Sicherheitsbeauftragter mit Schutzhelm und Warnweste inspiziert Maschinen in einer Industriehalle mit Klemmbrett in der Hand.

Was gehört zu den Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten?

Ein Sicherheitsbeauftragter unterstützt den Arbeitgeber dabei, Unfälle und Gesundheitsgefahren im Betrieb zu erkennen und zu vermeiden. Zu den Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten gehören die Beobachtung der Arbeitsbedingungen, die Förderung sicherheitsbewussten Verhaltens und die Weitergabe von Hinweisen an den Vorgesetzten. Die Funktion ist ehrenamtlich, gesetzlich vorgeschrieben und bildet eine wichtige Brücke zwischen Belegschaft und Unternehmensleitung.

Fehlende Qualifikation bei Sicherheitsbeauftragten kostet Betriebe die Kontrolle über ihre Gefährdungslage

Viele Betriebe bestellen eine Person zum Sicherheitsbeauftragten, ohne ihr die nötige Ausbildung oder die erforderliche Zeit dafür zu geben. Das Ergebnis: Gefährdungen bleiben unerkannt, Hinweise aus der Belegschaft verpuffen, und der Arbeitgeber verliert den direkten Draht zur Sicherheitssituation vor Ort. Wer dieses Problem lösen will, muss Sicherheitsbeauftragte gezielt schulen, mit klaren Aufgaben ausstatten und in regelmäßige Begehungen einbinden.

Unklare Abgrenzung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit führt zu Verantwortungslücken

In der Praxis verwechseln viele Unternehmen die Rolle des Sicherheitsbeauftragten mit der einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Das führt dazu, dass Aufgaben entweder doppelt übernommen oder gar nicht wahrgenommen werden. Der entscheidende Unterschied: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber fachlich und rechtlich, während der Sicherheitsbeauftragte als Bindeglied zur Belegschaft fungiert. Wer beide Rollen klar definiert, schließt Lücken im betrieblichen Arbeitsschutz.

Was ist ein Sicherheitsbeauftragter, und wer braucht ihn?

Ein Sicherheitsbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber bestellte Person aus der Belegschaft, die dabei hilft, Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb zu fördern. Laut § 22 SGB VII sind Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Die genaue Anzahl hängt von der Betriebsgröße und dem Gefährdungspotenzial ab.

Die Pflicht zur Bestellung gilt unabhängig von der Branche, wird jedoch in sicherheitskritischen Betrieben wie der Chemie, dem Maschinenbau oder der Metallverarbeitung besonders ernst genommen. In kleineren Betrieben mit weniger als 20 Beschäftigten gibt es keine gesetzliche Pflicht; die Bestellung ist jedoch freiwillig möglich und aus Präventionsgründen sinnvoll.

Die Anzahl der erforderlichen Sicherheitsbeauftragten richtet sich nach den Vorgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft. Betriebe mit hohem Unfallrisiko oder vielen Beschäftigten benötigen entsprechend mehr Personen in dieser Funktion.

Welche Aufgaben hat ein Sicherheitsbeauftragter im Betrieb?

Zu den Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten gehören die Beobachtung der Arbeitsbedingungen, die Überprüfung von Schutzausrüstungen und Schutzvorrichtungen sowie die Weitergabe von Sicherheitsmängeln an den Vorgesetzten. Er unterstützt außerdem die Förderung sicherheitsgerechten Verhaltens in der Belegschaft.

Konkret bedeutet das im Betriebsalltag:

  • Regelmäßige Begehungen des Arbeitsbereichs zur Erkennung von Gefährdungen
  • Kontrolle, ob persönliche Schutzausrüstung vorhanden und in einwandfreiem Zustand ist
  • Beobachtung, ob Schutzvorrichtungen an Maschinen ordnungsgemäß genutzt werden
  • Meldung von Mängeln und Unfallursachen an den zuständigen Vorgesetzten
  • Ansprechpartner für Kolleginnen und Kollegen bei sicherheitsrelevanten Fragen
  • Teilnahme an Unfalluntersuchungen und Sicherheitsbesprechungen

Der Sicherheitsbeauftragte hat dabei keine Weisungsbefugnis. Seine Stärke liegt in der Nähe zur Belegschaft: Er erkennt Probleme früh, weil er selbst Teil des Arbeitsalltags ist.

Was darf ein Sicherheitsbeauftragter nicht tun?

Ein Sicherheitsbeauftragter darf keine Anordnungen gegenüber Kolleginnen und Kollegen erteilen, keine Bußgelder verhängen und keine rechtliche Verantwortung für den Arbeitsschutz übernehmen. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz verbleibt beim Arbeitgeber.

