Wer als Unternehmer gesetzlich verpflichtet ist, den Arbeitsschutz zu organisieren, stößt früh auf eine zentrale Frage: Brauche ich eine interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit? Gerade für kleine und mittelständische Betriebe ist die externe Betreuung oft die wirtschaftlichste und flexibelste Lösung. Doch was kostet das, was ist darin enthalten, und wann ist sie überhaupt Pflicht?
Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, damit Geschäftsführer, Betriebsleiter und HSE-Verantwortliche eine fundierte Entscheidung treffen können.
Was ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ist ein qualifizierter Experte, der Unternehmen im Bereich Arbeitsschutz berät und betreut, ohne fest im Unternehmen angestellt zu sein. Sie wird auf vertraglicher Basis beauftragt und erfüllt dieselben gesetzlichen Aufgaben wie eine interne SiFa, bringt jedoch gebündelte Erfahrung aus verschiedenen Branchen und Betrieben mit.
Die Qualifikation einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gesetzlich geregelt. Sie muss eine anerkannte Ausbildung als Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister absolviert haben und über einschlägige Berufserfahrung verfügen. Ihre Kernaufgabe ist es, den Arbeitgeber in allen Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen, Gefährdungen zu erkennen und Schutzmaßnahmen zu empfehlen.
Wann ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht?
Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2. Ob dies intern oder extern erfolgt, steht dem Unternehmen frei, solange die gesetzlich geforderten Betreuungsleistungen erfüllt werden.
Die konkrete Betreuungsform hängt von der Betriebsgröße und Branche ab. Kleinbetriebe können unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Unternehmermodell-Betreuung nutzen, bei der der Unternehmer selbst eine Schulung absolviert. Ab einer bestimmten Betriebsgröße oder bei erhöhtem Gefährdungspotenzial ist jedoch die Regelbetreuung durch eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtend. Wer keine ausgebildete interne SiFa beschäftigt, muss zwingend eine externe Fachkraft beauftragen.
Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Kosten für eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit variieren je nach Betriebsgröße, Branche, Betreuungsumfang und Region. Typischerweise werden Jahrespauschalen oder Stundensätze vereinbart. Stundensätze liegen branchenüblich zwischen 80 und 150 Euro netto, abhängig von Qualifikation und Leistungsumfang.
Für die Kostenkalkulation sind folgende Faktoren entscheidend:
- Anzahl der Mitarbeiter: Die DGUV Vorschrift 2 legt Mindesteinsatzzeiten je nach Betriebsgröße und Gefährdungsklasse fest. Je mehr Mitarbeiter, desto mehr Betreuungsstunden sind erforderlich.
- Branche und Gefährdungsklasse: Betriebe mit hohem Gefährdungspotenzial, etwa in der Chemie oder Metallverarbeitung, benötigen intensivere Betreuung.
- Leistungsumfang: Reine Regelbetreuung ist günstiger als ein Rundum-Paket mit Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitsbegehungen und Unterweisungen.
- Fahrtkosten und Aufwand vor Ort: Regionale Anbieter sind oft kostengünstiger, da die Anfahrtswege kürzer sind.
Im Vergleich zu einem fest angestellten Sicherheitsingenieur ist die externe Betreuung für die meisten KMU deutlich wirtschaftlicher, da keine Lohnnebenkosten, Fortbildungskosten oder Ausfallzeiten anfallen.
Was ist im Leistungsumfang einer externen SiFa enthalten?
Der Leistungsumfang einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit umfasst mindestens die gesetzlich geforderten Kernleistungen nach ASiG und DGUV Vorschrift 2. Dazu gehören die sicherheitstechnische Beratung des Arbeitgebers, die Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen, regelmäßige Sicherheitsbegehungen und die Unterstützung bei Sicherheitsunterweisungen.
Je nach Vereinbarung können weitere Leistungen hinzukommen:
- Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung
- Unterstützung bei der Unfalluntersuchung und Ursachenanalyse
- Mitwirkung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Betriebsanlagen
- Koordination mit der Berufsgenossenschaft und Behörden
- Übernahme der Funktion des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) bei Bauprojekten
Ein guter externer Dienstleister liefert nicht nur die Mindestbetreuung, sondern agiert als echter Berater, der proaktiv auf Risiken hinweist und praxisnahe Lösungen vorschlägt. Mehr zu den gesetzlichen Grundlagen rund um die Arbeitssicherheit und Regelbetreuung finden Sie auf unserer Leistungsseite.
