Geöffneter Brandschutz-Dokumentenordner auf einem Industriearbeitsplatz neben einem roten Feuerlöscher, Betonwände im Hintergrund.

Wie erstellt man eine rechtssichere Brandschutzordnung für den Betrieb?

Eine rechtssichere Brandschutzordnung erstellt man, indem man die Vorgaben der DIN 14096 einhält, den Betrieb in drei klar strukturierte Teile gliedert und die Verantwortlichkeiten schriftlich festlegt. Die Pflicht zur Erstellung ergibt sich aus dem Bauordnungsrecht der Bundesländer sowie den Anforderungen der Berufsgenossenschaften. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Aufbau, Zuständigkeit und häufige Fehler.

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für eine Brandschutzordnung?

Die rechtliche Grundlage für eine Brandschutzordnung bilden die Landesbauordnungen, die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die technische Norm DIN 14096. Betriebe mit erhöhtem Brandrisiko, besonderen Nutzungsarten oder einer bestimmten Personenanzahl sind in der Regel verpflichtet, eine schriftliche Brandschutzordnung vorzuhalten und regelmäßig zu unterweisen.

Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zur Brandverhütung und Notfallorganisation zu treffen. Die DIN 14096 konkretisiert diese Anforderung und gibt vor, wie eine Brandschutzordnung inhaltlich aufgebaut sein muss. Obwohl DIN-Normen technisch keine Gesetze sind, gelten sie als anerkannte Regeln der Technik und werden von Behörden sowie Gerichten als Maßstab herangezogen.

Zusätzlich können Baugenehmigungen, Betriebsgenehmigungen oder berufsgenossenschaftliche Vorschriften betriebsspezifische Anforderungen enthalten. Wer eine rechtssichere Arbeitssicherheit im Betrieb gewährleisten will, sollte diese Quellen systematisch prüfen, bevor er mit der Erstellung beginnt.

Welche Teile muss eine Brandschutzordnung enthalten?

Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 besteht aus drei Teilen: Teil A ist ein Aushang für alle Personen im Gebäude, Teil B richtet sich an alle Beschäftigten, und Teil C enthält detaillierte Anweisungen für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Alle drei Teile sind verpflichtend und müssen aufeinander abgestimmt sein.

Teil A: Der Brandschutzaushang

Teil A ist ein kompakter Aushang, der an gut sichtbaren Stellen im Gebäude angebracht wird. Er enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall in knapper, verständlicher Form, zum Beispiel Flucht- und Rettungswege, Sammelplätze sowie Notrufnummern. Dieser Teil richtet sich auch an betriebsfremde Personen wie Besucher oder Lieferanten.

Teil B: Anweisungen für alle Beschäftigten

Teil B richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebs. Er beschreibt den vorbeugenden Brandschutz, das Verhalten im Brandfall, Meldewege und die Nutzung von Feuerlöscheinrichtungen. Dieser Teil ist die Grundlage für regelmäßige Brandschutzunterweisungen und muss allen Beschäftigten aktiv bekanntgemacht werden.

Teil C: Anweisungen für Brandschutzbeauftragte und Sicherheitskräfte

Teil C enthält vertiefte Informationen für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz, etwa Brandschutzbeauftragte, Evakuierungshelfer oder Sicherheitspersonal. Er regelt unter anderem die Alarmierung der Feuerwehr, die Einweisung von Rettungskräften und die Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen.

Wer ist für die Erstellung der Brandschutzordnung verantwortlich?

Verantwortlich für die Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung ist der Arbeitgeber beziehungsweise die Betriebsleitung. Diese Verantwortung kann nicht delegiert werden, auch wenn die inhaltliche Erarbeitung durch einen Brandschutzbeauftragten oder einen externen Fachplaner erfolgt.

In der Praxis übernimmt häufig der bestellte Brandschutzbeauftragte die operative Erstellung. Er kennt die betrieblichen Gegebenheiten, die vorhandenen Löschmittel und die baulichen Gegebenheiten. Dennoch trägt die Unternehmensleitung die rechtliche Verantwortung für Aktualität, Vollständigkeit und die korrekte Unterweisung aller Beschäftigten.

Kleinere Betriebe ohne eigenen Brandschutzbeauftragten greifen häufig auf externe Beratung zurück, um sicherzustellen, dass die Brandschutzordnung den aktuellen Anforderungen entspricht und betriebsspezifisch ausgearbeitet ist.

Wie oft muss eine Brandschutzordnung aktualisiert werden?

Eine Brandschutzordnung muss immer dann aktualisiert werden, wenn sich relevante Änderungen im Betrieb ergeben. Dazu zählen bauliche Veränderungen, neue Nutzungsbereiche, veränderte Arbeitsprozesse, neue Löschmittel oder personelle Wechsel in Schlüsselpositionen des Brandschutzes.

