Die Brandschutzordnung gliedert sich in drei Teile: Teil A richtet sich als Aushang an alle Personen im Gebäude, Teil B enthält detaillierte Verhaltensregeln für alle Beschäftigten, und Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Aufgaben im Brandfall, wie Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer. Jeder Teil hat einen klar definierten Adressatenkreis und unterschiedliche Inhalte. Die folgenden Abschnitte erklären, was genau in jeden Teil gehört, wer ihn braucht und wann eine Aktualisierung notwendig ist.
Für wen gilt welcher Teil der Brandschutzordnung?
Die drei Teile der Brandschutzordnung richten sich an unterschiedliche Personengruppen im Betrieb. Teil A gilt für alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, also auch für Besucher und Kunden. Teil B ist für alle Beschäftigten des Unternehmens bestimmt. Teil C wendet sich ausschließlich an Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz.
Diese Aufteilung ist bewusst gewählt: Nicht jede Person, die ein Gebäude betritt, muss die vollständigen Verhaltensregeln kennen. Ein Besucher muss jedoch wissen, wo sich Notausgänge befinden und wie er sich im Brandfall verhält. Ein Mitarbeiter hingegen trägt eine weitergehende Verantwortung und muss mit den betrieblichen Abläufen im Notfall vertraut sein. Personen mit Sonderfunktionen wie Brandschutzbeauftragte, Evakuierungshelfer oder Mitarbeiter mit Schlüsselpositionen im Notfallmanagement benötigen die spezifischen Anweisungen aus Teil C.
Was muss die Brandschutzordnung Teil A enthalten?
Die Brandschutzordnung Teil A ist ein Aushang, der in gut lesbarer Form die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall zusammenfasst. Laut DIN 14096 muss er Angaben zu Brandmeldung, Alarmierung, Verhalten bei Brand, Rettungswegen und dem Sammelplatz enthalten. Der Aushang muss an gut sichtbaren Stellen im Gebäude angebracht werden.
Der Inhalt von Teil A ist bewusst knapp gehalten, damit er schnell erfasst werden kann. Typische Bestandteile sind:
- Hinweise zum Verhalten bei Brandentdeckung (Ruhe bewahren, Alarm auslösen, Feuerwehr rufen)
- Angaben zur Notrufnummer und zum Sammelplatz
- Hinweis auf Rettungswege und Notausgänge
- Verbot, Aufzüge im Brandfall zu benutzen
- Anweisung, Türen zu schließen und das Gebäude zu verlassen
Wichtig ist, dass Teil A für alle verständlich ist, also auch für Personen ohne Vorkenntnisse. In manchen Betrieben empfiehlt es sich, den Aushang mehrsprachig zu gestalten, insbesondere wenn regelmäßig fremdsprachige Besucher oder Mitarbeiter im Gebäude sind. Eine gute Vorlage für Brandschutzordnungen berücksichtigt diese Anforderungen von Anfang an.
Was regelt die Brandschutzordnung Teil B im Detail?
Die Brandschutzordnung Teil B regelt das Verhalten aller Beschäftigten vor, während und nach einem Brand. Sie enthält betriebsspezifische Informationen zu Brandverhütung, Meldewegen, Löschmaßnahmen, Evakuierung und dem Verhalten nach einem Brandereignis. Teil B muss schriftlich an alle Mitarbeiter ausgehändigt und von ihnen zur Kenntnis genommen werden.
Im Gegensatz zu Teil A ist Teil B deutlich umfangreicher und auf den jeweiligen Betrieb zugeschnitten. Typische Inhalte sind:
- Brandverhütungsmaßnahmen im Arbeitsalltag (zum Beispiel Umgang mit brennbaren Stoffen, Rauchverbote)
- Verhalten bei Ausbruch eines Brandes und bei Auslösung des Alarms
- Nutzung von Feuerlöscheinrichtungen
- Meldewege und Zuständigkeiten
- Evakuierungsabläufe und Sammelplätze
- Besondere Maßnahmen für spezifische Bereiche wie Serverräume, Lager oder Produktionshallen
Jeder Beschäftigte sollte Teil B vollständig lesen und verstehen. In der Praxis wird die Übergabe häufig im Rahmen einer Unterweisung dokumentiert, um den gesetzlichen Nachweis zu erbringen.
Wer braucht eine Brandschutzordnung Teil C?
Eine Brandschutzordnung Teil C benötigen alle Personen, die im Brandfall besondere Aufgaben übernehmen. Dazu gehören Brandschutzbeauftragte, Evakuierungshelfer, Brandschutzhelfer, Mitglieder des Sicherheitsteams sowie technisches Personal, das bei einem Brand spezifische Abschaltungen oder Sicherungsmaßnahmen durchführen muss.
