Wer im Betrieb für die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich ist, steht vor einer komplexen Aufgabe: Gesetzliche Vorschriften müssen eingehalten, Risiken bewertet und Mitarbeitende geschützt werden. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit spielt dabei eine zentrale Rolle. Doch was genau steckt hinter dieser Funktion, welche Pflichten bringt sie mit sich, und wann lohnt es sich, auf externe Unterstützung zu setzen? Die folgenden Fragen und Antworten geben einen klaren Überblick.
Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ist eine qualifizierte Fachperson, die Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes berät und unterstützt. Sie ist in Sicherheitsfragen nicht weisungsgebunden, sondern handelt fachlich unabhängig. Ihre Rolle ist gesetzlich im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verankert.
Die SiFa verfügt über eine spezielle Ausbildung, die technisches Fachwissen mit Kenntnissen zu Arbeitsschutzvorschriften, Ergonomie und Unfallverhütung verbindet. Sie ist keine Kontrollinstanz, sondern in erster Linie eine beratende Fachperson, die dem Arbeitgeber hilft, gesetzliche Pflichten zu erfüllen und eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen. Dabei arbeitet sie eng mit dem Betriebsarzt zusammen, um einen ganzheitlichen Ansatz im Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sicherzustellen.
Welche Aufgaben hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb?
Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit umfassen die Beratung des Arbeitgebers, die Durchführung von Sicherheitsbegehungen, die Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen sowie die Mitwirkung bei Sicherheitsunterweisungen. Sie analysiert Arbeitsabläufe, identifiziert Risiken und empfiehlt Schutzmaßnahmen.
Im betrieblichen Alltag übernimmt die SiFa ein breites Spektrum an Aufgaben, das weit über das bloße Aufhängen von Sicherheitsschildern hinausgeht. Konkret gehören dazu:
- Regelmäßige Begehungen des Betriebs zur Identifikation von Gefahrenquellen
- Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
- Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung
- Unterstützung bei der Planung und Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Mitwirkung bei der Untersuchung von Arbeitsunfällen
- Durchführung und Unterstützung von Sicherheitsunterweisungen
- Beratung zu aktuellen Arbeitsschutzvorschriften und Rechtsentwicklungen
Wichtig zu verstehen ist: Die SiFa trägt keine direkte Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen. Diese Verantwortung verbleibt beim Arbeitgeber. Die Fachkraft berät und begleitet, der Unternehmer entscheidet und handelt.
Wer ist gesetzlich verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen?
Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese Pflicht ergibt sich direkt aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und gilt unabhängig von der Betriebsgröße oder Branche.
Der genaue Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2. Diese unterscheidet zwischen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten Betreuung für kleinere Betriebe. Für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten gibt es unter bestimmten Voraussetzungen vereinfachte Betreuungsmodelle, bei denen der Unternehmer selbst eine Grundschulung absolviert und die SiFa anlassbezogen hinzugezogen wird.
Für größere Betriebe oder solche in besonders gefährdeten Branchen wie Chemie, Metallverarbeitung oder Bauwesen gelten höhere Betreuungszeiten. Die genauen Stundenkontingente hängen von der Betriebsgröße und der Branchenzugehörigkeit ab. Wer diese gesetzlichen Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit nicht erfüllt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch haftungsrechtliche Konsequenzen im Schadensfall.
Was ist der Unterschied zwischen interner und externer Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein Mitarbeitender des Unternehmens, der entsprechend ausgebildet wurde und die SiFa-Aufgaben neben oder als Teil seiner regulären Tätigkeit übernimmt. Eine externe SiFa ist ein unabhängiger Dienstleister oder eine spezialisierte Beratungsgesellschaft, die die Betreuung im Auftrag des Unternehmens übernimmt.
Interne Fachkraft für Arbeitssicherheit
Der Vorteil einer internen Lösung liegt in der engen Einbindung in den Betrieb. Die Person kennt die Abläufe, die Belegschaft und die spezifischen Risiken aus dem Alltag heraus. Allerdings erfordert die Ausbildung zur SiFa Zeit und Ressourcen, und die Fachkraft muss ihr Wissen kontinuierlich auf dem aktuellen Stand halten. In kleineren Betrieben ist diese Lösung oft schwer umzusetzen, weil die Kapazitäten fehlen.
