Ein Brandschutzkonzept muss zwingend eine Beschreibung des Gebäudes und seiner Nutzung, eine Analyse der Brandrisiken, Angaben zu baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen sowie Nachweise zur Einhaltung der geltenden Bauordnung enthalten. Der genaue Umfang richtet sich nach Gebäudeklasse, Nutzungsart und den jeweiligen Landesbauordnungen. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Brandschutzkonzept erstellen.
Wer ist gesetzlich verpflichtet, ein Brandschutzkonzept zu erstellen?
Ein Brandschutzkonzept ist in Deutschland grundsätzlich für Sonderbauten gesetzlich vorgeschrieben. Dazu zählen Gebäude, die aufgrund ihrer Nutzung, Größe oder Personenbelegung besondere Anforderungen stellen, etwa Industriegebäude, Lagergebäude, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Schulen und Hochhäuser. Die genaue Pflicht ergibt sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen sowie den einschlägigen Sonderbauvorschriften.
Für Standardwohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 reicht in der Regel ein vereinfachter Brandschutznachweis. Ab Gebäudeklasse 4 und insbesondere bei Sonderbauten verlangen die Baubehörden ein vollständiges, von einem qualifizierten Fachplaner erstelltes Brandschutzkonzept als Bestandteil der Baugenehmigungsunterlagen.
Auch bei Bestandsgebäuden kann eine Pflicht entstehen, nämlich dann, wenn eine wesentliche Nutzungsänderung, ein Umbau oder eine Erweiterung geplant ist. Betreiber von Industrieanlagen sollten zudem prüfen, ob neben den bauordnungsrechtlichen Anforderungen auch berufsgenossenschaftliche Vorschriften oder technische Regelwerke wie die TRBS oder VdS-Richtlinien ein Konzept verlangen.
Welche Pflichtbestandteile schreibt die Bauordnung vor?
Die Landesbauordnungen schreiben vor, dass ein Brandschutzkonzept alle schutzzielrelevanten Maßnahmen nachvollziehbar darstellt. Pflichtbestandteile sind eine detaillierte Gebäudebeschreibung, die Darstellung der Schutzziele, eine Risikobewertung sowie der Nachweis, dass bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen zusammen ein ausreichendes Schutzniveau sicherstellen.
Im Einzelnen sollte ein vollständiges Brandschutzkonzept folgende Elemente enthalten:
- Gebäudebeschreibung: Nutzung, Gebäudeklasse, Geschossanzahl, Grundflächen und angrenzende Bereiche
- Schutzziele: Schutz von Menschenleben, Verhinderung der Brandausbreitung, Schutz von Sachwerten
- Brandabschnitte und Brandwände: Nachweis der Trennung brandgefährdeter Bereiche
- Flucht- und Rettungswege: Anzahl, Breite, Länge und Kennzeichnung der Rettungswege
- Anlagentechnische Schutzmaßnahmen: Brandmeldeanlage, Sprinkleranlage, Rauchabzugsanlagen
- Organisatorische Maßnahmen: Brandschutzordnung, Brandschutzbeauftragter, Unterweisungen
- Abweichungen und Kompensationsmaßnahmen: Falls von Regelanforderungen abgewichen wird, müssen gleichwertige Alternativen nachgewiesen werden
Wichtig ist, dass das Konzept nicht nur einzelne Maßnahmen auflistet, sondern deren Zusammenspiel schlüssig begründet. Baubehörden prüfen, ob die gewählten Maßnahmen gemeinsam die gesetzlichen Schutzziele erfüllen.
Was gehört zum anlagentechnischen Brandschutz im Konzept?
Der anlagentechnische Brandschutz umfasst alle technischen Systeme, die einen Brand frühzeitig erkennen, melden, begrenzen oder löschen. Im Brandschutzkonzept müssen diese Anlagen mit Typ, Umfang, Auslösekriterien und Schnittstellen zu anderen Systemen beschrieben werden.
Zu den typischen Bestandteilen des anlagentechnischen Brandschutzes gehören:
- Brandmeldeanlagen (BMA): Automatische Melder, Handfeuermelder, Alarmierungswege und Aufschaltung auf die Feuerwehr
- Löschanlagen: Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen oder Schaumlöschanlagen je nach Nutzung und Risikoprofil
- Rauchabzugsanlagen (RWA): Natürliche oder maschinelle Entrauchung zum Schutz der Fluchtwege und zur Unterstützung der Feuerwehr
- Feuerlöscheinrichtungen: Wandhydranten, Handfeuerlöscher und deren Standorte
- Sicherheitsbeleuchtung: Notbeleuchtung und Sicherheitszeichen für Fluchtwege
- Blitzschutzanlagen: Äußerer und innerer Blitzschutz, sofern relevant
Das Konzept muss außerdem die Wechselwirkungen zwischen diesen Systemen erläutern, etwa wie eine Brandmeldeanlage die Entrauchung auslöst oder Aufzüge in eine Fangstellung fährt. Nur wenn diese Verknüpfungen dokumentiert sind, kann die Baubehörde die Wirksamkeit des Gesamtsystems beurteilen.
Wie wird der organisatorische Brandschutz im Konzept dokumentiert?
Der organisatorische Brandschutz beschreibt alle personellen, betrieblichen und prozessualen Maßnahmen, die den sicheren Betrieb eines Gebäudes im Brandfall sicherstellen. Im Brandschutzkonzept wird er als eigenständiger Abschnitt dokumentiert und muss konkret, umsetzbar und auf den jeweiligen Betrieb zugeschnitten sein.
