Arbeitssicherheit im Homeoffice bedeutet, dass der gesetzliche Arbeitsschutz nicht an der Bürotür endet. Auch wer von zu Hause arbeitet, hat Anspruch auf einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz. Arbeitgeber bleiben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in der Pflicht, Gefährdungen zu beurteilen und Schutzmaßnahmen umzusetzen – selbst wenn der Arbeitsplatz im privaten Wohnbereich liegt.
Unklare Zuständigkeiten im Homeoffice kosten Sie im Ernstfall mehr, als Sie denken
Viele Unternehmen gehen davon aus, dass mit dem Wechsel ins Homeoffice auch die Verantwortung für den Arbeitsschutz auf die Mitarbeitenden übergeht. Das ist rechtlich falsch. Passiert ein Unfall im häuslichen Arbeitszimmer, stehen Arbeitgeber ohne dokumentierte Schutzmaßnahmen schnell ohne Absicherung da. Die Folge: persönliche Haftung, Bußgelder und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen. Der konkrete Schritt, den Sie jetzt tun können: Definieren Sie klare Zuständigkeiten, dokumentieren Sie Ihre Homeoffice-Regelungen schriftlich und integrieren Sie den häuslichen Arbeitsplatz in Ihre bestehende Arbeitsschutzorganisation.
Fehlende Gefährdungsbeurteilungen für Homeoffice-Arbeitsplätze gefährden Ihre Compliance
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des Homeoffice-Arbeitsschutzes, wird aber in der Praxis häufig übersprungen oder durch eine formlose Selbstauskunft der Mitarbeitenden ersetzt. Das reicht nicht aus. Ohne strukturierte Beurteilung fehlt die Grundlage für alle weiteren Schutzmaßnahmen, und bei einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde oder die Berufsgenossenschaft entstehen erhebliche Lücken. Der Weg nach vorn: Entwickeln Sie eine standardisierte Checkliste für Homeoffice-Arbeitsplätze, die Mitarbeitende ausfüllen und Vorgesetzte freigeben, und verankern Sie diesen Prozess verbindlich in Ihrer Arbeitsschutzorganisation.
Was bedeutet Arbeitssicherheit im Homeoffice genau?
Arbeitssicherheit im Homeoffice bezeichnet alle Maßnahmen, die sicherstellen, dass Beschäftigte auch am häuslichen Arbeitsplatz vor arbeitsbedingten Gefährdungen geschützt sind. Sie umfasst ergonomische Anforderungen, die Beurteilung von Gefährdungen, den Schutz vor Unfällen und die psychische Gesundheit der Beschäftigten.
Rechtlich gesehen gilt das Arbeitsschutzgesetz ohne Einschränkung auch für Homeoffice-Tätigkeiten. Ergänzend dazu regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkrete Anforderungen an Telearbeitsplätze, also fest eingerichtete häusliche Arbeitsplätze, die der Arbeitgeber mit eigenen Arbeitsmitteln ausstattet. Beim mobilen Arbeiten, bei dem Beschäftigte flexibel von verschiedenen Orten aus tätig sind, gelten zwar weniger formale Anforderungen, der Arbeitgeber bleibt jedoch dennoch in der Fürsorgepflicht.
Praktisch bedeutet das: Unternehmen müssen Gefährdungen am häuslichen Arbeitsplatz systematisch erfassen, Schutzmaßnahmen ableiten und ihre Beschäftigten regelmäßig unterweisen. Der Homeoffice-Arbeitsschutz ist kein optionales Extra, sondern ein fester Bestandteil der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber im Homeoffice?
Arbeitgeber sind verpflichtet, auch für Homeoffice-Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, geeignete Arbeitsmittel bereitzustellen, Beschäftigte zu unterweisen und die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen. Diese Pflichten ergeben sich aus dem ArbSchG und der ArbStättV.
Konkret umfassen die Arbeitgeberpflichten im Homeoffice folgende Bereiche:
- Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für den häuslichen Arbeitsplatz
- Bereitstellung ergonomischer Arbeitsmittel wie Bildschirm, Tastatur, Stuhl und Schreibtisch
- Regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten zu Arbeitsschutzthemen
- Sicherstellung ausreichender Beleuchtung und Belüftung am Arbeitsplatz
- Regelungen zu Arbeitszeiten und Erreichbarkeit zum Schutz vor Überlastung
- Dokumentation aller Schutzmaßnahmen
Eine besondere Herausforderung besteht darin, dass Arbeitgeber den privaten Wohnbereich in der Regel nicht betreten dürfen, ohne die Zustimmung der Beschäftigten. Die Lösung liegt in strukturierten Selbstauskünften und Checklisten, die Mitarbeitende ausfüllen und dem Arbeitgeber zurückmelden. So bleibt die Dokumentation lückenlos, ohne in die Privatsphäre einzugreifen.
Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice durchgeführt?
Eine Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice wird in der Regel über eine strukturierte Checkliste durchgeführt, die Beschäftigte selbst ausfüllen. Der Arbeitgeber wertet die Angaben aus, leitet Maßnahmen ab und dokumentiert das Ergebnis. Der Prozess folgt denselben Schritten wie eine Beurteilung im Betrieb.
Der typische Ablauf sieht so aus:
- Tätigkeiten erfassen: Welche Aufgaben werden im Homeoffice erledigt? Bildschirmarbeit, Telefonate, konzentriertes Arbeiten?
