Sicherheitsbeauftragter mit Schutzhelm studiert Schulungsunterlagen an Industrieschreibtisch, Sicherheitsschilder im Hintergrund.

Wie oft müssen Sicherheitsbeauftragte geschult werden?

Sicherheitsbeauftragte müssen nach ihrer Bestellung eine Grundausbildung absolvieren und danach regelmäßig fortgebildet werden. Eine gesetzlich festgelegte, starre Schulungsfrequenz gibt es zwar nicht, aber die DGUV Vorschrift 1 und die DGUV Regel 100-001 empfehlen eine Auffrischung alle zwei bis drei Jahre sowie bei wesentlichen Änderungen im Betrieb. Die Verantwortung für die Schulung liegt beim Arbeitgeber.

Fehlende Schulungen kosten Sicherheitsbeauftragte ihre Handlungsfähigkeit

Wer als Sicherheitsbeauftragter eingesetzt wird, aber keine fundierte Ausbildung erhalten hat, kann seine Aufgaben schlicht nicht erfüllen. Er erkennt Gefährdungen nicht zuverlässig, weiß nicht, wie er Mängel richtig meldet, und verliert das Vertrauen der Belegschaft. Das Ergebnis: Sicherheitsrisiken bleiben unentdeckt, bis es zu einem Unfall kommt. Der konkrete Schritt, der das verhindert, ist eine strukturierte Grundschulung direkt nach der Bestellung, ergänzt durch regelmäßige Auffrischungen, die den Stand der Technik und aktuelle rechtliche Anforderungen abdecken.

Ungeklärte Zuständigkeiten lassen Schulungspflichten ins Leere laufen

In vielen Betrieben ist unklar, wer die Schulung der Sicherheitsbeauftragten organisiert und finanziert. Das führt dazu, dass Schulungen aufgeschoben, vergessen oder halbherzig durchgeführt werden. Für Unternehmen bedeutet das nicht nur ein erhöhtes Unfallrisiko, sondern auch eine konkrete Haftungsgefahr gegenüber der Berufsgenossenschaft. Der erste Schritt zur Lösung ist, die Zuständigkeit eindeutig zu regeln: Der Arbeitgeber trägt die rechtliche Verantwortung und muss Schulungen aktiv veranlassen, nicht nur dulden.

Was ist ein Sicherheitsbeauftragter und welche Aufgaben hat er?

Ein Sicherheitsbeauftragter ist ein Beschäftigter, der vom Arbeitgeber bestellt wird, um diesen bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterstützen. Er beobachtet das Arbeitsumfeld, meldet Sicherheitsmängel und ist Ansprechpartner für Kollegen in Fragen der Arbeitssicherheit. Die Funktion ist ehrenamtlich und weisungsunabhängig.

Die genauen Aufgaben ergeben sich aus § 22 SGB VII und der DGUV Vorschrift 1. Dazu gehören:

  • Beobachten von Arbeitsbedingungen und Arbeitsmitteln auf mögliche Gefährdungen
  • Melden von Mängeln an den Vorgesetzten oder die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Anregen und Unterstützen von Schutzmaßnahmen
  • Teilnahme an Begehungen und Sicherheitsgesprächen
  • Motivieren von Kollegen zu sicherheitsgerechtem Verhalten

Wichtig: Der Sicherheitsbeauftragte hat keine Weisungsbefugnis und ist kein Ersatz für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Er ergänzt das betriebliche Arbeitsschutzsystem als direkte Verbindung zur Belegschaft.

Wie oft müssen Sicherheitsbeauftragte gesetzlich geschult werden?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Mindestfrequenz für die Schulung von Sicherheitsbeauftragten. Die DGUV Vorschrift 1 schreibt jedoch vor, dass Sicherheitsbeauftragte für ihre Aufgaben geeignet und ausreichend qualifiziert sein müssen. In der Praxis empfehlen Berufsgenossenschaften eine Grundschulung nach der Bestellung und Auffrischungen alle zwei bis drei Jahre.

Zusätzlich sollten Schulungen anlassbezogen stattfinden, zum Beispiel bei:

  • Einführung neuer Maschinen oder Arbeitsstoffe
  • Änderungen in der Betriebsorganisation
  • Neuen gesetzlichen oder berufsgenossenschaftlichen Anforderungen
  • Häufung von Beinaheunfällen oder Arbeitsunfällen

Viele Berufsgenossenschaften bieten eigene Schulungsprogramme für Sicherheitsbeauftragte an, teilweise kostenlos. Diese Programme sind inhaltlich auf die jeweilige Branche zugeschnitten und decken die wesentlichen Anforderungen ab.

Welche Inhalte muss eine Schulung für Sicherheitsbeauftragte umfassen?

Eine Schulung für Sicherheitsbeauftragte muss die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes, die konkreten Aufgaben der Funktion sowie praktische Methoden zur Gefährdungserkennung vermitteln. Ergänzend sollten branchenspezifische Gefährdungen und betriebliche Schutzmaßnahmen behandelt werden.

