Sicherheitsberater und Fabrikleiter prüfen gemeinsam ein Risikobeurteilungsdokument, Industriemaschinen unscharf im Hintergrund.

Wie funktioniert die externe Betreuung durch eine SiFa?

Eine externe SiFa ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die nicht fest im Unternehmen angestellt ist, sondern von einem externen Dienstleister gestellt wird. Sie übernimmt alle gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2, berät den Arbeitgeber in Fragen des Arbeitsschutzes und begleitet das Unternehmen bei der Umsetzung sicherheitstechnischer Anforderungen, ohne dass dafür eine eigene Vollzeitstelle geschaffen werden muss.

Fehlende Arbeitssicherheitsbetreuung kostet mehr als die Bestellung selbst

Viele Unternehmen unterschätzen, welche Konsequenzen es hat, wenn die sicherheitstechnische Betreuung nicht oder nicht korrekt geregelt ist. Fehlt eine bestellte SiFa, riskiert der Arbeitgeber Bußgelder, Haftungsrisiken bei Unfällen und Nachforderungen durch die Berufsgenossenschaft. Hinzu kommen indirekte Kosten durch Arbeitsunfälle, Ausfallzeiten und steigende Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Der erste Schritt zur Lösung ist klar: die Betreuungspflicht nach DGUV Vorschrift 2 rechtskonform und nachweisbar erfüllen – ob intern oder extern.

Ohne klare Zuständigkeit bleibt Arbeitssicherheit Theorie

Selbst wenn ein Unternehmen grundsätzlich weiß, dass es eine SiFa braucht, scheitert die Umsetzung oft daran, dass keine konkrete Person die Verantwortung trägt. Arbeitssicherheit wird dann zu einer Aufgabe, die irgendwie mitläuft, aber niemand wirklich steuert. Das Ergebnis: Gefährdungsbeurteilungen bleiben unvollständig, Begehungen finden unregelmäßig statt, und im Ernstfall fehlen die Nachweise. Eine externe SiFa schafft hier klare Zuständigkeiten mit definierten Leistungen, Terminen und Dokumentation, ohne dass das Unternehmen dauerhaft eigene Kapazitäten binden muss.

Was ist eine externe SiFa und wer braucht sie?

Eine externe SiFa ist eine staatlich anerkannte Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Unternehmen auf vertraglicher Basis betreut, ohne dort fest angestellt zu sein. Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, eine SiFa zu bestellen – unabhängig von der Betriebsgröße. Eine externe Betreuung ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine praxistaugliche Lösung.

Die gesetzliche Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2. Wer keine eigene, ausgebildete SiFa im Betrieb hat oder haben möchte, kann diese Funktion an einen externen Anbieter auslagern. Das ist ausdrücklich zulässig und in vielen Branchen gängige Praxis.

Besonders häufig nutzen kleine und mittelständische Betriebe aus Industrie und Handwerk, dem Bauwesen, der Metallverarbeitung oder der Logistik die externe Betreuung. Für sie wäre eine eigene Vollzeitstelle wirtschaftlich nicht sinnvoll, die gesetzliche Pflicht besteht aber dennoch.

Wie läuft die externe Betreuung durch eine SiFa ab?

Die externe Betreuung durch eine SiFa folgt einem strukturierten Ablauf: Nach einer Erstbegehung und Bedarfsanalyse werden Betreuungsumfang und Besuchsfrequenz festgelegt. Danach übernimmt die SiFa regelmäßige Betriebsbegehungen, Beratungsleistungen sowie die Erstellung oder Prüfung von Gefährdungsbeurteilungen – alles dokumentiert und rechtssicher.

Konkret sieht die Zusammenarbeit in der Regel so aus:

  1. Erstgespräch und Bestandsaufnahme der betrieblichen Situation
  2. Festlegung des Betreuungsmodells (Regelbetreuung oder alternatives Betreuungsmodell)
  3. Regelmäßige Betriebsbegehungen zur Erkennung von Gefährdungen
  4. Beratung der Geschäftsführung und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsschutzes
  5. Erstellung, Aktualisierung und Prüfung von Gefährdungsbeurteilungen
  6. Unterstützung bei Sicherheitsunterweisungen und Dokumentation
  7. Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA), soweit erforderlich

Die externe SiFa ist dabei keine Kontrollinstanz, sondern ein beratender Partner. Sie unterstützt den Arbeitgeber dabei, seine Pflichten zu erfüllen und gleichzeitig ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.

Was sind die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Aufgaben einer SiFa sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) klar definiert: Sie berät den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, führt Betriebsbegehungen durch, erstellt Gefährdungsbeurteilungen und unterstützt bei der Unfallanalyse. Die SiFa hat dabei eine beratende, keine weisungsgebende Funktion.

Im Einzelnen umfassen die Kernaufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit:

  • Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten und Produktionsbereiche
  • Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung
  • Analyse von Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen
  • Unterstützung bei der Planung und Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Vorbereitung und Begleitung von Sicherheitsunterweisungen
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt und dem Arbeitsschutzausschuss

Wichtig zu verstehen: Die SiFa trägt keine persönliche Haftung für den Arbeitsschutz im Betrieb. Diese Verantwortung verbleibt beim Arbeitgeber. Die SiFa unterstützt ihn dabei, diese Verantwortung informiert und rechtssicher wahrzunehmen.

