Ein Feuerwehrplan ist ein grafisches Dokument für die Feuerwehr, das Gebäude, Zufahrten und sicherheitsrelevante Einrichtungen darstellt. Eine Brandschutzordnung hingegen richtet sich an die Mitarbeiter und regelt das Verhalten im Brandfall. Beide Dokumente ergänzen sich, verfolgen aber völlig unterschiedliche Zwecke und richten sich an unterschiedliche Zielgruppen. In diesem Artikel beantworten wir die häufigsten Fragen rund um beide Dokumente.
Wofür werden Feuerwehrplan und Brandschutzordnung jeweils genutzt?
Der Feuerwehrplan dient ausschließlich der Feuerwehr als Einsatzmittel. Er zeigt Rettungskräften im Ernstfall auf einen Blick, wie ein Gebäude aufgebaut ist, wo sich gefährliche Bereiche befinden und wie sie schnell zum Brandherd gelangen. Die Brandschutzordnung dagegen ist ein betriebliches Regelwerk für alle Personen im Gebäude und legt fest, wie sie sich bei einem Brand verhalten sollen.
Beide Dokumente sind Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes, haben aber klar getrennte Aufgaben:
- Feuerwehrplan: Navigationshilfe und Informationsquelle für Einsatzkräfte, wird an der Einsatzzentrale oder am Eingang hinterlegt
- Brandschutzordnung: Verhaltensanweisung für Mitarbeiter, Besucher und Betriebsangehörige, wird ausgehängt und kommuniziert
Wer beide Dokumente verwechselt oder nur eines erstellt, riskiert gefährliche Lücken im betrieblichen Brandschutzkonzept.
Was muss ein Feuerwehrplan laut DIN 14095 enthalten?
Ein Feuerwehrplan muss nach DIN 14095 alle Informationen enthalten, die Einsatzkräfte für einen effektiven Löschangriff benötigen. Dazu gehören Grundrisse aller Geschosse, Zufahrten, Löschwasserversorgung, Standorte von Feuerlöschern und automatischen Brandmeldeanlagen sowie Hinweise auf besondere Gefahren wie Gefahrstoffe oder explosionsgefährdete Bereiche.
Im Einzelnen schreibt die Norm folgende Inhalte vor:
- Übersichtsplan des Geländes mit Zufahrtswegen und Aufstellflächen für die Feuerwehr
- Grundrisspläne je Geschoss mit Raumnutzungen und Fluchtwegen
- Standorte von Brandmeldezentralen, Sprinkleranlagen und Wandhydranten
- Lage von Absperreinrichtungen für Gas, Strom und Wasser
- Hinweise auf besondere Gefahren, zum Beispiel Gefahrstofflager oder Druckbehälter
- Angaben zur Löschwasserversorgung und Hydranten in der Umgebung
Die Pläne müssen in einem einheitlichen Format und mit genormten Symbolen nach DIN 14034 erstellt werden, damit jede Feuerwehr sie sofort lesen kann.
Welche drei Teile hat eine Brandschutzordnung nach DIN 14096?
Die Brandschutzordnung ist nach DIN 14096 in drei Teile gegliedert, die sich an unterschiedliche Personengruppen richten. Teil A ist ein Aushang für alle Personen im Gebäude, Teil B richtet sich an Mitarbeiter ohne besondere Brandschutzaufgaben, und Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Aufgaben im Brandfall wie Brandschutzbeauftragte oder Evakuierungshelfer.
- Teil A enthält die wichtigsten Verhaltensregeln auf einen Blick, wird als Aushang an gut sichtbaren Stellen angebracht und muss für jeden sofort verständlich sein.
- Teil B beschreibt detailliert, wie sich alle Beschäftigten im Brandfall verhalten sollen, einschließlich Alarmierung, Erste Löschmaßnahmen und Evakuierung.
- Teil C enthält spezifische Aufgaben und Zuständigkeiten für Personen mit Sonderfunktionen, zum Beispiel die Einweisung der Feuerwehr oder die Kontrolle von Evakuierungsbereichen.
Diese dreiteilige Struktur stellt sicher, dass jeder Mitarbeiter genau die Informationen erhält, die für seine Rolle im Notfall relevant sind.
Wer ist gesetzlich verpflichtet, einen Feuerwehrplan zu erstellen?
Die Pflicht zur Erstellung eines Feuerwehrplans ergibt sich nicht aus einem einzigen Bundesgesetz, sondern aus einer Kombination von Landesbauordnungen, Sonderbauvorschriften und behördlichen Auflagen. Betreiber bestimmter Gebäudetypen sind in der Regel verpflichtet, einen Feuerwehrplan zu erstellen und aktuell zu halten.
