Sicherheitsberater mit Schutzhelm prüft Inspektionscheckliste auf Klemmbrett in moderner Industrieanlage mit Warnschildern.

Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit pro Stunde?

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kostet in Deutschland je nach Qualifikation, Region und Aufgabenumfang zwischen 80 und 200 Euro pro Stunde. Für kleine und mittelständische Betriebe liegt der Stundensatz externer Sicherheitsfachkräfte häufig zwischen 90 und 150 Euro. Die genauen Kosten für Arbeitssicherheit pro Stunde hängen davon ab, ob es sich um eine grundlegende Regelbetreuung oder um spezialisierte Beratungsleistungen handelt.

Unklare Kosten für die SiFa-Betreuung kosten Sie bares Geld

Wer den Stundensatz einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht kennt, plant falsch. Viele Betriebe schätzen den Aufwand entweder zu niedrig ein und unterschreiten die gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsstunden, oder sie zahlen für Leistungen, die für ihre Betriebsgröße gar nicht erforderlich sind. Beides ist teuer: im ersten Fall durch Bußgelder und Haftungsrisiken, im zweiten durch vermeidbare Ausgaben. Der erste Schritt zur Kostenkontrolle ist ein klares Verständnis davon, welche Betreuungsleistungen gesetzlich verpflichtend sind und welche Faktoren den Preis tatsächlich bestimmen.

Fehlende Transparenz beim SiFa-Modell bremst die richtige Entscheidung

Viele Unternehmen wissen nicht genau, ob eine interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für sie wirtschaftlich sinnvoller ist. Das führt dazu, dass entweder qualifiziertes Personal intern aufgebaut wird, das selten ausgelastet ist, oder externe Dienstleister beauftragt werden, ohne die Leistungen wirklich zu vergleichen. Die Entscheidung zwischen intern und extern hängt von der Betriebsgröße, der Branche und dem tatsächlichen Betreuungsbedarf ab. Wer diese Faktoren kennt, trifft die wirtschaftlich bessere Wahl.

Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ist eine qualifizierte Fachperson, die Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes berät. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 und hat die Aufgabe, Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten.

Die SiFa hat keine Weisungsbefugnis gegenüber Mitarbeitenden, sondern berät den Arbeitgeber. Zu ihren typischen Aufgaben gehören die Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen, die Durchführung von Sicherheitsbegehungen, die Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln sowie die Unterstützung bei Sicherheitsunterweisungen.

Die Qualifikation zur SiFa setzt in der Regel eine abgeschlossene technische Berufsausbildung oder ein technisches Studium voraus, ergänzt durch eine staatlich anerkannte Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese Ausbildung umfasst mehrere Hundert Stunden und schließt mit einer Prüfung ab.

Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit pro Stunde?

Der Stundensatz einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit liegt in Deutschland typischerweise zwischen 90 und 180 Euro netto. Für eine einfache Regelbetreuung in kleineren Betrieben sind Stundensätze im unteren Bereich üblich. Für spezialisierte Beratung, etwa in der Chemie- oder Prozessindustrie, können die SiFa-Stundensätze deutlich höher ausfallen.

Bei internen Fachkräften für Arbeitssicherheit entstehen keine direkten Stundenkosten, dafür aber Gesamtkosten durch Gehalt, Sozialabgaben, Weiterbildung und Ausrüstung. Je nach Qualifikationsniveau und Region liegt das Jahresgehalt einer internen SiFa zwischen 45.000 und 75.000 Euro brutto. Hinzu kommen Kosten für Fortbildungen, da die SiFa verpflichtet ist, ihre Kenntnisse aktuell zu halten.

Für viele kleine und mittelständische Betriebe ist die externe Lösung wirtschaftlich günstiger, weil nur tatsächlich benötigte Stunden abgerechnet werden. Die Kosten für Arbeitssicherheit pro Stunde sind dabei transparent und planbar.

Was beeinflusst den Stundensatz einer SiFa?

Den Stundensatz einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beeinflussen vor allem die Qualifikation und Erfahrung der SiFa, die Branche des Betriebs, der regionale Markt sowie der konkrete Leistungsumfang. Spezialisierte Kenntnisse, etwa im Explosionsschutz oder im Umgang mit Gefahrstoffen, führen in der Regel zu höheren Stundensätzen.

Folgende Faktoren wirken sich direkt auf den Preis aus:

  • Branche und Risikopotenzial: Betriebe mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, wie Chemie, Metallverarbeitung oder Logistik, benötigen spezialisierte SiFa-Kenntnisse, was den Preis erhöht.
  • Leistungsumfang: Reine Regelbetreuung ist günstiger als umfassende Beratungspakete inklusive Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Dokumentation.
  • Vertragslaufzeit und Betreuungsmodell: Langfristige Betreuungsverträge sind häufig günstiger als Einzelaufträge.
  • Region: In Ballungsräumen und wirtschaftsstarken Regionen liegen die Stundensätze tendenziell höher als in ländlichen Gebieten.
  • Qualifikation und Zusatzzertifikate: SiFa mit zusätzlichen Qualifikationen, etwa als Brandschutzbeauftragte oder als SiGeKo, können höhere Stundensätze verlangen.

