Sicherheitsbeauftragter studiert Schulungsunterlagen an Industriearbeitsplatz, gelber Schutzhelm und Warnweste neben Zertifizierungsordnern.

Welche Schulungen braucht ein Sicherheitsbeauftragter?

Ein Sicherheitsbeauftragter unterstützt den Arbeitgeber dabei, Unfälle und Berufskrankheiten im Betrieb zu verhindern. Für diese Aufgabe benötigt er eine fundierte Grundausbildung sowie regelmäßige Weiterbildungen. Die genauen Schulungsanforderungen hängen von der Betriebsgröße, der Branche und den spezifischen Gefährdungen im Unternehmen ab. Gesetzlich geregelt ist die Qualifizierung vor allem durch die DGUV Vorschrift 1 und die Vorgaben der Berufsgenossenschaften.

Fehlende Qualifikation des Sicherheitsbeauftragten gefährdet Ihre Rechtssicherheit

Viele Betriebe bestellen einen Sicherheitsbeauftragten, ohne sicherzustellen, dass diese Person auch ausreichend geschult ist. Das ist ein konkretes Compliance-Risiko: Bei einem Arbeitsunfall können fehlende Schulungsnachweise dazu führen, dass der Arbeitgeber seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Die Berufsgenossenschaft prüft bei Unfalluntersuchungen regelmäßig, ob Sicherheitsbeauftragte qualifiziert und aktuell geschult sind. Wer hier keine lückenlosen Nachweise vorlegen kann, riskiert Bußgelder und Regressforderungen. Der konkrete Schritt: Dokumentieren Sie Schulungen systematisch und prüfen Sie regelmäßig, ob Auffrischungen fällig sind.

Unklare Aufgabenverteilung zwischen Sicherheitsbeauftragtem und Fachkraft für Arbeitssicherheit kostet Zeit und Wirkung

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Sicherheitsbeauftragte entweder zu viel oder zu wenig übernehmen, weil die Abgrenzung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) unklar ist. Das führt zu Doppelarbeit, Lücken in der Betreuung und im schlimmsten Fall zu Konflikten bei Begehungen oder Unfallmeldungen. Der Sicherheitsbeauftragte ist kein Ersatz für die SiFa, sondern ein betrieblicher Ansprechpartner auf Augenhöhe mit den Kollegen. Wer diese Rollen sauber trennt und beide Funktionen gezielt schult, schafft eine funktionierende Sicherheitsstruktur im Betrieb.

Was macht ein Sicherheitsbeauftragter genau?

Ein Sicherheitsbeauftragter beobachtet das Arbeitsumfeld, meldet Mängel und Gefährdungen an den Arbeitgeber und sensibilisiert Kollegen für sicherheitsgerechtes Verhalten. Er hat keine Weisungsbefugnis, aber eine wichtige Beobachtungs- und Kommunikationsfunktion. Seine Aufgaben sind in § 22 SGB VII sowie in der DGUV Vorschrift 1 geregelt.

Konkret gehören zu den Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten:

  • Regelmäßige Kontrolle von Arbeitsmitteln, Schutzausrüstungen und Arbeitsbereichen auf erkennbare Mängel
  • Meldung von Unfällen, Beinaheunfällen und Sicherheitsmängeln an den Vorgesetzten oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Ansprechpartner für Kollegen bei Fragen zur Arbeitssicherheit
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten)

Wichtig: Der Sicherheitsbeauftragte haftet nicht persönlich für Arbeitsunfälle. Seine Funktion ist unterstützend, nicht leitend. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt weiterhin der Arbeitgeber.

Welche Grundausbildung braucht ein Sicherheitsbeauftragter?

Für die Grundausbildung eines Sicherheitsbeauftragten schreibt die DGUV Vorschrift 1 vor, dass er für seine Aufgaben geeignet und ausreichend fachkundig sein muss. In der Praxis bedeutet das: Die zuständige Berufsgenossenschaft bietet Grundlehrgänge an, die speziell auf die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten zugeschnitten sind und in der Regel ein bis zwei Tage dauern.

Die Inhalte der Grundausbildung umfassen typischerweise:

  • Rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes (Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschriften)
  • Rolle und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
  • Erkennen von Gefährdungen am Arbeitsplatz
  • Grundlagen der Unfallverhütung
  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Berufsgenossenschaften stellen diese Grundlehrgänge in der Regel kostenfrei zur Verfügung. Welche BG zuständig ist, hängt von der Branche des Unternehmens ab. Ergänzend bieten auch externe Anbieter entsprechende Schulungen im Bereich Arbeitssicherheit an, die betriebsspezifische Inhalte einbeziehen können.

Wie oft muss ein Sicherheitsbeauftragter Schulungen besuchen?

Eine gesetzlich festgelegte Wiederholungsfrequenz gibt es nicht. Die DGUV Vorschrift 1 verlangt jedoch, dass Sicherheitsbeauftragte ihre Kenntnisse aktuell halten. In der Praxis empfehlen die meisten Berufsgenossenschaften Auffrischungsschulungen alle zwei bis vier Jahre sowie bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen.