Diese Abgrenzung ist wichtig, um Missverständnisse im Betrieb zu vermeiden. Der Sicherheitsbeauftragte ist kein Kontrolleur und kein Vorgesetzter. Er beobachtet, meldet und informiert, aber er entscheidet nicht und haftet nicht für Sicherheitsmängel.

Auch eine Doppelrolle als gleichzeitige Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in der Regel nicht vorgesehen. Beide Funktionen haben unterschiedliche Anforderungen und Aufgabenprofile. Wer die Grenzen dieser Rolle kennt, kann sie effektiver ausfüllen und vermeidet unnötige Konflikte im Team.

Wie wird man zum Sicherheitsbeauftragten bestellt?

Die Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten erfolgt durch den Arbeitgeber in Schriftform. Die Person muss geeignet sein, das Vertrauen der Belegschaft genießen und ihre Aufgaben neben der eigentlichen Tätigkeit wahrnehmen können. Die Zustimmung der betroffenen Person ist erforderlich.

Der Bestellungsprozess umfasst in der Regel folgende Schritte:

  1. Auswahl einer geeigneten Person aus der Belegschaft
  2. Einholung der Zustimmung der betreffenden Person
  3. Schriftliche Bestellung mit klarer Beschreibung des Aufgabenbereichs
  4. Information des Betriebsrats, sofern vorhanden
  5. Sicherstellung der erforderlichen Ausbildung vor Aufnahme der Tätigkeit

Bei der Auswahl sollte der Arbeitgeber darauf achten, dass die Person Erfahrung in ihrem Arbeitsbereich mitbringt und von den Kolleginnen und Kollegen akzeptiert wird. Nur so kann der Sicherheitsbeauftragte seine Brückenfunktion tatsächlich erfüllen.

Welche Schulungen benötigt ein Sicherheitsbeauftragter?

Sicherheitsbeauftragte müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit an einer Grundausbildung teilnehmen, die von der zuständigen Berufsgenossenschaft angeboten oder anerkannt wird. Ergänzend sind regelmäßige Auffrischungsschulungen erforderlich, um das Wissen aktuell zu halten.

Die Grundausbildung vermittelt Kenntnisse über gesetzliche Grundlagen, typische Gefährdungen, Unfallursachen sowie die konkreten Aufgaben und Grenzen der Funktion. Der Umfang variiert je nach Berufsgenossenschaft und Branche.

Darüber hinaus empfiehlt sich eine betriebsspezifische Einweisung, die auf die tatsächlichen Gefährdungen im jeweiligen Arbeitsbereich eingeht. Schulungen können als Präsenzveranstaltung, als Inhouse-Seminar im eigenen Betrieb oder an externen Standorten stattfinden. Entscheidend ist, dass die Ausbildung praxisnah ist und die Person auf reale Situationen vorbereitet.

Was passiert, wenn kein Sicherheitsbeauftragter bestellt ist?

Wenn ein Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten keinen Sicherheitsbeauftragten bestellt, verstößt er gegen § 22 SGB VII. Das kann zu Beanstandungen durch die Berufsgenossenschaft führen und im Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber haben.

Neben dem rechtlichen Risiko entstehen auch praktische Nachteile: Ohne Sicherheitsbeauftragten fehlt eine wichtige Beobachtungsinstanz im Betrieb. Gefährdungen werden später erkannt, Mängel an Schutzausrüstungen bleiben länger unbemerkt, und die Belegschaft hat keinen direkten Ansprechpartner für sicherheitsrelevante Fragen.

Im Fall eines Arbeitsunfalls kann das Fehlen eines Sicherheitsbeauftragten als Hinweis auf organisatorische Mängel gewertet werden. Das hat Auswirkungen auf die Bewertung durch die Berufsgenossenschaft und kann die Situation des Arbeitgebers bei der Unfallaufklärung verschlechtern.

So unterstützt ABEMA beim Thema Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte

Wir bei ABEMA begleiten Unternehmen aus Industrie und Handwerk dabei, ihre gesetzlichen Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit zuverlässig zu erfüllen. Das umfasst nicht nur die Betreuung durch erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit, sondern auch die Unterstützung rund um die Bestellung und Schulung von Sicherheitsbeauftragten.

Unsere Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit umfassen:

  • Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
  • Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des Arbeitsschutzes
  • Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Regelmäßige Sicherheitsbegehungen und Dokumentation
  • Schulungen und Seminare für Sicherheitsbeauftragte und Führungskräfte, auch als Inhouse-Veranstaltung
  • Unterstützung bei der Bestellung betrieblicher Beauftragter

Ob Sie einen Sicherheitsbeauftragten erstmals bestellen, Ihre bestehende Struktur überprüfen oder Ihre Mitarbeitenden gezielt weiterbilden möchten: Wir helfen Ihnen dabei, rechtssicher und praxisnah aufgestellt zu sein. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und erfahren Sie, wie wir Ihren Betrieb konkret unterstützen können.

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