Eine Brandschutzhelfer-Unterweisung ist eine strukturierte Schulungsmaßnahme, bei der Mitarbeiter gezielt auf ihre Aufgaben im betrieblichen Brandschutz vorbereitet werden. Sie umfasst theoretisches Wissen über Brandgefahren und Brandverhütung sowie die praktische Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen. Jeder Betrieb ist gesetzlich verpflichtet, ausreichend Brandschutzhelfer zu benennen und regelmäßig zu unterweisen. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Pflichten, Inhalte und Organisation dieser Unterweisung.
Wer muss im Betrieb als Brandschutzhelfer benannt werden?
Als Brandschutzhelfer müssen Beschäftigte benannt werden, die diese Aufgabe freiwillig übernehmen und körperlich sowie gesundheitlich geeignet sind. Die Pflicht zur Benennung ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der DGUV Information 205-023. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Auswahl und Unterweisung geeigneter Personen.
Grundsätzlich können alle Mitarbeiter als Brandschutzhelfer benannt werden, sofern keine gesundheitlichen Einschränkungen dagegensprechen. Wichtig ist, dass die benannten Personen tatsächlich im Betrieb anwesend sind und ihre Aufgaben im Ernstfall wahrnehmen können. Wer häufig im Außendienst oder im Homeoffice arbeitet, eignet sich daher weniger als Brandschutzhelfer für einen stationären Betriebsstandort. Empfehlenswert ist eine gleichmäßige Verteilung über verschiedene Schichten, Abteilungen und Gebäudebereiche, damit jederzeit ausreichend geschulte Personen vor Ort sind.
Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?
Die DGUV Information 205-023 empfiehlt, dass mindestens fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein sollten. Bei erhöhten Brandrisiken, größeren Gebäuden oder besonderen Nutzungsbedingungen kann dieser Anteil deutlich höher liegen. Maßgeblich ist immer die konkrete Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Betriebs.
Die Fünf-Prozent-Regel ist als Mindestempfehlung zu verstehen. In der Praxis spielen mehrere Faktoren eine Rolle:
- Schichtbetrieb: In jedem Schichtmodell müssen ausreichend Brandschutzhelfer eingeplant sein.
- Gebäudestruktur: Weitläufige Produktionshallen oder mehrstöckige Bürogebäude erfordern eine höhere Abdeckung.
- Fluktuation und Abwesenheiten: Urlaub, Krankheit und Personalwechsel müssen bei der Berechnung berücksichtigt werden.
- Branchenspezifische Vorgaben: In Branchen mit erhöhtem Brandrisiko, etwa der chemischen Industrie oder der Metallverarbeitung, verlangen Berufsgenossenschaften teils strengere Quoten.
Eine regelmäßige Überprüfung der tatsächlichen Verfügbarkeit der benannten Brandschutzhelfer gehört zu einer guten Brandschutzorganisation.
Was sind die Inhalte einer Brandschutzhelfer Unterweisung?
Eine Brandschutzhelfer-Unterweisung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Theorie umfasst Grundlagen der Brandlehre, betriebsspezifische Brandgefahren, Verhaltensregeln im Brandfall sowie die Nutzung von Flucht- und Rettungswegen. Der praktische Teil beinhaltet die Handhabung von Feuerlöschern unter realitätsnahen Bedingungen.
Im Einzelnen deckt eine vollständige Unterweisung folgende Themen ab:
- Grundlagen der Verbrennung: Brandklassen, Zündquellen und Löschmittel
- Betriebsspezifische Brandgefahren und deren Vermeidung
- Verhalten im Brandfall: Meldewege, Alarmierung, Evakuierung
- Aufgaben des Brandschutzhelfers im Ernstfall
- Standorte und Funktionsweise von Feuerlöschern und anderen Löscheinrichtungen
- Praktische Löschübung mit echten oder simulierten Brandsituationen
Der praktische Übungsteil ist besonders wichtig, weil er das Selbstvertrauen der Brandschutzhelfer stärkt und zeigt, wie schnell ein Feuerlöscher im Ernstfall entleert ist. Nur wer den Umgang einmal geübt hat, handelt in einer Stresssituation sicher und besonnen.
Wie oft muss die Brandschutzhelfer Unterweisung wiederholt werden?
Die Brandschutzhelfer-Unterweisung sollte regelmäßig wiederholt werden, in der Regel alle drei Jahre. Die DGUV Information 205-023 empfiehlt diesen Rhythmus als Orientierung. Bei wesentlichen Änderungen im Betrieb, etwa bei baulichen Umgestaltungen, neuen Brandgefahren oder einem Wechsel der Löscheinrichtungen, ist eine frühere Wiederholung erforderlich.