Anlässe für eine zusätzliche oder vorgezogene Schulung sind zum Beispiel:

  • Einführung neuer Maschinen oder Arbeitsstoffe
  • Änderungen in der Betriebsorganisation oder den Arbeitsabläufen
  • Häufung von Unfällen oder Beinaheunfällen im Betrieb
  • Aktualisierungen relevanter Vorschriften oder Unfallverhütungsregeln

Arbeitgeber sind gut beraten, Schulungsnachweise systematisch zu dokumentieren. Das schützt im Fall einer BG-Prüfung und zeigt, dass die Funktion des Sicherheitsbeauftragten ernst genommen wird.

Welche branchenspezifischen Schulungen sind für Sicherheitsbeauftragte relevant?

Neben der allgemeinen Grundausbildung gibt es branchenspezifische Schulungen, die auf die besonderen Gefährdungen eines Betriebs eingehen. Relevante Themen hängen von der Tätigkeit und den eingesetzten Arbeitsmitteln ab. In der Chemie- oder Metallverarbeitungsbranche sind das andere Inhalte als im Bauwesen oder in der Logistik.

Typische branchenspezifische Schulungsthemen für Sicherheitsbeauftragte sind:

  • Explosionsschutz: Pflicht in Betrieben mit explosionsgefährdeten Bereichen (z. B. Chemie, Lackierung, Tankstellen)
  • Brandschutz: Grundlagen und betriebsspezifische Maßnahmen, insbesondere in produzierenden Betrieben
  • Gefahrstoffe: Umgang, Lagerung und Schutzmaßnahmen bei chemischen Arbeitsstoffen
  • Absturzsicherung: Relevant für das Baugewerbe, Dachdeckerbetriebe und Betriebe mit Arbeiten in der Höhe
  • Lärm und Vibration: Schutzmaßnahmen in der Metall- und Holzverarbeitung oder im Maschinenbau

Viele Berufsgenossenschaften bieten branchenspezifische Seminare an. Darüber hinaus lohnt es sich, mit der betrieblichen Fachkraft für Arbeitssicherheit abzustimmen, welche Inhalte für den konkreten Betrieb besonders relevant sind.

Wer ist für die Schulung des Sicherheitsbeauftragten verantwortlich?

Die Verantwortung für die Qualifizierung des Sicherheitsbeauftragten liegt beim Arbeitgeber. Er muss sicherstellen, dass die bestellte Person die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten für ihre Aufgaben besitzt. Das ist in § 22 Abs. 2 SGB VII ausdrücklich geregelt.

In der Praxis bedeutet das: Der Arbeitgeber muss die Teilnahme an Schulungen ermöglichen, die Kosten tragen und die Schulungszeit als Arbeitszeit anrechnen. Die Berufsgenossenschaft unterstützt dabei aktiv, indem sie eigene Seminare anbietet und Informationsmaterialien bereitstellt.

Sicherheitsbeauftragte selbst können und sollten eigeninitiativ auf Schulungsangebote hinweisen, wenn sie Lücken in ihrem Wissen feststellen. Eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber und der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist hier der beste Weg.

Was kostet die Schulung eines Sicherheitsbeauftragten?

Die Grundlehrgänge der Berufsgenossenschaften für Sicherheitsbeauftragte sind in der Regel kostenfrei. Arbeitgeber tragen lediglich die Lohnkosten für die Schulungszeit sowie eventuelle Reise- und Übernachtungskosten. Externe Schulungsanbieter oder betriebsinterne Seminare können je nach Umfang und Anbieter unterschiedlich berechnet werden.

Für branchenspezifische oder betriebsindividuelle Schulungen, die über das BG-Angebot hinausgehen, fallen in der Regel Kursgebühren an. Diese variieren stark je nach Thema, Dauer und Anbieter. Inhouse-Schulungen, bei denen ein externer Trainer direkt in den Betrieb kommt, sind oft wirtschaftlicher, wenn mehrere Mitarbeiter gleichzeitig geschult werden sollen.

Wichtig ist, Schulungskosten nicht als reinen Kostenfaktor zu sehen: Gut qualifizierte Sicherheitsbeauftragte tragen nachweislich dazu bei, Unfälle zu vermeiden und damit deutlich höhere Folgekosten zu verhindern.

So unterstützt ABEMA bei der Qualifizierung Ihrer Sicherheitsbeauftragten

Wir bei ABEMA wissen, dass gut ausgebildete Sicherheitsbeauftragte ein zentraler Baustein für einen funktionierenden Arbeitsschutz im Betrieb sind. Deshalb unterstützen wir Unternehmen aus Industrie und Handwerk nicht nur mit erfahrenen Fachkräften für Arbeitssicherheit, sondern auch mit praxisnahen Schulungen und Seminaren. Unsere Leistungen im Überblick:

  • Inhouse-Schulungen für Sicherheitsbeauftragte, zugeschnitten auf die spezifischen Gefährdungen Ihres Betriebs
  • Seminare an unseren Standorten in Lingen und Wietmarschen zu Themen wie Arbeitssicherheit, Brandschutz und Explosionsschutz
  • Beratung durch erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsbegehungen
  • Dokumentation und Nachweisführung für Schulungsmaßnahmen

Sie möchten wissen, welche Schulungen für Ihre Sicherheitsbeauftragten konkret sinnvoll sind? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf, und wir besprechen gemeinsam, wie wir Ihren Betrieb optimal unterstützen können.

Ähnliche Artikel