Selbstbewusster Industriearbeiter mit Sicherheitsweste und Klemmbrett am Eingang einer modernen Fabrikhalle.

Wer darf Sicherheitsbeauftragter werden?

Sicherheitsbeauftragter kann grundsätzlich jeder Mitarbeiter eines Unternehmens werden, der bestimmte persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllt. Die Person muss zuverlässig sein, im Betrieb anerkannt und bereit, eine verantwortungsvolle Aufgabe im Arbeitsschutz zu übernehmen. Eine formale Berufsausbildung als Sicherheitsfachkraft ist nicht erforderlich, wohl aber eine geeignete Schulung sowie praktische Kenntnisse der betrieblichen Abläufe.

Fehlende Kenntnisse beim Sicherheitsbeauftragten gefährden Mitarbeiter und Betrieb

Wenn ein Sicherheitsbeauftragter seine Aufgaben nicht klar kennt oder unzureichend geschult ist, entstehen blinde Flecken im betrieblichen Arbeitsschutz. Gefährdungen werden nicht erkannt, Mängel nicht gemeldet, und im Ernstfall fehlt die Grundlage für eine rechtssichere Dokumentation. Das kann bei Arbeitsunfällen zu erheblichen Haftungsrisiken führen. Der konkrete Schritt: Sicherheitsbeauftragte sollten unmittelbar nach ihrer Bestellung eine anerkannte Grundausbildung absolvieren und regelmäßig an Auffrischungsschulungen teilnehmen.

Unklare Zuständigkeiten im Arbeitsschutz kosten Zeit, Geld und Vertrauen

Viele Betriebe bestellen zwar formal einen Sicherheitsbeauftragten, definieren aber weder seinen Aufgabenbereich noch seine Schnittstellen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder zur Unternehmensleitung. Das Ergebnis: Zuständigkeiten überlappen sich oder fallen ganz weg, Sicherheitsbegehungen finden unregelmäßig statt, und Mitarbeiter wissen nicht, an wen sie sich bei Problemen wenden sollen. Die Lösung liegt in einer klaren schriftlichen Aufgabenbeschreibung bei der Bestellung sowie in einer regelmäßigen Abstimmung zwischen allen beteiligten Akteuren im Arbeitsschutz.

Was ist ein Sicherheitsbeauftragter und welche Aufgaben hat er?

Ein Sicherheitsbeauftragter ist ein Mitarbeiter, der den Arbeitgeber und die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützt. Er beobachtet die Arbeitsbedingungen im Betrieb, weist Kollegen auf sicherheitswidriges Verhalten hin und meldet erkannte Mängel an die zuständigen Stellen.

Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII). Der Sicherheitsbeauftragte hat dabei keine Weisungsbefugnis gegenüber Kollegen, sondern übernimmt eine beratende und beobachtende Funktion. Er ist das Bindeglied zwischen Belegschaft und Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Zu den typischen Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten gehören:

  • Beobachtung der Arbeitsstätten, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen auf sicherheitsrelevante Mängel
  • Hinweise an Kollegen bei unsicherem Verhalten oder unsachgemäßem Umgang mit Arbeitsmitteln
  • Meldung erkannter Gefahren und Mängel an den Arbeitgeber oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Unterstützung bei der Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
  • Mitwirkung bei der Auswertung von Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen

Wer ist gesetzlich verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen?

Arbeitgeber mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sind nach § 22 SGB VII verpflichtet, einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die genaue Anzahl richtet sich nach der Betriebsgröße, der Branche und dem jeweiligen Unfallrisiko der ausgeübten Tätigkeiten.

Die Berufsgenossenschaften geben in ihren Vorschriften und Regeln konkrete Orientierungswerte vor, wie viele Sicherheitsbeauftragte für einen Betrieb angemessen sind. In besonders gefährdungsintensiven Bereichen, etwa in der chemischen Industrie, im Bauwesen oder in der Metallverarbeitung, kann die erforderliche Anzahl deutlich höher liegen als in einem Bürobetrieb mit vergleichbarer Mitarbeiterzahl.

Auch Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten können freiwillig Sicherheitsbeauftragte bestellen. Das ist sinnvoll, wenn im Betrieb besondere Gefährdungen vorhanden sind oder wenn der Arbeitgeber den Arbeitsschutz strukturiert aufstellen möchte.

Welche Voraussetzungen muss ein Sicherheitsbeauftragter erfüllen?