Teil C ist kein Aushang und kein allgemeines Merkblatt, sondern ein individuelles Dokument, das die jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der betreffenden Person genau beschreibt. Inhalte können sein:
- Spezifische Aufgaben im Alarmfall (zum Beispiel Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen)
- Zuständigkeiten bei der Einweisung der Feuerwehr
- Bedienung von Brandschutzanlagen oder Löschanlagen
- Koordination der Evakuierung bestimmter Gebäudebereiche
- Maßnahmen zum Schutz besonderer Güter oder sensibler Bereiche
In größeren Betrieben gibt es häufig mehrere Personen mit Teil-C-Aufgaben, die jeweils ihren eigenen, auf ihre Funktion zugeschnittenen Teil C erhalten. Die Anzahl der Brandschutzhelfer richtet sich dabei nach der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 und der Gefährdungsbeurteilung des Betriebs.
Wann ist eine Brandschutzordnung gesetzlich vorgeschrieben?
Eine Brandschutzordnung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, sobald in einem Gebäude mehr als eine Person beschäftigt ist oder das Gebäude von mehreren Personen genutzt wird. Die rechtliche Grundlage bilden die Arbeitsstättenverordnung, die Musterbauordnung der Länder sowie die DIN 14096, die als technische Norm die Anforderungen konkretisiert.
In der Praxis gilt: Sobald ein Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt und eine Arbeitsstätte betreibt, ist eine Brandschutzordnung Pflicht. Für Sonderbauten wie Krankenhäuser, Schulen, Versammlungsstätten oder Industriebetriebe mit erhöhter Brandgefahr können die Landesbauordnungen zusätzliche Anforderungen stellen. Auch Berufsgenossenschaften können über ihre Vorschriften und Regeln weitergehende Anforderungen an den organisatorischen Brandschutz stellen.
Wer als Betreiber oder Arbeitgeber keine Brandschutzordnung vorhält, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch haftungsrechtliche Konsequenzen im Schadensfall. Eine aktuelle und vollständige Brandschutzordnung ist daher nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Baustein des betrieblichen Risikomanagements.
Wie oft muss die Brandschutzordnung aktualisiert werden?
Die Brandschutzordnung muss immer dann aktualisiert werden, wenn sich die Verhältnisse im Betrieb wesentlich ändern. Dazu zählen bauliche Veränderungen, Änderungen der Nutzung, neue Gefahrstoffe, veränderte Rettungswege oder personelle Wechsel bei Brandschutzbeauftragten und Evakuierungshelfern. Eine regelmäßige Überprüfung, mindestens alle zwei bis drei Jahre, gilt als gute Praxis.
Konkrete Anlässe für eine Aktualisierung sind zum Beispiel:
- Um- oder Anbauten am Gebäude
- Neue Produktionsprozesse oder Lagerung anderer Stoffe
- Veränderungen bei Fluchtwegen oder Notausgängen
- Wechsel von Brandschutzbeauftragten oder Evakuierungshelfern
- Neue gesetzliche Anforderungen oder aktualisierte technische Regeln
- Erkenntnisse aus Brandschutzübungen oder tatsächlichen Ereignissen
Eine veraltete Brandschutzordnung kann im Ernstfall mehr schaden als nützen, wenn Mitarbeiter falsche Rettungswege oder nicht mehr zuständige Ansprechpartner nennen. Deshalb sollte die Überprüfung der Brandschutzordnung fester Bestandteil des jährlichen Brandschutzmanagements sein, idealerweise verknüpft mit der regelmäßigen Unterweisung der Belegschaft.
So unterstützt ABEMA beim Thema Brandschutzordnung
Eine rechtssichere, vollständige und betriebsspezifische Brandschutzordnung zu erstellen, ist aufwendiger, als es auf den ersten Blick erscheint. Wir unterstützen Unternehmen aus Industrie und Handwerk dabei, alle drei Teile der Brandschutzordnung normgerecht nach DIN 14096 zu erarbeiten und dauerhaft aktuell zu halten. Unsere Leistungen im Bereich Brandschutz umfassen:
- Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung Teil A, B und C, abgestimmt auf die konkreten Verhältnisse Ihres Betriebs
- Bestellung und Betreuung von Brandschutzbeauftragten als externe Lösung
- Unterweisung und Schulung von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern
- Erstellung von Brandschutzkonzepten und weiteren Dokumenten des organisatorischen Brandschutzes
- Beratung zu Explosionsschutz und Gefährdungsbeurteilungen in brandgefährdeten Bereichen
Wir arbeiten praxisnah, termintreu und immer mit dem Ziel, Ihnen eine Lösung zu liefern, die sowohl rechtssicher als auch im Arbeitsalltag wirklich handhabbar ist. Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer Brandschutzordnung oder eine umfassende Beratung im Brandschutz benötigen, nehmen Sie jetzt Kontakt auf und sprechen Sie direkt mit unseren Fachleuten.
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