Typischerweise besteht die Pflicht für folgende Betriebe und Gebäude:
- Industriebetriebe und Produktionsstätten ab einer bestimmten Größe oder Gefahrenklasse
- Gebäude mit erhöhtem Personenaufkommen wie Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Schulen
- Betriebe mit Gefahrstoffen, die unter die Störfallverordnung oder das Gefahrstoffrecht fallen
- Hochhäuser und Sonderbauten nach den jeweiligen Landesbauordnungen
- Betriebe, bei denen die zuständige Baugenehmigungsbehörde oder Feuerwehr einen Plan ausdrücklich fordert
Auch ohne ausdrückliche gesetzliche Pflicht empfiehlt sich die Erstellung eines Feuerwehrplans für jeden Betrieb, der komplexe Gebäudestrukturen oder besondere Gefahrenpotenziale aufweist. Im Schadensfall kann das Fehlen eines aktuellen Plans haftungsrechtliche Konsequenzen haben.
Können Feuerwehrplan und Brandschutzordnung kombiniert werden?
Feuerwehrplan und Brandschutzordnung können nicht zu einem einzigen Dokument zusammengeführt werden, da sie unterschiedliche normative Grundlagen haben und für völlig verschiedene Zielgruppen konzipiert sind. Sie werden jedoch häufig gemeinsam im Rahmen eines übergeordneten Brandschutzkonzepts erstellt und aufeinander abgestimmt.
Eine sinnvolle Abstimmung beider Dokumente bringt folgende Vorteile:
- Einheitliche Bezeichnungen von Bereichen, Fluchtwegen und Sammelplätzen in beiden Dokumenten vermeiden Verwirrung
- Zuständigkeiten aus Teil C der Brandschutzordnung können mit den Angaben im Feuerwehrplan koordiniert werden
- Aktualisierungen bei Umbaumaßnahmen lassen sich effizienter durchführen, wenn beide Dokumente vom selben Ersteller gepflegt werden
Wichtig ist, dass beide Dokumente eigenständig bleiben und ihre jeweiligen Normanforderungen vollständig erfüllen.
Wer darf Feuerwehrplan und Brandschutzordnung erstellen?
Sowohl Feuerwehrpläne als auch Brandschutzordnungen dürfen grundsätzlich vom Betreiber selbst erstellt werden. In der Praxis erfordert die normkonforme Erstellung jedoch fundiertes Fachwissen in Brandschutz, Gebäudetechnik und den jeweiligen DIN-Normen. Deshalb beauftragen die meisten Unternehmen einen qualifizierten Brandschutzfachplaner oder Brandschutzbeauftragten.
Für die Erstellung eines Feuerwehrplans nach DIN 14095 sollte der Ersteller folgende Kenntnisse mitbringen:
- Vertrautheit mit der DIN 14095 und den zugehörigen Symbolen nach DIN 14034
- Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten und der technischen Gebäudeausstattung
- Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr, die den Plan in vielen Bundesländern abnehmen oder genehmigen muss
Für die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist zusätzlich Wissen über betriebliche Abläufe, Evakuierungskonzepte und die spezifischen Gefahren des jeweiligen Betriebs notwendig. Beide Dokumente müssen regelmäßig aktualisiert werden, zum Beispiel nach Umbauten, Nutzungsänderungen oder personellen Veränderungen bei den Brandschutzverantwortlichen.
So unterstützt ABEMA beim Erstellen von Feuerwehrplänen und bei der Brandschutzordnung
Wir bei ABEMA übernehmen die normkonforme Erstellung und Aktualisierung beider Dokumente für Ihren Betrieb. Unsere Fachplaner im Bereich Brand- und Explosionsschutz kennen die aktuellen Anforderungen der DIN 14095 und DIN 14096 und stimmen alle Unterlagen direkt mit der zuständigen Feuerwehr ab.
Unser Leistungsangebot umfasst konkret:
- Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 inklusive Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr
- Erstellung aller drei Teile der Brandschutzordnung nach DIN 14096, abgestimmt auf Ihre betrieblichen Abläufe
- Regelmäßige Aktualisierung beider Dokumente bei Umbauten oder Nutzungsänderungen
- Bestellung und Betreuung von Brandschutzbeauftragten sowie Unterweisung Ihrer Mitarbeiter
- Beratung zu besonderen Gefahren, etwa in explosionsgefährdeten Bereichen
Sie möchten wissen, ob in Ihrem Betrieb die Pflicht zur Erstellung eines Feuerwehrplans besteht oder wie Ihre Brandschutzordnung aktualisiert werden muss? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und wir beraten Sie unverbindlich.