Ein Sicherheitsbeauftragter muss zuverlässig sein, das Vertrauen der Belegschaft genießen und ausreichende Kenntnisse über die betrieblichen Abläufe und Gefährdungen in seinem Zuständigkeitsbereich mitbringen. Eine spezifische Berufsausbildung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Entscheidend ist, dass die Person die Arbeitsbedingungen in ihrem Bereich aus eigener Erfahrung kennt. Ein Sicherheitsbeauftragter in einer Produktionshalle sollte selbst in der Produktion tätig sein oder gewesen sein, damit er Gefährdungen realistisch einschätzen kann. Büromitarbeiter ohne Kenntnisse der Fertigungsprozesse sind für diese Funktion in einem produzierenden Betrieb wenig geeignet.

Darüber hinaus sollte die Person kommunikativ sein und bereit sein, Kollegen auch auf unangenehme Themen anzusprechen. Wer in der Belegschaft nicht akzeptiert wird oder Scheu vor klaren Hinweisen hat, wird die Funktion kaum wirksam ausüben können.

Kann jeder Mitarbeiter Sicherheitsbeauftragter werden?

Grundsätzlich ja, aber nicht ohne Einschränkungen. Führungskräfte mit direkter Disziplinargewalt, etwa Vorgesetzte oder Meister, sollten nicht gleichzeitig Sicherheitsbeauftragte für ihre eigene Abteilung sein, da dies zu Interessenkonflikten führen kann. Auch Mitarbeiter in der Probezeit eignen sich in der Regel nicht.

Die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten ist freiwillig, das heißt, niemand kann gegen seinen Willen zu dieser Funktion verpflichtet werden. Der Arbeitgeber wählt geeignete Kandidaten aus und fragt diese an. Stimmt der Mitarbeiter zu, erfolgt die formale Bestellung.

Betriebsräte und Personalvertretungen haben in diesem Prozess ein Mitspracherecht. Sie können auf die Auswahl geeigneter Personen hinwirken und sollten bei der Bestellung einbezogen werden.

Wie wird ein Sicherheitsbeauftragter offiziell bestellt?

Die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten erfolgt schriftlich durch den Arbeitgeber. Das Dokument sollte den Namen der bestellten Person, den Zuständigkeitsbereich, das Datum der Bestellung und die Unterschrift des Arbeitgebers enthalten. Die bestellte Person bestätigt die Übernahme der Funktion ebenfalls schriftlich.

Eine gesetzlich vorgeschriebene Formvorschrift für das Bestellungsschreiben gibt es nicht, aber die Schriftform ist aus Gründen der Rechtssicherheit dringend empfehlenswert. Im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer behördlichen Prüfung muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass die Funktion ordnungsgemäß besetzt war.

Nach der Bestellung sollte der Sicherheitsbeauftragte der Belegschaft bekannt gemacht werden, damit Mitarbeiter wissen, an wen sie sich mit Sicherheitsbedenken wenden können. Aushänge im Betrieb oder eine kurze Information in der nächsten Betriebsversammlung sind dafür gut geeignete Wege.

Welche Schulungen braucht ein Sicherheitsbeauftragter?

Sicherheitsbeauftragte benötigen eine Grundausbildung, die sie auf ihre Aufgaben vorbereitet. Diese Schulung wird von den zuständigen Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen angeboten und ist in der Regel kostenlos. Darüber hinaus sind regelmäßige Fortbildungen empfehlenswert, um das Wissen aktuell zu halten.

Die Grundausbildung vermittelt unter anderem Kenntnisse zu den gesetzlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes, zur Gefährdungsbeurteilung, zu typischen Unfallursachen sowie zur praktischen Vorgehensweise bei Sicherheitsbegehungen. Der Umfang variiert je nach Berufsgenossenschaft und Branche.

Neben der Erstschulung sollten Sicherheitsbeauftragte regelmäßig an Auffrischungskursen teilnehmen, insbesondere wenn sich gesetzliche Anforderungen ändern oder neue Arbeitsmittel und Verfahren im Betrieb eingeführt werden. Weiterbildungsangebote im Bereich Arbeitssicherheit helfen dabei, das Wissen praxisnah auf dem aktuellen Stand zu halten.

So unterstützt ABEMA beim Thema Sicherheitsbeauftragter und Arbeitssicherheit

Wir bei ABEMA wissen, dass die Bestellung und Qualifizierung eines Sicherheitsbeauftragten nur ein Baustein im betrieblichen Arbeitsschutz ist. Damit das gesamte System funktioniert, braucht es erfahrene Fachkräfte, die den Überblick behalten und rechtssichere Strukturen aufbauen. Genau dabei helfen wir.

Unsere Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit umfassen unter anderem:

  • Sicherheitstechnische Betreuung durch erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
  • Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Regelmäßige Sicherheitsbegehungen und dokumentierte Auswertungen
  • Sicherheitsunterweisungen für Mitarbeiter und Führungskräfte
  • Schulungen und Seminare für Sicherheitsbeauftragte, inhouse oder an unseren Standorten in Lingen und Wietmarschen

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