- Gefährdungen ermitteln: Ergonomische Mängel, unzureichende Beleuchtung, Stolperfallen, psychische Belastung durch Isolation oder ständige Erreichbarkeit.
- Maßnahmen festlegen: Konkrete Verbesserungen definieren, zum Beispiel die Bereitstellung eines höhenverstellbaren Schreibtisches oder klare Regelungen zu Pausenzeiten.
- Maßnahmen umsetzen: Arbeitsmittel beschaffen, Unterweisungen durchführen, Vereinbarungen treffen.
- Wirksamkeit prüfen: Nach einer festgelegten Frist überprüfen, ob die Maßnahmen greifen.
- Dokumentation: Alle Schritte schriftlich festhalten.
Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gehört zu den Kernaufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Gerade für Homeoffice-Situationen lohnt es sich, standardisierte Vorlagen zu entwickeln, die unternehmensweit eingesetzt werden können. Das spart Zeit und sorgt für einheitliche Qualität.
Welche ergonomischen Anforderungen gelten für den Homeoffice-Arbeitsplatz?
Für Telearbeitsplätze gelten die ergonomischen Mindestanforderungen aus Anhang 6 der Arbeitsstättenverordnung. Dazu zählen ein geeigneter Bürostuhl, ein ausreichend großer Schreibtisch, ein blendfreier Bildschirm sowie eine ausreichende Beleuchtung von mindestens 500 Lux für Bildschirmarbeit.
In der Praxis sieht der häusliche Arbeitsplatz häufig anders aus: Küchentisch, Laptopbildschirm ohne externen Monitor, kein ergonomischer Stuhl. Diese Konstellation führt langfristig zu Rücken- und Nackenbeschwerden sowie Augenproblemen. Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, wenn ein Telearbeitsplatz vereinbart ist.
Folgende ergonomische Grundanforderungen sollten erfüllt sein:
- Schreibtisch mit ausreichender Arbeitsfläche und einstellbarer Höhe
- Ergonomischer Bürostuhl mit Rücken- und Armlehnen
- Externer Bildschirm auf Augenhöhe, mindestens 50 cm Abstand zum Auge
- Separate Tastatur und Maus
- Blendfreie, ausreichende Beleuchtung
- Möglichkeit zur regelmäßigen Haltungsänderung und zu Kurzpausen
Was passiert bei einem Arbeitsunfall im Homeoffice?
Ein Unfall im Homeoffice kann ein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung sein, wenn er in einem direkten sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Der Weg zur Kaffeemaschine oder ein Sturz auf dem Weg zur Toilette ist dagegen in der Regel nicht versichert.
Die Rechtsprechung hat in den vergangenen Jahren klargestellt, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz auch im Homeoffice gilt, jedoch auf die eigentliche Arbeitstätigkeit und unmittelbar damit verbundene Wege beschränkt ist. Ein Sturz auf dem Weg vom Schreibtisch zum Drucker im Arbeitszimmer ist versichert. Ein Sturz in der Küche beim Kaffeekochen dagegen in der Regel nicht.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Im Schadensfall müssen sie nachweisen können, dass sie ihrer Fürsorgepflicht nachgekommen sind. Eine lückenlose Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und der durchgeführten Unterweisungen ist dabei entscheidend. Fehlt diese Dokumentation, kann es zu Problemen mit der Berufsgenossenschaft kommen.
Wie kann ein externer Berater bei der Homeoffice-Arbeitssicherheit helfen?
Ein externer Berater für Arbeitssicherheit hilft dabei, Homeoffice-Regelungen rechtssicher zu gestalten, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und Beschäftigte zu unterweisen. Für viele kleine und mittelständische Unternehmen ist die externe Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit die effizienteste Lösung.
Viele Unternehmen haben keine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit im Haus. Gleichzeitig wächst mit der Verbreitung von Homeoffice der Beratungsbedarf. Ein externer Berater bringt das notwendige Fachwissen mit, kennt die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und kann passgenaue Lösungen entwickeln, ohne dass das Unternehmen dauerhaft eigene Kapazitäten binden muss.
So unterstützt ABEMA beim Thema Arbeitssicherheit im Homeoffice
Wir bei ABEMA Beratungsgesellschaft unterstützen Unternehmen dabei, den Homeoffice-Arbeitsschutz rechtssicher und praxistauglich umzusetzen. Unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit übernehmen dabei genau die Aufgaben, die intern oft fehlen oder zu viel Zeit binden.
Unsere Leistungen im Bereich Homeoffice-Arbeitssicherheit umfassen:
- Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen für Homeoffice- und Telearbeitsplätze
- Entwicklung standardisierter Checklisten zur Selbstauskunft für Ihre Beschäftigten
- Durchführung von Sicherheitsunterweisungen, auch digital oder als Inhouse-Schulung
- Beratung zu rechtlichen Anforderungen nach ArbSchG, ArbStättV und DGUV Vorschrift 2
- Unterstützung bei der Dokumentation und Revision Ihrer Arbeitsschutzunterlagen
Ob Sie Homeoffice-Regelungen neu einführen oder bestehende Strukturen auf den aktuellen Stand bringen möchten: Wir erarbeiten mit Ihnen eine Lösung, die zu Ihrem Betrieb passt. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und lassen Sie uns gemeinsam Ihren Homeoffice-Arbeitsschutz auf ein sicheres Fundament stellen.
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