Wer auf einer Baustelle als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator tätig sein möchte, braucht mehr als guten Willen und Berufserfahrung. Die Rolle des SiGeKo ist gesetzlich geregelt, und die Anforderungen an Qualifikation, Ausbildung und praktische Eignung sind klar definiert. Gerade in der Baubranche, wo mehrere Gewerke gleichzeitig auf engem Raum arbeiten, ist ein kompetenter SiGeKo ein entscheidender Faktor für die Arbeitssicherheit auf der Baustelle. Wer diese Funktion falsch besetzt, riskiert nicht nur Unfälle, sondern auch rechtliche Konsequenzen.
Dieser Beitrag erklärt, welche gesetzlichen Grundlagen gelten, welche Ausbildungswege anerkannt sind und worauf Unternehmen bei der Bestellung eines SiGeKo besonders achten sollten.
Gesetzliche Anforderungen an den SiGeKo laut BaustellV
Die rechtliche Grundlage für den SiGeKo ist die Baustellenverordnung (BaustellV), die seit 1998 in Deutschland gilt. Sie schreibt vor, dass bei bestimmten Baustellen ein Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu bestellen ist, und zwar sowohl in der Planungsphase als auch während der Ausführung der Bauarbeiten.
Die Pflicht zur Bestellung eines SiGeKo greift, wenn auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind und die Baustelle einen bestimmten Umfang überschreitet. Konkret ist ein SiGeKo erforderlich, wenn die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und dabei mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind, oder wenn der Umfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet. Die BaustellV legt dabei fest, dass der Koordinator über geeignete Kenntnisse in Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie ausreichende Erfahrung auf dem Gebiet der Bauarbeiten verfügen muss.
Anerkannte Ausbildungswege und Zertifizierungen
Es gibt keinen einheitlichen staatlichen Abschluss für den SiGeKo, aber die Berufsgenossenschaften und Fachverbände haben klare Empfehlungen erarbeitet, die in der Praxis als Standard gelten. Die wichtigste Orientierung bietet die DGUV Information 212-001, die Mindestanforderungen an Ausbildung und Erfahrung beschreibt.
Als anerkannte Grundqualifikation gilt eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Berufsausbildung, idealerweise in einem baunahen Beruf. Darauf aufbauend ist ein spezifischer SiGeKo-Lehrgang zu absolvieren, der in der Regel mindestens 64 Unterrichtsstunden umfasst. Dieser Lehrgang vermittelt Kenntnisse in der Baustellenverordnung, der Koordinierungspraxis, der Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen sowie dem Umgang mit Vorankündigungen. Viele Bildungsträger bieten solche Lehrgänge an, und eine abschließende Prüfung ist üblich. Zertifizierungen durch anerkannte Stellen, etwa durch den TÜV oder die Berufsgenossenschaften, erhöhen die Glaubwürdigkeit und rechtliche Absicherung erheblich.
Berufserfahrung und fachliche Eignung in der Praxis
Neben der formalen Ausbildung spielt die praktische Erfahrung eine zentrale Rolle. Ein SiGeKo, der zwar den Lehrgang absolviert hat, aber keine reale Bauerfahrung mitbringt, wird in der Praxis schnell an Grenzen stoßen.
Die DGUV empfiehlt, dass der SiGeKo mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem bautechnischen Bereich nachweisen kann. Diese Erfahrung ist entscheidend, weil die Koordinierungsaufgaben ein tiefes Verständnis der Abläufe auf der Baustelle erfordern, von Rohbauarbeiten über Elektroinstallationen bis hin zu Dachdeckerarbeiten. Wer die Risiken nicht kennt, kann sie auch nicht koordinieren. Darüber hinaus sollte der SiGeKo regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen, um sein Wissen auf dem aktuellen Stand der Arbeitsschutzvorschriften zu halten. Die Baubranche entwickelt sich ständig weiter, neue Technologien und Materialien bringen neue Gefährdungen mit sich.
Häufige Fehler bei der Bestellung eines SiGeKo
In der Praxis unterlaufen Bauherren und Unternehmen immer wieder dieselben Fehler, wenn es um die Bestellung eines SiGeKo geht. Diese Fehler können teuer werden, sowohl finanziell als auch in Bezug auf die Sicherheit der Beschäftigten.