Typische Schulungsinhalte umfassen:

  • Rechtsgrundlagen: Arbeitsschutzgesetz, SGB VII, DGUV Vorschriften
  • Aufgaben und Stellung des Sicherheitsbeauftragten im Betrieb
  • Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
  • Erkennen von Unfallursachen und typischen Gefährdungen
  • Kommunikation mit Vorgesetzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und der Berufsgenossenschaft
  • Erste-Hilfe-Grundlagen und Verhalten im Notfall

Auffrischungsschulungen konzentrieren sich in der Regel auf aktuelle Änderungen in Vorschriften und Technik sowie auf Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis. Ein Austausch zwischen Sicherheitsbeauftragten verschiedener Betriebe ist dabei besonders wertvoll.

Was passiert, wenn Sicherheitsbeauftragte nicht ausreichend geschult sind?

Wenn Sicherheitsbeauftragte nicht ausreichend geschult sind, können sie ihre gesetzlichen Aufgaben nicht erfüllen. Das erhöht das Unfallrisiko im Betrieb und kann bei einem Arbeitsunfall zu einer Mitverantwortung des Arbeitgebers führen, da er seiner Qualifizierungspflicht nicht nachgekommen ist.

Konkret drohen folgende Konsequenzen:

  • Erhöhtes Unfallrisiko durch nicht erkannte oder nicht gemeldete Gefährdungen
  • Haftungsrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber bei Arbeitsunfällen
  • Beanstandungen durch die Berufsgenossenschaft oder die staatliche Arbeitsschutzbehörde
  • Verlust des Versicherungsschutzes der gesetzlichen Unfallversicherung in bestimmten Fällen

Ein gut geschulter Sicherheitsbeauftragter ist kein bürokratischer Pflichtposten, sondern ein echter Schutzfaktor für Belegschaft und Unternehmen. Die Kosten einer ordentlichen Schulung sind gering im Vergleich zu den Folgekosten eines vermeidbaren Unfalls.

Wer ist für die Schulung der Sicherheitsbeauftragten verantwortlich?

Der Arbeitgeber ist rechtlich dafür verantwortlich, dass Sicherheitsbeauftragte für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert sind. Das ergibt sich direkt aus § 22 SGB VII. Er muss die Schulung nicht selbst durchführen, aber er muss sie veranlassen, ermöglichen und finanzieren.

In der Praxis bedeutet das: Der Arbeitgeber stellt den Sicherheitsbeauftragten für Schulungszeiten frei, trägt die Kosten und sorgt dafür, dass die Qualifikation aktuell bleibt. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann dabei beratend unterstützen, zum Beispiel bei der Auswahl geeigneter Schulungsangebote oder der Planung von betriebsinternen Unterweisungen.

Sicherheitsbeauftragte selbst tragen eine Mitverantwortung dafür, erkannte Qualifikationslücken aktiv anzusprechen. Wer merkt, dass er für bestimmte Gefährdungen in seinem Bereich nicht ausreichend vorbereitet ist, sollte das gegenüber dem Vorgesetzten oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit klar kommunizieren.

Wie finden Unternehmen die passende Schulung für ihre Sicherheitsbeauftragten?

Unternehmen finden passende Schulungen für Sicherheitsbeauftragte über ihre zuständige Berufsgenossenschaft, externe Bildungsträger oder spezialisierte Beratungsunternehmen. Entscheidend ist, dass die Schulung auf die Branche und die konkreten Gefährdungen im Betrieb zugeschnitten ist.

Bei der Auswahl einer Schulung sollten folgende Punkte geprüft werden:

  1. Branchenrelevanz: Deckt die Schulung die spezifischen Gefährdungen des eigenen Betriebs ab?
  2. Anerkannte Träger: Wird die Schulung von einer Berufsgenossenschaft, einem anerkannten Bildungsträger oder einer zertifizierten Fachkraft durchgeführt?
  3. Format: Ist eine Inhouse-Schulung sinnvoller als ein offenes Seminar, zum Beispiel wenn mehrere Sicherheitsbeauftragte gleichzeitig geschult werden sollen?
  4. Aktualität: Werden aktuelle Vorschriften und Technikstände vermittelt?

Berufsgenossenschaften wie die BG RCI, BGHM oder BGN bieten eigene Seminarprogramme an, die in der Regel kostenlos oder kostengünstig sind. Für Unternehmen mit spezifischen Anforderungen, etwa im Bereich Brand- und Explosionsschutz oder bei komplexen Betriebsstrukturen, kann eine maßgeschneiderte Inhouse-Schulung die bessere Wahl sein.

So unterstützt ABEMA bei der Schulung von Sicherheitsbeauftragten

Wir bei ABEMA begleiten Unternehmen aus Industrie und Handwerk nicht nur bei der gesetzlichen Betreuung durch erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit, sondern auch bei der gezielten Qualifizierung ihrer Sicherheitsbeauftragten. Unser Angebot umfasst:

  • Inhouse-Schulungen für Sicherheitsbeauftragte, abgestimmt auf Branche und Betrieb
  • Seminare an unseren Standorten in Lingen und Wietmarschen
  • Beratung zur gesetzeskonformen Bestellung und Qualifizierung von Sicherheitsbeauftragten
  • Unterstützung bei der Erstellung betrieblicher Unterweisungskonzepte
  • Betreuung durch erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit als dauerhafte Ansprechpartner

Ob Sie Sicherheitsbeauftragte erstmals schulen möchten oder eine Auffrischung für ein bestehendes Team planen: Wir finden gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

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