Die Brandschutzhelfer-Unterweisung muss in der Regel jährlich wiederholt werden. Diese Empfehlung ergibt sich aus der DGUV Information 205-023, die als maßgebliche Grundlage für die Ausbildung und Betreuung von Brandschutzhelfern gilt. Wie häufig genau unterwiesen wird, hängt auch von betrieblichen Gegebenheiten und dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ab. Die folgenden Fragen klären die wichtigsten Details rund um Pflicht, Inhalt und Umsetzung der Wiederholungsunterweisung.
Was passiert, wenn die Unterweisung zu lange zurückliegt?
Liegt die letzte Brandschutzhelfer-Unterweisung zu weit zurück, verliert der Mitarbeiter faktisch seinen Status als ausgebildeter Brandschutzhelfer. Das bedeutet: Er darf zwar weiterhin im Betrieb tätig sein, kann aber im Ernstfall nicht mehr als offiziell unterwiesene Sicherheitskraft gezählt werden. Für den Arbeitgeber entsteht damit eine rechtliche Lücke.
Im Falle eines Brandes oder einer Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft kann der Nachweis fehlender oder veralteter Unterweisungen zu ernsthaften Konsequenzen führen. Dazu zählen Bußgelder, Auflagen durch die Aufsichtsbehörde oder im schlimmsten Fall Haftungsrisiken für die Geschäftsführung. Besonders problematisch wird es, wenn ein Schadensereignis eingetreten ist und die Unterweisungsdokumentation lückenhaft ist.
Praxistipp: Wer die Unterweisungsintervalle konsequent im Arbeitsschutzmanagement verankert und dokumentiert, ist auf der sicheren Seite. Eine digitale Verwaltung der Unterweisungstermine hilft, Fristen nicht aus den Augen zu verlieren.
Wie oft muss die Brandschutzhelfer-Unterweisung laut Gesetz wiederholt werden?
Laut DGUV Information 205-023 wird empfohlen, die Brandschutzhelfer-Unterweisung mindestens einmal jährlich zu wiederholen. Eine gesetzlich starr festgelegte Frist existiert zwar nicht im Sinne eines exakten Paragrafen, aber die Empfehlung gilt als anerkannter Stand der Technik und ist damit für Arbeitgeber verbindlich zu berücksichtigen.
Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das in § 12 vorschreibt, dass Beschäftigte regelmäßig und anlassbezogen unterwiesen werden müssen. Die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs bestimmt dabei, ob ein kürzeres Intervall sinnvoll ist. In Betrieben mit erhöhtem Brandrisiko, etwa in der chemischen Industrie oder im produzierenden Gewerbe, kann eine halbjährliche Wiederholung angemessen sein.
Zusätzlich zur turnusmäßigen Wiederholung ist eine erneute Unterweisung immer dann erforderlich, wenn sich betriebliche Gegebenheiten wesentlich verändern, zum Beispiel durch Umbaumaßnahmen, neue Gefahrstoffe oder veränderte Fluchtwege.
Zählt eine Erstunterweisung als vollwertige Wiederholung?
Nein, die Erstunterweisung zählt nicht als Wiederholung. Sie ist die Grundlage, auf der alle weiteren Unterweisungen aufbauen. Die Erstausbildung zum Brandschutzhelfer umfasst in der Regel eine theoretische Einheit sowie eine praktische Löschübung und ist deutlich umfangreicher als eine Wiederholungsunterweisung.
Die Wiederholungsunterweisung dient dazu, das bereits vorhandene Wissen aufzufrischen, aktuelle Änderungen im Betrieb zu berücksichtigen und die Handlungssicherheit zu festigen. Sie ist kürzer angelegt als die Erstausbildung, muss aber dennoch alle wesentlichen Inhalte abdecken und dokumentiert werden. Wer also einen neuen Mitarbeiter als Brandschutzhelfer einsetzen möchte, muss zunächst die vollständige Erstausbildung sicherstellen, bevor der Jahresrhythmus der Wiederholungen beginnt.
Welche Inhalte müssen bei der Wiederholungsunterweisung abgedeckt werden?
