen

Betriebliche Beauftragte sind in der Regel vom Gesetzgeber vorgeschrieben und sind, je nach Unternehmen, gesondert zu bestellen. In erster Linie besteht ihre Funktion darin, den Unternehmer in den verschiedenen Fachgebieten zu beraten und bei der Schaffung von Rechtssicherheit zu unterstützen.