Zu den häufigsten Problemen zählen:
- Bestellung zu spät: Der SiGeKo muss bereits in der Planungsphase tätig sein, nicht erst, wenn die Bagger rollen. Wird er erst während der Ausführung bestellt, fehlen wichtige Koordinierungsschritte von Anfang an.
- Fehlende oder ungeprüfte Qualifikation: Nicht jeder, der auf dem Bau arbeitet, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Die bloße Berufserfahrung ohne SiGeKo-spezifische Ausbildung reicht nicht aus.
- Überlastung des Koordinators: Ein SiGeKo, der gleichzeitig als Bauleiter tätig ist, kann seine Koordinierungsaufgaben nicht unabhängig und vollständig erfüllen. Interessenkonflikte sind vorprogrammiert.
- Keine Dokumentation: Die Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans sowie die Vorankündigung bei der zuständigen Behörde sind Pflichtaufgaben, die nachweisbar erfüllt werden müssen.
- Fehlende Fortbildung: Wer seinen SiGeKo-Lehrgang vor Jahren absolviert hat und seitdem keine Weiterbildung mehr besucht hat, handelt unter Umständen nicht mehr auf dem aktuellen Rechtsstand.
Diese Fehler lassen sich vermeiden, wenn die Bestellung des SiGeKo sorgfältig geplant und die Qualifikation des Kandidaten sorgfältig geprüft wird.
Externe SiGeKo-Beauftragung als rechtssichere Lösung
Viele Unternehmen, insbesondere kleinere Betriebe und mittelständische Bauherren, stehen vor der Frage, ob sie einen internen SiGeKo aufbauen oder die Funktion extern vergeben sollen. Die externe Beauftragung hat dabei einige klare Vorteile.
Ein externer SiGeKo bringt in der Regel breite Erfahrung aus verschiedenen Projekten mit, ist unabhängig von internen Strukturen und kann seine Koordinierungsaufgaben ohne Interessenkonflikt wahrnehmen. Gerade wenn die eigenen Kapazitäten begrenzt sind oder das nötige Fachwissen im Unternehmen fehlt, ist die externe Lösung nicht nur praktisch, sondern auch rechtssicherer. Der Bauherr bleibt zwar in der Verantwortung, einen qualifizierten SiGeKo zu bestellen, aber er muss diese Qualifikation nicht selbst aufbauen. Wichtig ist dabei, dass die Beauftragung schriftlich dokumentiert wird und der externe SiGeKo tatsächlich die gesetzlich geforderten Qualifikationen nachweisen kann. Eine sorgfältige Prüfung der Referenzen und Zertifikate ist unerlässlich, bevor ein Vertrag geschlossen wird.
So unterstützt ABEMA bei der SiGeKo-Beauftragung
Wir bei ABEMA Beratungsgesellschaft kennen die Anforderungen der BaustellV aus der Praxis und unterstützen Bauherren sowie Unternehmen dabei, die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz rechtssicher und professionell umzusetzen. Unsere Leistungen rund um den SiGeKo umfassen:
- Übernahme der SiGeKo-Funktion in der Planungs- und Ausführungsphase durch erfahrene Fachkräfte
- Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans sowie der Vorankündigung
- Prüfung bestehender Konzepte auf Vollständigkeit und Rechtskonformität
- Beratung zur Qualifikation interner Mitarbeiter, die die SiGeKo-Funktion übernehmen sollen
- Schulungen und Weiterbildungen im Bereich Arbeitssicherheit und Koordinierung für Führungskräfte und Fachpersonal
Unsere Experten bringen langjährige Erfahrung aus Industrie- und Bauprojekten mit und stehen für praxisnahe, wirtschaftliche Lösungen, die rechtliche Sicherheit schaffen, ohne unnötigen Aufwand zu erzeugen. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Baustelle von Anfang an auf der sicheren Seite ist, sprechen Sie uns gerne an und wir finden gemeinsam die passende Lösung für Ihr Projekt.