Die Wiederholungsunterweisung für Brandschutzhelfer muss alle sicherheitsrelevanten Kernthemen erneut behandeln, die für den betrieblichen Brandschutz entscheidend sind. Dazu gehören insbesondere:
- Brandursachen und Brandklassen
- Verhalten im Brandfall und betriebliche Alarmorganisation
- Flucht- und Rettungswege im aktuellen Betriebszustand
- Standorte und Handhabung der vorhandenen Feuerlöschmittel
- Praktische Löschübung (sofern möglich oder erforderlich)
- Aktuelle Änderungen im Betrieb, die den Brandschutz betreffen
Besonders wichtig ist der letzte Punkt: Wenn sich seit der letzten Unterweisung etwas verändert hat, zum Beispiel neue Lagerstrukturen, veränderte Fluchtwege oder neu angeschaffte Löschgeräte, müssen diese Änderungen zwingend Bestandteil der Wiederholungsunterweisung sein. Die Unterweisung ist kein starres Standardprogramm, sondern muss immer den aktuellen betrieblichen Gegebenheiten entsprechen.
Kann die Unterweisung auch online oder als E-Learning durchgeführt werden?
Eine rein digitale Brandschutzhelfer-Unterweisung ist nur eingeschränkt zulässig. Theoretische Inhalte können über E-Learning-Formate vermittelt werden, aber die praktische Löschübung muss in der Regel in Präsenz stattfinden. Dieser praktische Teil ist ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung und lässt sich durch ein Online-Format allein nicht ersetzen.
In der Praxis hat sich ein hybrides Modell bewährt: Die theoretischen Inhalte werden digital aufgefrischt, während der Umgang mit dem Feuerlöscher und das Verhalten im Ernstfall in einer Übung vor Ort trainiert werden. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass das gewählte Format vollständig dokumentiert wird und die Anforderungen der DGUV Information 205-023 erfüllt. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Rücksprache mit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder einem Fachberater für Brandschutz.
Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb insgesamt?
Die DGUV Information 205-023 empfiehlt, dass mindestens fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein sollten. In einem Betrieb mit 100 Mitarbeitenden wären das mindestens fünf ausgebildete Brandschutzhelfer. Die tatsächlich erforderliche Anzahl kann jedoch höher liegen.
Ausschlaggebend für die genaue Anzahl ist die Gefährdungsbeurteilung. Folgende Faktoren erhöhen den Bedarf:
- Erhöhtes Brandrisiko durch Gefahrstoffe oder brennbare Materialien
- Mehrere Gebäude oder Etagen mit getrennten Arbeitsbereichen
- Schichtbetrieb, bei dem zu jeder Schicht ausreichend Brandschutzhelfer anwesend sein müssen
- Hohe Mitarbeiterfluktuation oder häufige Abwesenheiten
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist es, die Mindestanzahl auf die Gesamtbelegschaft zu beziehen, ohne Schichten oder räumliche Verteilung zu berücksichtigen. Entscheidend ist, dass zu jedem Zeitpunkt und in jedem Bereich des Betriebs ausreichend Brandschutzhelfer vor Ort sind. Die Beratung zur Arbeitssicherheit kann helfen, den konkreten Bedarf systematisch zu ermitteln.
So unterstützt ABEMA beim Thema Brandschutzhelfer-Unterweisung
Wir bei ABEMA wissen, dass die Organisation und Dokumentation von Brandschutzhelfer-Unterweisungen im Betriebsalltag schnell zur Herausforderung wird. Unser Fachbereich Brand- und Explosionsschutz begleitet Unternehmen aus Industrie und Handwerk dabei, ihre Pflichten zuverlässig und rechtssicher zu erfüllen. Konkret unterstützen wir Sie bei:
- Planung und Durchführung von Erst- und Wiederholungsunterweisungen für Brandschutzhelfer
- Bedarfsermittlung auf Basis Ihrer Gefährdungsbeurteilung, inklusive Empfehlung zur notwendigen Anzahl an Brandschutzhelfern
- Erstellung und Pflege der Unterweisungsdokumentation
- Übernahme der Funktion gesetzlich geforderter Beauftragter im Brandschutz
- Inhouse-Schulungen direkt in Ihrem Betrieb sowie Seminare an unseren Standorten in Lingen und Wietmarschen
Ob Sie die Unterweisungen erstmalig strukturieren oder bestehende Prozesse optimieren möchten: Wir bieten praxisnahe und wirtschaftliche Lösungen, die zu Ihrem Betrieb passen. Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie uns gemeinsam besprechen, wie wir Ihren Brandschutz auf ein sicheres Fundament stellen.