Eine feste gesetzliche Frist für die Überprüfung gibt es nicht, jedoch empfiehlt die DIN 14096 eine regelmäßige Prüfung, mindestens jedoch bei jeder wesentlichen Änderung der betrieblichen Verhältnisse. In der Praxis hat sich ein Turnus von ein bis zwei Jahren bewährt, um sicherzustellen, dass die Brandschutzordnung stets den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.

Wichtig: Auch die Unterweisungen der Beschäftigten müssen nach jeder Aktualisierung wiederholt werden. Eine veraltete oder nicht kommunizierte Brandschutzordnung bietet im Ernstfall keinen ausreichenden Schutz und kann im Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen haben.

Welche Fehler machen Betriebe bei der Brandschutzordnung am häufigsten?

Die häufigsten Fehler bei der Brandschutzordnung sind fehlende Aktualität, unvollständige Inhalte und mangelnde Unterweisung der Beschäftigten. Viele Betriebe erstellen eine Brandschutzordnung einmalig und vergessen sie anschließend, obwohl sich der Betrieb weiterentwickelt.

Konkret treten folgende Fehler besonders häufig auf:

  • Verwendung allgemeiner Vorlagen: Eine generische Brandschutzordnungsvorlage wird unverändert übernommen, ohne sie an die tatsächlichen betrieblichen Verhältnisse anzupassen. Das Ergebnis ist ein Dokument, das im Ernstfall nicht greift.
  • Fehlende Unterweisung: Die Brandschutzordnung liegt vor, wird aber nicht aktiv an die Beschäftigten kommuniziert oder erläutert.
  • Veraltete Inhalte: Flucht- und Rettungswege, Sammelplätze oder Ansprechpartner werden nach baulichen Veränderungen nicht angepasst.
  • Unklare Zuständigkeiten: Teil C enthält keine konkreten Ansprechpartner, oder die genannten Personen sind nicht mehr im Betrieb tätig.
  • Fehlende Dokumentation: Unterweisungen werden nicht schriftlich festgehalten, was im Schadensfall zu Beweisproblemen führen kann.

Wann sollte ein Betrieb externe Unterstützung beim Brandschutz hinzuziehen?

Externe Unterstützung beim Brandschutz ist sinnvoll, wenn kein ausgebildeter Brandschutzbeauftragter im Betrieb vorhanden ist, komplexe bauliche oder prozesstechnische Gegebenheiten vorliegen oder behördliche Auflagen erfüllt werden müssen. Auch bei der erstmaligen Erstellung einer rechtssicheren Brandschutzordnung ist fachkundige Begleitung empfehlenswert.

Besonders in sicherheitskritischen Branchen wie Chemie, Metallverarbeitung oder dem produzierenden Gewerbe reicht eine einfache Brandschutzordnungsvorlage nicht aus. Hier sind detaillierte Gefährdungsbeurteilungen, betriebsspezifische Konzepte und die enge Abstimmung mit Behörden erforderlich. Externe Fachplaner bringen die nötige Expertise mit und kennen die aktuellen Anforderungen aus der Praxis.

Auch wenn Betriebe keine eigenen Kapazitäten haben, um Brandschutzthemen kontinuierlich zu betreuen, ist eine externe Lösung wirtschaftlich sinnvoll. Die Kosten für professionelle Beratung stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen Folgen eines unzureichenden Brandschutzes.

So unterstützt ABEMA beim Brandschutz im Betrieb

Wir bei ABEMA begleiten Unternehmen aus Industrie und Handwerk bei allen Aufgaben rund um den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz. Unser Fachbereich Brand- und Explosionsschutz bietet dabei ein umfassendes Leistungsspektrum aus einer Hand:

  • Erstellung betriebsspezifischer Brandschutzordnungen nach DIN 14096, angepasst an Ihre tatsächlichen Gegebenheiten
  • Stellung gesetzlich und berufsgenossenschaftlich geforderter Beauftragter, zum Beispiel als externer Brandschutzbeauftragter
  • Unterstützung durch erfahrene Fachplaner bei der Umsetzung von Projekten und der Erstellung von Schutzkonzepten
  • Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen, damit Ihre Beschäftigten im Ernstfall richtig handeln
  • Beratung zu Explosionsschutzthemen und Erarbeitung rechtssicherer Lösungen für den Umgang mit explosionsgefährdeten Atmosphären

Ob Sie eine Brandschutzordnung erstmals aufsetzen, eine bestehende Vorlage überarbeiten oder dauerhaft betreut werden möchten: Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und erfahren Sie, wie wir Ihren Betrieb rechtssicher und praxisnah aufstellen.

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