Neben der vollständigen Wiederholungsunterweisung empfiehlt es sich, jährlich eine kürzere Auffrischung durchzuführen. Diese kann als Teil der regulären Sicherheitsunterweisung integriert werden und aktuelle betriebliche Änderungen aufgreifen. Neu benannte Brandschutzhelfer müssen vor ihrer Aufgabenübernahme vollständig unterwiesen werden, unabhängig vom regulären Wiederholungsrhythmus.
Was passiert, wenn Brandschutzhelfer Unterweisungen fehlen oder veraltet sind?
Fehlen Brandschutzhelfer-Unterweisungen oder sind sie nicht mehr aktuell, verstößt der Arbeitgeber gegen seine gesetzlichen Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung. Im Ernstfall kann dies zu erheblichen Haftungsfolgen führen, insbesondere wenn ein Schaden auf mangelnde Vorbereitung der Beschäftigten zurückgeführt werden kann.
Die praktischen Konsequenzen reichen weit:
- Bußgelder und Auflagen: Behörden und Berufsgenossenschaften können bei Kontrollen Mängel beanstanden und Fristen zur Nachbesserung setzen.
- Haftungsrisiken: Bei einem Brandschaden kann eine fehlende oder veraltete Unterweisung als Mitverschulden des Arbeitgebers gewertet werden.
- Versicherungsrechtliche Folgen: Betriebliche Versicherer prüfen im Schadensfall, ob Schutzpflichten eingehalten wurden. Lücken in der Dokumentation können die Regulierung erschweren.
- Gefährdung von Menschenleben: Im schlimmsten Fall handeln Brandschutzhelfer im Ernstfall unsicher oder falsch, weil ihre Kenntnisse nicht mehr aktuell sind.
Eine lückenlose Dokumentation aller durchgeführten Unterweisungen ist daher nicht nur eine formale Pflicht, sondern ein wichtiges Instrument zur Absicherung des Betriebs.
Kann die Brandschutzhelfer Unterweisung extern beauftragt werden?
Ja, die Brandschutzhelfer-Unterweisung kann vollständig an externe Dienstleister vergeben werden. Viele Betriebe entscheiden sich dafür, weil interne Ressourcen fehlen oder weil sie sicherstellen möchten, dass die Schulung fachlich auf dem aktuellen Stand ist. Der Arbeitgeber bleibt dabei in der Verantwortung, einen qualifizierten Anbieter auszuwählen und die Dokumentation zu sichern.
Externe Anbieter bringen mehrere Vorteile mit sich: Sie verfügen über aktuelles Fachwissen, professionelle Übungsgeräte und Erfahrung aus einer Vielzahl von Branchen und Betriebsgrößen. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen, die keine eigene Sicherheitsabteilung haben, ist die externe Beauftragung eine wirtschaftliche und rechtssichere Lösung. Wichtig ist, dass der Dienstleister die Unterweisung an die betriebsspezifischen Gegebenheiten anpasst und nicht nur ein Standardprogramm abarbeitet.
So unterstützt ABEMA bei der Brandschutzhelfer Unterweisung
Wir bei ABEMA begleiten Unternehmen aus Industrie und Handwerk zuverlässig bei der Organisation und Durchführung betrieblicher Brandschutzmaßnahmen. Unser Fachbereich Brand- und Explosionsschutz bietet ein vollständiges Leistungsspektrum, das genau auf die gesetzlichen Anforderungen und die betriebliche Realität unserer Kunden abgestimmt ist.
Was wir konkret für Sie übernehmen:
- Planung und Durchführung von Brandschutzhelfer-Unterweisungen, sowohl inhouse als auch an unseren Standorten in Lingen und Wietmarschen
- Anpassung der Schulungsinhalte an die betriebsspezifischen Brandgefahren und Gebäudestrukturen
- Praktische Löschübungen mit professionellem Equipment
- Erstellung und Pflege der erforderlichen Dokumentation
- Beratung zur optimalen Anzahl und Verteilung von Brandschutzhelfern im Betrieb
- Unterstützung bei der Benennung gesetzlich geforderter Beauftragter
Ob einmalige Unterweisung oder langfristige Betreuung im Bereich Brandschutz: Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und erfahren Sie, wie wir Ihren Betrieb rechtssicher und praxisnah aufstellen.
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