Welche Vorteile hat die externe gegenüber der internen Betreuung?
Die externe Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet gegenüber der internen Lösung mehrere klare Vorteile, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Sie ist flexibler, oft kostengünstiger und bringt branchenübergreifendes Know-how mit, das intern schwer aufzubauen ist.
Wirtschaftlichkeit und Flexibilität
Ein interner Sicherheitsingenieur verursacht laufende Personalkosten, auch wenn der Betreuungsbedarf saisonal schwankt. Externe Fachkräfte werden genau dann eingesetzt, wenn sie gebraucht werden. Das spart Ressourcen und schafft Planungssicherheit, weil die Kosten direkt vom tatsächlichen Betreuungsaufwand abhängen.
Unabhängigkeit und Objektivität
Eine externe SiFa agiert unabhängig von internen Hierarchien und Interessenkonflikten. Sie kann dem Arbeitgeber unbefangen Mängel benennen und klare Empfehlungen aussprechen, ohne Rücksicht auf betriebspolitische Dynamiken nehmen zu müssen. Diese Objektivität ist gerade bei der Identifikation von Arbeitsschutzschwachstellen ein echtes Plus.
Breite Fachkompetenz
Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen in der Regel mehrere Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen gleichzeitig. Dadurch kennen sie bewährte Lösungsansätze aus der Praxis und können Best Practices übertragen, die einem rein intern tätigen Kollegen möglicherweise nicht bekannt wären.
Wie wählt man die richtige externe Fachkraft für Arbeitssicherheit aus?
Die richtige externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zeichnet sich durch eine anerkannte Qualifikation, nachweisbare Branchenerfahrung und eine klare, transparente Leistungsvereinbarung aus. Entscheidend ist außerdem, dass die Zusammenarbeit auf Augenhöhe stattfindet und die SiFa den Betrieb wirklich kennenlernt.
Bei der Auswahl sollten folgende Kriterien geprüft werden:
- Qualifikation und Zulassung: Die SiFa muss die Anforderungen des ASiG erfüllen. Fragen Sie nach Ausbildungsnachweisen und aktuellen Fortbildungen.
- Branchenerfahrung: Kenntnisse in Ihrer spezifischen Branche, etwa Metallverarbeitung, Logistik oder Bauwesen, sind ein klarer Vorteil.
- Leistungstransparenz: Ein seriöser Anbieter legt offen, welche Leistungen im Vertrag enthalten sind und wie viele Betreuungsstunden eingeplant werden.
- Erreichbarkeit: Gerade in akuten Situationen muss die SiFa kurzfristig erreichbar sein. Klären Sie im Vorfeld, wie die Kommunikation geregelt ist.
- Regionale Nähe: Ein Anbieter aus der Region kennt lokale Behördenstrukturen und ist schneller vor Ort, was Kosten und Reaktionszeiten verbessert.
Ein persönliches Erstgespräch gibt außerdem Aufschluss darüber, ob die Chemie stimmt. Die Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit am Arbeitsplatz ist langfristig angelegt; daher sollte das Vertrauensverhältnis von Anfang an passen.
Wie ABEMA Ihr Unternehmen bei der Arbeitssicherheit unterstützt
Wir bei der ABEMA Beratungsgesellschaft übernehmen die externe Fachkraftfunktion für Unternehmen aus Industrie und Handwerk – vollständig rechtssicher und praxisnah. Unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen Ihren Betrieb nach den Vorgaben des ASiG und der DGUV Vorschrift 2, ohne dass Sie eigene Kapazitäten dauerhaft binden müssen.
Unser Leistungsumfang umfasst unter anderem:
- Sicherheitstechnische Regelbetreuung nach gesetzlichen Mindestanforderungen
- Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
- Regelmäßige Sicherheitsbegehungen und konkrete Handlungsempfehlungen
- Unterstützung bei Sicherheitsunterweisungen für Ihre Mitarbeiter
- Übernahme der SiGeKo-Funktion bei Bauprojekten
- Beratung bei der Beschaffung von Schutzausrüstung und Arbeitsmitteln
Wir arbeiten transparent, termintreu und immer nah an Ihrem Betrieb – ob vor Ort in der Region Lingen/Wietmarschen oder überregional. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und erfahren Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch, welches Betreuungsmodell zu Ihrem Unternehmen passt und was es konkret kostet.
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