Was ist der Unterschied zwischen interner und externer SiFa?

Eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit ist fest im Unternehmen angestellt und kennt die betrieblichen Abläufe genau. Eine externe SiFa wird von einem spezialisierten Dienstleister gestellt, betreut mehrere Unternehmen gleichzeitig und bringt breites Branchenwissen mit. Der entscheidende Unterschied liegt in Verfügbarkeit, Kosten und Spezialisierungstiefe.

Interne SiFa eignen sich vor allem für Großbetriebe mit hohem und dauerhaftem Betreuungsbedarf. Sie sind täglich verfügbar, kennen die Mitarbeitenden persönlich und können schnell auf betriebliche Veränderungen reagieren. Allerdings entstehen auch dann Kosten, wenn wenig Betreuungsbedarf besteht.

Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind flexibler und werden nur für tatsächlich erbrachte Leistungen bezahlt. Sie bringen häufig branchenübergreifende Erfahrung mit und sind auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Anforderungen. Für kleine und mittlere Betriebe ist die Kosten-Nutzen-Rechnung bei der Beauftragung einer externen SiFa oft deutlich günstiger. Mehr über die Leistungen einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit erfahren Sie hier.

Wann lohnt sich eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit lohnt sich vor allem dann, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Betreuungsbedarf nicht ausreicht, um eine Vollzeitstelle zu rechtfertigen. Das ist bei den meisten kleinen und mittelständischen Betrieben der Fall. Auch bei spezialisiertem Beratungsbedarf oder zur Überbrückung von Vakanzen ist die externe Lösung sinnvoll.

Konkrete Situationen, in denen eine externe SiFa die bessere Wahl ist:

  • Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden, bei denen die Mindeststundenzahl der DGUV Vorschrift 2 eine Vollzeitstelle nicht rechtfertigt
  • Unternehmen, die kurzfristig Unterstützung bei Projekten oder Betriebsprüfungen benötigen
  • Betriebe, die ihre interne SiFa durch spezialisiertes Fachwissen ergänzen möchten
  • Unternehmen, die keine eigene Stelle aufbauen wollen und die Kosten für die Arbeitssicherheitsberatung planbar halten möchten

Entscheidend ist, dass die externe SiFa die gesetzlichen Anforderungen vollständig erfüllt und der Arbeitgeber seiner Bestellpflicht nach ASiG nachkommt. Eine externe Lösung entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Verantwortung, erleichtert aber die praktische Umsetzung erheblich.

Wie viele Betreuungsstunden sind gesetzlich vorgeschrieben?

Die Mindestbetreuungsstunden einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sind in der DGUV Vorschrift 2 geregelt. Für die Grundbetreuung gilt je nach Betriebsart eine Einsatzzeit von 0,5 bis 1,5 Stunden pro Mitarbeitendem und Jahr. Hinzu kommen betriebsspezifische Betreuungsleistungen, die individuell ermittelt werden.

Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet drei Betreuungsmodelle:

  1. Regelbetreuung für Betriebe bis 10 Mitarbeitende: Hier können Unternehmer nach einer Schulung die Betreuung selbst übernehmen (Unternehmermodell) oder eine SiFa beauftragen.
  2. Regelbetreuung für Betriebe von 10 bis 50 Mitarbeitenden: Die Betreuung erfolgt durch eine SiFa, wobei die Mindeststundenzahl von der Branche abhängt.
  3. Regelbetreuung für Betriebe ab 50 Mitarbeitenden: Hier gelten feste Einsatzzeiten je Mitarbeitendem und Jahr, die sich nach der Gefährdungsklasse des Betriebs richten.

Zusätzlich zur Grundbetreuung müssen anlassbezogene Leistungen erbracht werden, etwa bei der Einführung neuer Arbeitsmittel, nach Unfällen oder bei wesentlichen Änderungen der Betriebsorganisation. Diese Stunden kommen zum Grundkontingent hinzu und müssen dokumentiert werden.

So unterstützt ABEMA bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wir von ABEMA stellen erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Ihren Betrieb nach den Vorgaben des ASiG und der DGUV Vorschrift 2 betreuen. Unsere Leistungen sind konkret, rechtssicher und auf Ihre betriebliche Realität zugeschnitten. Sie profitieren dabei von:

  • Qualifizierten SiFa mit langjähriger Praxiserfahrung in Industrie und Handwerk
  • Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Regelmäßigen Sicherheitsbegehungen und Dokumentation
  • Sicherheitsunterweisungen für Ihre Mitarbeitenden
  • Übernahme der SiGeKo-Funktion bei Bauprojekten
  • Transparenten, planbaren Kosten ohne versteckte Gebühren

Ob Sie eine dauerhafte Regelbetreuung suchen oder kurzfristig Unterstützung bei einem konkreten Projekt benötigen: Wir finden gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Ähnliche Beiträge