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Eine externe SiFa bringt breites Fachwissen aus verschiedenen Branchen mit und ist stets auf dem neuesten Stand der Arbeitsschutzvorschriften. Sie kann flexibel eingesetzt werden und bietet Unternehmen eine rechtssichere Betreuung, ohne dass intern Ausbildungs- und Personalkosten entstehen. Gerade für kleine und mittlere Betriebe ist dies häufig die wirtschaftlichere und praktikablere Wahl.
Wann sollte ein Betrieb eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragen?
Ein Betrieb sollte eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragen, wenn intern die Kapazitäten, das Fachwissen oder die Zeit fehlen, um die gesetzlichen Anforderungen dauerhaft und zuverlässig zu erfüllen. Dies ist besonders häufig bei kleinen und mittleren Unternehmen der Fall.
Es gibt konkrete Situationen, in denen eine externe SiFa besonders sinnvoll ist:
- Der Betrieb hat keine eigene Fachkraft ausgebildet und möchte keine interne Stelle schaffen
- Es besteht akuter Handlungsbedarf, etwa nach einem Arbeitsunfall oder einer Behördenprüfung
- Besondere Projekte wie Umbauten, Erweiterungen oder neue Produktionsprozesse erfordern spezifisches Fachwissen
- Die interne SiFa fällt aus, und es entsteht eine Betreuungslücke
- Das Unternehmen möchte eine neutrale, unabhängige Perspektive auf bestehende Sicherheitskonzepte gewinnen
Auch bei Bauprojekten ist externe Expertise gefragt: Wer als Bauherr oder Auftraggeber tätig ist, benötigt unter Umständen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo), der die Schnittstelle zwischen allen Beteiligten bildet. Diese Funktion kann ebenfalls extern vergeben werden.
Wie arbeitet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit dem Betriebsarzt zusammen?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt bilden gemeinsam das betriebliche Arbeitsschutzteam. Beide sind gesetzlich vorgeschrieben und ergänzen sich: Während die SiFa technische und organisatorische Sicherheitsfragen bearbeitet, bringt der Betriebsarzt medizinisches Fachwissen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ein.
In der Praxis bedeutet das eine enge Abstimmung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, bei der Auswahl von Schutzausrüstung und bei der Planung von Unterweisungen. Beide Fachleute beraten den Arbeitgeber gemeinsam und tauschen sich regelmäßig aus, etwa im Rahmen von Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA). Das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt vor, dass dieser Ausschuss in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens viermal jährlich tagt.
Besonders bei der Beurteilung psychischer Belastungen, ergonomischer Anforderungen oder arbeitsplatzbedingter Erkrankungen ist die Zusammenarbeit beider Funktionen entscheidend. Nur durch diese Kombination aus technischem und medizinischem Blickwinkel entsteht ein vollständiges Bild der betrieblichen Risiken, das eine wirksame Prävention ermöglicht.
Wie ABEMA Betriebe bei der Arbeitssicherheit unterstützt
Als spezialisierte Unternehmensberatung übernehmen wir die sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen aus Industrie und Handwerk zuverlässig und rechtssicher. Unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit handeln nach den Vorgaben des ASiG und der DGUV Vorschrift 2 und passen die Betreuung individuell an die Anforderungen des jeweiligen Betriebs an.
Unser Leistungsumfang im Bereich Arbeitssicherheit umfasst unter anderem:
- Sicherheitstechnische Regelbetreuung als externe SiFa
- Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
- Regelmäßige Sicherheitsbegehungen und schriftliche Dokumentation
- Beratung des Arbeitgebers zu allen relevanten Arbeitsschutzvorschriften
- Durchführung und Unterstützung von Sicherheitsunterweisungen
- Übernahme der SiGeKo-Funktion bei Bauprojekten
Wir stehen als verlässlicher Partner an Ihrer Seite, damit Sie Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen, ohne interne Kapazitäten dauerhaft zu binden. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und erfahren Sie, wie wir Ihren Betrieb konkret unterstützen können.
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