Folgende Elemente gehören zur Dokumentation des organisatorischen Brandschutzes:
- Brandschutzordnung (Teil A, B und C): Aushänge für alle Personen, Verhaltensregeln für Beschäftigte und besondere Anweisungen für Personen mit besonderen Aufgaben
- Bestellung eines Brandschutzbeauftragten: Qualifikation, Aufgaben und Verantwortlichkeiten müssen benannt sein
- Feuerwehrpläne und Laufkarten: Aktuelle Pläne für die Feuerwehr gemäß DIN 14095
- Evakuierungskonzept: Alarmierungsablauf, Sammelpunkte und Verantwortlichkeiten im Evakuierungsfall
- Unterweisungen und Übungen: Regelmäßige Brandschutzunterweisungen für alle Beschäftigten sowie Räumungsübungen
- Prüf- und Wartungsintervalle: Nachweise über die regelmäßige Prüfung aller brandschutztechnischen Anlagen
Ein häufiger Fehler ist, den organisatorischen Brandschutz im Konzept nur oberflächlich zu erwähnen. Baubehörden und Berufsgenossenschaften erwarten konkrete Festlegungen, keine allgemeinen Absichtserklärungen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Brandschutznachweis und einem Brandschutzkonzept?
Ein Brandschutznachweis ist ein formaler Nachweis, dass ein Gebäude die normativen Mindestanforderungen der Landesbauordnung erfüllt. Ein Brandschutzkonzept geht deutlich weiter: Es begründet schutzzielorientiert, warum ein bestimmtes Maßnahmenpaket insgesamt ein ausreichendes Sicherheitsniveau gewährleistet, auch wenn von Standardlösungen abgewichen wird.
Der Brandschutznachweis wird häufig für einfachere Gebäude verwendet und prüft in erster Linie, ob die Regelanforderungen der Bauordnung eingehalten sind. Er folgt einem standardisierten Schema und bietet wenig Spielraum für individuelle Lösungen.
Das Brandschutzkonzept hingegen ist ein ganzheitliches Planungsdokument. Es analysiert die spezifischen Risiken eines Gebäudes, definiert die angestrebten Schutzziele und beschreibt, wie diese durch ein aufeinander abgestimmtes System aus baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen erreicht werden. Gerade bei Sonderbauten, bei Abweichungen von Regelanforderungen oder bei komplexen Nutzungen ist das Brandschutzkonzept das geeignete Instrument, weil es Flexibilität bei der Lösungswahl ermöglicht, solange die Schutzziele nachweislich erreicht werden.
Kurz gesagt: Der Brandschutznachweis beantwortet die Frage, ob Regeln eingehalten werden. Das Brandschutzkonzept beantwortet die Frage, ob der Brandschutz insgesamt wirksam ist.
Wer darf ein Brandschutzkonzept erstellen und prüfen?
Ein Brandschutzkonzept darf in Deutschland nur von qualifizierten Fachplanern erstellt werden. Je nach Bundesland und Gebäudeklasse sind das bauvorlageberechtigte Architekten oder Ingenieure mit nachgewiesener Fachkunde im Brandschutz, speziell anerkannte Sachverständige für Brandschutz oder zertifizierte Brandschutzplaner.
Die Prüfung obliegt in der Regel der zuständigen Baubehörde oder einem von ihr anerkannten Prüfsachverständigen für Brandschutz. Bei besonders komplexen Sonderbauten, etwa großen Industrieanlagen oder Hochhäusern, ist die Einschaltung eines Prüfsachverständigen häufig gesetzlich vorgeschrieben.
Für Betreiber bedeutet das in der Praxis: Die Erstellung eines Brandschutzkonzepts ist keine Aufgabe, die intern ohne entsprechende Qualifikation übernommen werden sollte. Fehler im Konzept können nicht nur zur Ablehnung des Bauantrags führen, sondern im Schadensfall auch haftungsrechtliche Konsequenzen haben. Ein erfahrener Fachplaner kennt die regionalen Anforderungen der zuständigen Baubehörde, kann Abweichungen fachgerecht begründen und das Konzept prüffähig aufbereiten.
Wie ABEMA beim Erstellen von Brandschutzkonzepten hilft
Wir bei ABEMA unterstützen Unternehmen aus Industrie und Handwerk umfassend dabei, rechtssichere und praxistaugliche Brandschutzkonzepte zu entwickeln. Unser Fachbereich Brand- und Explosionsschutz bietet dabei weit mehr als reine Dokumentenerstellung:
- Erstellung vollständiger Brandschutzkonzepte für Neubauten, Bestandsgebäude und Nutzungsänderungen, abgestimmt auf die jeweilige Landesbauordnung
- Stellung gesetzlich geforderter Beauftragter, etwa des Brandschutzbeauftragten, inklusive aller damit verbundenen Aufgaben
- Projektunterstützung durch erfahrene Fachplaner, die Konzepte prüffähig aufbereiten und mit Baubehörden abstimmen
- Beratung zum Explosionsschutz für Betriebe mit explosionsgefährdeten Atmosphären
- Mitarbeiterunterweisungen zum Brandschutz, damit der organisatorische Teil Ihres Konzepts auch gelebt wird
Ob Sie ein Brandschutzkonzept erstellen lassen, einen bestehenden Nachweis überarbeiten oder Ihre Beschäftigten schulen möchten: Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und schildern Sie uns Ihr Vorhaben. Wir melden uns zeitnah mit einem konkreten Lösungsvorschlag.

