An der Brandschutzhelfer Unterweisung müssen grundsätzlich alle Mitarbeiter teilnehmen, die im Betrieb als Brandschutzhelfer bestellt werden sollen. Die Unterweisung bereitet diese Personen gezielt auf ihre Aufgaben im Brandfall vor und ist gesetzlich vorgeschrieben. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Pflicht, Inhalt und Organisation der Brandschutzhelfer Schulung.
Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?
Ein Betrieb muss laut der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 mindestens fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausbilden. Bei einem Unternehmen mit 100 Mitarbeitern sind das mindestens fünf ausgebildete Brandschutzhelfer. Die genaue Anzahl hängt jedoch von der Brandgefährdung, der Gebäudestruktur und den Arbeitszeiten ab.
In Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung, Schichtbetrieb oder verstreuten Arbeitsbereichen kann der Anteil deutlich höher liegen. Entscheidend ist, dass zu jeder Zeit und in jedem Bereich des Betriebs ausreichend ausgebildete Brandschutzhelfer anwesend sind. Urlaub, Krankheit und Teilzeitarbeit müssen bei der Planung berücksichtigt werden, damit die vorgeschriebene Abdeckung dauerhaft gewährleistet ist.
Welche Mitarbeiter eignen sich als Brandschutzhelfer?
Als Brandschutzhelfer eignen sich Mitarbeiter, die körperlich und geistig in der Lage sind, im Brandfall besonnen zu handeln, Erste-Hilfe-Maßnahmen zu unterstützen und Feuerlöschgeräte sicher zu bedienen. Eine besondere Vorbildung ist nicht erforderlich. Wichtiger ist die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und die Unterweisung ernst zu nehmen.
Personen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen, etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder eingeschränkter Mobilität, sollten nicht als Brandschutzhelfer eingesetzt werden, da die Aufgabe im Ernstfall körperlich fordernd sein kann. Sinnvoll ist außerdem, Mitarbeiter auszuwählen, die regelmäßig vor Ort sind und nicht häufig im Außendienst oder im Homeoffice arbeiten. So ist sichergestellt, dass die Brandschutzhelfer im Ernstfall tatsächlich verfügbar sind.
Was wird in der Brandschutzhelfer Unterweisung vermittelt?
Die Brandschutzhelfer Unterweisung vermittelt theoretisches Grundwissen über Brandentstehung und Brandklassen sowie praktische Fähigkeiten im Umgang mit Feuerlöschgeräten. Ergänzend werden Verhaltensregeln im Brandfall, Evakuierungsabläufe und die Aufgaben des Brandschutzhelfersystems im Betrieb behandelt.
Konkret umfasst eine vollständige Unterweisung in der Regel folgende Inhalte:
- Grundlagen der Verbrennung und Brandklassen
- Betriebliche Brandschutzorganisation und gesetzliche Grundlagen
- Übersicht über vorhandene Feuerlöscheinrichtungen im Betrieb
- Praktische Übung mit Feuerlöschgeräten
- Verhalten im Brandfall, Alarmierung und Evakuierung
- Unterstützung bei der Ersten Hilfe und Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
Der praktische Teil ist besonders wichtig, weil viele Mitarbeiter noch nie einen Feuerlöscher bedient haben. Erst durch das eigene Erleben entsteht die Handlungssicherheit, die im Ernstfall zählt.
Wie oft muss die Brandschutzhelfer Schulung wiederholt werden?
Die Brandschutzhelfer Schulung sollte regelmäßig wiederholt werden, in der Regel alle drei bis fünf Jahre. Die DGUV Information 205-023 empfiehlt eine Auffrischung, wenn sich betriebliche Gegebenheiten wesentlich geändert haben oder wenn die letzte Unterweisung längere Zeit zurückliegt.
Konkrete Anlässe für eine vorzeitige Wiederholung sind zum Beispiel ein Umzug in neue Räumlichkeiten, die Einführung neuer Arbeitsstoffe oder eine Änderung der Brandschutzorganisation. Auch wenn ein Brandschutzhelfer längere Zeit ausgefallen ist und seine Kenntnisse auffrischen möchte, ist eine erneute Schulung sinnvoll. Betriebe, die auf der sicheren Seite sein wollen, planen die Wiederholung aktiv in den Schulungskalender ein, anstatt sie reaktiv zu behandeln.
Was passiert, wenn ein Betrieb keine Brandschutzhelfer schult?
Wenn ein Betrieb keine Brandschutzhelfer schult, verstößt er gegen die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und der ASR A2.2. Das kann bei Betriebsprüfungen durch die Berufsgenossenschaft oder die Arbeitsschutzbehörde zu Beanstandungen und im Wiederholungsfall zu Bußgeldern führen.
Schwerwiegender als die behördlichen Konsequenzen sind jedoch die rechtlichen Folgen im Schadensfall. Kommt es zu einem Brand und stellt sich heraus, dass der Betrieb seine Pflichten im Brandschutz vernachlässigt hat, kann das erhebliche haftungsrechtliche Konsequenzen für Geschäftsführer und Betriebsleiter nach sich ziehen. Versicherungen können Leistungen kürzen oder ganz verweigern, wenn nachgewiesene Pflichtverletzungen vorliegen. Das Schulen von Brandschutzhelfern ist daher keine optionale Maßnahme, sondern ein verbindlicher Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes.
Kann ein externer Dienstleister die Brandschutzhelfer Unterweisung übernehmen?
Ja, ein externer Dienstleister kann die Brandschutzhelfer Unterweisung vollständig übernehmen. Das ist ausdrücklich zulässig und in der Praxis weit verbreitet, insbesondere bei kleineren und mittleren Betrieben, die keine eigene Brandschutzfachkraft beschäftigen.
Ein erfahrener externer Anbieter bringt den Vorteil mit, dass er die Unterweisung strukturiert, rechtssicher und mit aktuellem Fachwissen durchführt. Inhouse-Schulungen direkt im Betrieb haben dabei den Vorteil, dass der Schulungsinhalt auf die spezifischen Gegebenheiten vor Ort abgestimmt werden kann, zum Beispiel auf die tatsächlich vorhandenen Löschmittel und die betriebliche Evakuierungsorganisation. Das erhöht die Praxisnähe und den Lerneffekt deutlich.
So unterstützt ABEMA bei der Brandschutzhelfer Unterweisung
Wir von ABEMA übernehmen die Brandschutzhelfer Unterweisung für Industrie- und Handwerksbetriebe vollständig und rechtssicher. Unser Fachbereich Brand- und Explosionsschutz bietet dabei weit mehr als eine Standardschulung. Wir passen Inhalte und Ablauf gezielt an die Gegebenheiten Ihres Betriebs an.
Das umfasst unter anderem:
- Durchführung der Brandschutzhelfer Unterweisung als Inhouse-Schulung direkt bei Ihnen vor Ort
- Abstimmung der Schulungsinhalte auf Ihre betriebliche Brandschutzorganisation und vorhandene Löschmittel
- Übernahme der gesetzlich geforderten Dokumentation der Unterweisung
- Beratung zur optimalen Anzahl und Auswahl geeigneter Brandschutzhelfer in Ihrem Betrieb
- Unterstützung bei der Bestellung weiterer betrieblicher Beauftragter im Bereich Arbeitssicherheit
Ob Sie erstmals Brandschutzhelfer ausbilden oder eine fällige Auffrischungsschulung planen: Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie uns gemeinsam eine passende Lösung für Ihren Betrieb entwickeln.