Was ist der Unterschied zwischen interner und externer SiFa?

Eine interne SiFa ist fest im Unternehmen angestellt und widmet einen definierten Teil ihrer Arbeitszeit dem Arbeitsschutz. Eine externe SiFa wird von einem Dienstleister gestellt und betreut das Unternehmen auf vertraglicher Basis. Der wesentliche Unterschied liegt in der Organisationsform, nicht in den gesetzlichen Aufgaben, die in beiden Fällen identisch sind.

Beide Varianten erfüllen die Anforderungen des ASiG und der DGUV Vorschrift 2, sofern die vorgeschriebenen Betreuungsstunden eingehalten werden. Die interne Lösung bietet mehr Präsenz im Betrieb und tiefes betriebsspezifisches Wissen, erfordert aber eine ausgebildete Fachkraft sowie entsprechende Kapazitäten.

Die externe Lösung ist flexibler und wirtschaftlich oft attraktiver, besonders wenn der Betreuungsbedarf gering ist oder intern kein geeignetes Personal verfügbar ist. Externe SiFas bringen außerdem branchenübergreifende Erfahrung mit, die intern schwer aufzubauen ist.

Wann sollte ein Unternehmen auf eine externe SiFa setzen?

Eine externe SiFa ist sinnvoll, wenn ein Unternehmen keine eigene ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit hat, der interne Betreuungsaufwand keine Vollzeitstelle rechtfertigt oder Fachwissen für spezifische Gefährdungssituationen fehlt. Für kleine und mittlere Betriebe ist die externe Betreuung in der Regel die wirtschaftlichste und rechtssicherste Lösung.

Konkret empfiehlt sich eine externe SiFa in folgenden Situationen:

  • Das Unternehmen hat weniger als 50 Mitarbeitende und keine eigene SiFa
  • Die interne SiFa ist ausgefallen oder hat das Unternehmen verlassen
  • Der Betrieb möchte die Betreuung professionalisieren, ohne eigenes Personal aufzubauen
  • Spezifische Gefährdungen wie Explosionsschutz oder Baustellen erfordern besonderes Fachwissen
  • Die Berufsgenossenschaft hat Mängel festgestellt, und es besteht Handlungsbedarf

Auch bei Wachstum oder Veränderungen im Betrieb, etwa durch neue Maschinen, Umbauten oder geänderte Prozesse, kann eine externe SiFa kurzfristig und ohne lange Einarbeitungszeit eingesetzt werden.

Wie viele Betreuungsstunden sind gesetzlich vorgeschrieben?

Die Anzahl der vorgeschriebenen Betreuungsstunden richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2 und hängt von der Betriebsgröße sowie der Einstufung des Betriebs in eine Betreuungsgruppe ab. In der Regelbetreuung gelten feste Mindeststunden pro Mitarbeiter und Jahr, die je nach Gefährdungsniveau zwischen 0,5 und 2,5 Stunden liegen können.

Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Betreuungsmodellen:

  • Regelbetreuung: Gilt für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten. Die Einsatzzeit der SiFa ergibt sich aus der Mitarbeiterzahl multipliziert mit einem betriebsspezifischen Stundenrichtwert.
  • Alternatives Betreuungsmodell: Für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten. Hier kann der Unternehmer nach einer Motivationsschulung einen Teil der Betreuungsaufgaben selbst übernehmen; die SiFa wird dann anlassbezogen hinzugezogen.

Welches Modell für einen Betrieb gilt und wie viele Stunden konkret anfallen, klärt die zuständige Berufsgenossenschaft oder der externe Betreuungsdienstleister im Erstgespräch. Die Einhaltung der Mindeststunden ist dokumentationspflichtig und wird von der Berufsgenossenschaft geprüft.

So unterstützt ABEMA bei der externen SiFa-Betreuung

Wir bei ABEMA stellen erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Unternehmen aus Industrie und Handwerk rechtssicher und praxisnah nach den Vorgaben des ASiG und der DGUV Vorschrift 2 betreuen. Unsere Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit umfassen:

  • Übernahme der gesetzlich geforderten SiFa-Funktion auf vertraglicher Basis
  • Regelmäßige Betriebsbegehungen und Gefährdungsbeurteilungen
  • Beratung der Geschäftsführung und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsschutzes
  • Sicherheitsunterweisungen und Dokumentation
  • Übernahme der SiGeKo-Funktion bei Bauprojekten
  • Unterstützung bei der Auswahl des passenden Betreuungsmodells

Wir arbeiten mit kleinen und mittelständischen Betrieben ebenso wie mit größeren Industrieunternehmen zusammen und passen unsere Betreuung individuell an den tatsächlichen Bedarf an. Kein Einheitsmodell, sondern maßgeschneiderte Lösungen, die zur Betriebsstruktur passen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und erfahren Sie, welches Betreuungsmodell für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist.

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