Ein Brandschutzbeauftragter muss im Jahr 2026 eine anerkannte Fachausbildung nach den Richtlinien der vfdb (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes) oder der DGUV absolviert haben. Diese Ausbildung umfasst in der Regel mindestens 64 Unterrichtseinheiten und schließt mit einer Prüfung ab. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Pflichten eines Brandschutzbeauftragten und die aktuellen Qualifikationsanforderungen.
Welche Ausbildung ist gesetzlich vorgeschrieben?
Eine einheitliche gesetzliche Vorschrift für die Ausbildung des Brandschutzbeauftragten existiert in Deutschland nicht. Maßgeblich sind jedoch die anerkannten Regelwerke der vfdb (Richtlinie vfdb 12-09/01) sowie die DGUV Information 205-003, die eine Ausbildung von mindestens 64 Unterrichtseinheiten vorsehen. Viele Behörden und Versicherer erkennen nur diese Qualifikation an.
Die Ausbildung deckt typischerweise folgende Themenbereiche ab:
- Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes
- Rechtliche und organisatorische Anforderungen
- Brandschutzordnung und Evakuierungsplanung
- Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
- Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und bestandener Prüfung darf die Person offiziell als Brandschutzbeauftragter bestellt werden. Betriebe in bestimmten Branchen oder mit besonderen Gefährdungen können darüber hinaus von Behörden oder Berufsgenossenschaften zu einer Bestellung verpflichtet werden.
Welche Vorkenntnisse sollte ein Brandschutzbeauftragter mitbringen?
Für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sind keine formalen Vorkenntnisse zwingend vorgeschrieben. Empfohlen wird jedoch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation sowie praktische Erfahrung im Betrieb. Kenntnisse in der Arbeitssicherheit oder im technischen Bereich erleichtern den Einstieg erheblich.
In der Praxis haben sich folgende Vorkenntnisse als besonders wertvoll erwiesen:
- Grundkenntnisse in der betrieblichen Sicherheitsorganisation
- Erfahrung mit Gefährdungsbeurteilungen
- Vertrautheit mit den betrieblichen Abläufen und Gebäudestrukturen
- Kommunikationsfähigkeit, da die Rolle viel Abstimmung mit Führungskräften und Behörden erfordert
Wer bereits als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig ist, bringt häufig eine solide Basis mit, auf der die Brandschutzausbildung gut aufbaut.
Wie unterscheiden sich Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer?
Der Brandschutzbeauftragte übernimmt eine beratende und koordinierende Funktion im gesamten Betrieb und ist für die Planung, Organisation und Überwachung aller Brandschutzmaßnahmen verantwortlich. Der Brandschutzhelfer hingegen ist ein regulärer Mitarbeiter mit einer Grundausbildung im Umgang mit Feuerlöschern und Evakuierungsmaßnahmen. Beide Rollen sind notwendig, aber grundlegend verschieden.
Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
Der Brandschutzbeauftragte erstellt und aktualisiert die Brandschutzordnung, führt Begehungen durch, koordiniert Brandschutzübungen und ist Ansprechpartner für Behörden und Feuerwehr. Er trägt eine strategische Verantwortung für das gesamte Brandschutzsystem im Unternehmen.
Aufgaben des Brandschutzhelfers
Brandschutzhelfer werden in ausreichender Anzahl im Betrieb eingesetzt, typischerweise fünf Prozent der Belegschaft. Ihre Ausbildung umfasst eine praktische Einweisung von etwa acht Unterrichtseinheiten. Sie unterstützen im Ernstfall bei der Erstbekämpfung von Bränden und der geordneten Evakuierung, tragen aber keine übergreifende Planungsverantwortung.
Wie oft muss die Qualifikation aufgefrischt werden?
Die Qualifikation des Brandschutzbeauftragten muss regelmäßig durch Fortbildungen aktuell gehalten werden. Die vfdb-Richtlinie empfiehlt alle drei Jahre eine Fortbildung im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten. Damit wird sichergestellt, dass der Beauftragte über aktuelle Normen, Vorschriften und technische Entwicklungen informiert bleibt.
Die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung gehört zu den zentralen Pflichten des Brandschutzbeauftragten und liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Beauftragtem und Arbeitgeber. Versäumnisse können im Schadensfall rechtliche Konsequenzen haben. Betriebe sollten Fortbildungstermine daher fest in ihre Jahresplanung integrieren und entsprechende Nachweise dokumentieren.
Was ändert sich an den Anforderungen im Jahr 2026?
Im Jahr 2026 sind keine grundlegenden gesetzlichen Neuregelungen zur Qualifikation des Brandschutzbeauftragten in Kraft getreten, die flächendeckend gelten. Allerdings werden bestehende Regelwerke wie die vfdb-Richtlinien und die DGUV Informationen fortlaufend überarbeitet. Betriebe sollten die aktuellen Fassungen der relevanten Vorschriften regelmäßig prüfen.
Praktisch relevant im Jahr 2026 sind insbesondere folgende Entwicklungen:
- Stärkere Berücksichtigung digitaler Brandschutzdokumentation in der Ausbildung
- Zunehmende Anforderungen an den Brandschutz in Gebäuden mit Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern
- Wachsende Bedeutung des organisatorischen Brandschutzes im Rahmen von ESG- und Compliance-Anforderungen
Wer seinen Brandschutzbeauftragten neu bestellt oder dessen Qualifikation überprüft, sollte sicherstellen, dass die Ausbildung auf dem aktuellen Stand der anerkannten Regelwerke basiert.
Wer ist im Betrieb für die Bestellung des Brandschutzbeauftragten verantwortlich?
Die Verantwortung für die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten liegt beim Arbeitgeber. Er ist gesetzlich verpflichtet, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu organisieren und geeignetes Personal zu benennen oder externe Fachleute zu beauftragen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung sowie berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
In der Praxis bedeutet das:
- Der Arbeitgeber prüft, ob eine Bestellpflicht für seinen Betrieb besteht
- Er wählt eine geeignete Person mit der erforderlichen Qualifikation aus
- Die Bestellung erfolgt schriftlich und sollte Aufgaben sowie Befugnisse klar definieren
- Der Beauftragte muss ausreichend Zeit und Ressourcen für seine Aufgaben erhalten
Fehlt ein bestellter Brandschutzbeauftragter trotz bestehender Pflicht, kann das bei Betriebsprüfungen oder im Schadensfall zu erheblichen Haftungsrisiken führen. Die Bestellung ist keine Formalität, sondern ein zentrales Element der betrieblichen Sicherheitsorganisation.
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- Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten mit anerkannter Qualifikation
- Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnung sowie aller erforderlichen Dokumente
- Begehungen und Gefährdungsbeurteilungen im Bereich vorbeugender Brandschutz
- Mitarbeiterunterweisungen und Schulungen für Brandschutzhelfer und Führungskräfte
- Projektunterstützung durch erfahrene Fachplaner bei baulichen oder anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen
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