Sicherheitsfachkraft mit Schutzhelm und Warnweste prüft Zertifizierungsordner am Industriearbeitsplatz, Fabrikhalle im Hintergrund.

Was brauche ich, um Fachkraft für Arbeitssicherheit zu werden?

Um Fachkraft für Arbeitssicherheit zu werden, benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium in einem technischen, naturwissenschaftlichen oder medizinischen Bereich sowie mehrjährige Berufserfahrung. Darauf aufbauend absolviert man eine staatlich anerkannte SiFa-Ausbildung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Die Qualifikation berechtigt dazu, Unternehmen in allen Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes fachkundig zu beraten und zu betreuen.

Fehlende Fachkompetenz im Betrieb kostet Sie bei einer Kontrolle mehr als die Ausbildung selbst

Wer im Betrieb keine ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt hat oder bestellen kann, riskiert bei Begehungen durch die Berufsgenossenschaft oder die Gewerbeaufsicht empfindliche Konsequenzen. Dazu gehören Bußgelder, Auflagen und im Ernstfall eine Mitverantwortung bei Arbeitsunfällen. Der konkrete nächste Schritt: Entweder qualifizieren Sie eine interne Person oder beauftragen frühzeitig einen externen Dienstleister, der die gesetzliche Betreuungspflicht nach DGUV Vorschrift 2 zuverlässig abdeckt.

Ohne klare Voraussetzungen scheitert die Zulassung zur SiFa-Ausbildung noch vor dem ersten Kurstag

Viele Interessierte unterschätzen, dass die Zulassung zur Ausbildung an konkrete Bedingungen geknüpft ist. Wer die Eingangsvoraussetzungen nicht erfüllt, wird von den Ausbildungsträgern schlicht nicht zugelassen. Das kostet Zeit und verschiebt die Bestellung der Sicherheitsfachkraft im Betrieb um Monate. Der erste Schritt ist daher eine ehrliche Prüfung der eigenen Qualifikation: Stimmt der Berufsabschluss? Ist die geforderte Berufspraxis nachweisbar? Erst dann lohnt sich die Suche nach einem geeigneten Ausbildungsträger.

Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit genau?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, kurz SiFa, ist eine betrieblich bestellte Fachperson, die den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung berät. Die Grundlage bildet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Die SiFa ist keine vorgesetzte Person, sondern eine beratende Funktion mit klar definiertem Aufgabenkatalog.

Zu den Kernaufgaben einer Sicherheitsfachkraft gehören die Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, die Durchführung von Sicherheitsbegehungen, die Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln sowie die Mitwirkung bei der Planung von Arbeitsstätten. Die SiFa arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt und dem Sicherheitsbeauftragten zusammen.

Wichtig zu verstehen: Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist für die meisten Unternehmen gesetzlich verpflichtend. Art und Umfang der Betreuung richten sich nach der DGUV Vorschrift 2 und hängen von der Betriebsgröße sowie der Branche ab.

Welche Voraussetzungen muss ich für die SiFa-Ausbildung erfüllen?

Für die Zulassung zur SiFa-Ausbildung sind zwei Bedingungen zwingend: erstens ein abgeschlossener Berufsabschluss oder ein Studium in einem technischen, naturwissenschaftlichen, medizinischen oder vergleichbaren Bereich und zweitens eine einschlägige Berufspraxis von in der Regel mindestens zwei Jahren nach dem Abschluss.

Die genauen Anforderungen können je nach Ausbildungsträger leicht variieren. Grundsätzlich gilt jedoch: Wer aus einem kaufmännischen oder geisteswissenschaftlichen Bereich kommt und keinen technischen Hintergrund hat, wird in der Regel nicht zur Ausbildung zugelassen. Der technische oder naturwissenschaftliche Bezug ist keine Formalie, sondern inhaltlich notwendig, weil die Ausbildung stark auf technische Schutzmaßnahmen und Gefährdungsbeurteilungen ausgerichtet ist.

Manche Berufsgenossenschaften oder Ausbildungseinrichtungen verlangen zusätzlich eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die künftige SiFa nach der Ausbildung tatsächlich im Betrieb eingesetzt wird. Es lohnt sich, diese Anforderungen vorab direkt beim gewählten Ausbildungsträger zu erfragen.

Wie läuft die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ab?

Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ist bundeseinheitlich geregelt und besteht aus theoretischen Lernphasen, praktischen Übungen und einer betrieblichen Projektarbeit. Sie dauert je nach Anbieter und Modell zwischen einem und zwei Jahren und schließt mit einer Prüfung ab.

Der typische Ablauf gliedert sich in drei Phasen:

  1. Theoretische Grundausbildung: Rechtliche Grundlagen, das Arbeitssicherheitsgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Gefährdungsbeurteilung und technischer Arbeitsschutz werden in Präsenz- oder Blended-Learning-Formaten vermittelt.
  2. Praktische Ausbildungsphase: Die Teilnehmenden wenden das Gelernte im eigenen Betrieb an, erstellen Gefährdungsbeurteilungen und führen Sicherheitsbegehungen durch. Diese Phase wird durch Lernaufgaben begleitet und dokumentiert.
  3. Abschlussprojekt und Prüfung: Eine betriebliche Projektarbeit zeigt, dass die SiFa-Qualifikation praktisch angewendet werden kann. Die abschließende Prüfung erfolgt vor einem Ausschuss des Ausbildungsträgers.

Ausbildungsträger sind unter anderem die Berufsgenossenschaften, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sowie private Bildungseinrichtungen, die staatlich anerkannte Lehrgänge anbieten. Informationen zur sicherheitstechnischen Betreuung können helfen, den betrieblichen Kontext besser einzuschätzen, bevor man sich für einen Ausbildungsweg entscheidet.

Was kostet die Ausbildung zur SiFa und wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für eine SiFa-Ausbildung liegen je nach Anbieter und Format zwischen etwa 2.000 und 5.000 Euro. Hinzu kommen Reise- und Übernachtungskosten sowie der Zeitaufwand, der während der Ausbildung anfällt. In vielen Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, da er ein direktes Interesse an der betrieblichen Bestellung hat.

Wer die Ausbildung auf eigene Initiative und ohne konkreten Arbeitgeber absolviert, trägt die Kosten in der Regel selbst. Eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz oder die Bundesagentur für Arbeit ist in bestimmten Konstellationen möglich, sollte aber frühzeitig geprüft werden.

Ausbildungen über die Berufsgenossenschaften sind häufig günstiger oder werden für Mitgliedsbetriebe zu reduzierten Konditionen angeboten. Es lohnt sich, die eigene Berufsgenossenschaft direkt zu kontaktieren und das aktuelle Kursangebot zu erfragen.

Was ist der Unterschied zwischen interner SiFa und externem Dienstleister?

Eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein Mitarbeiter des Unternehmens, der die SiFa-Ausbildung absolviert hat und im eigenen Betrieb bestellt wird. Ein externer Dienstleister ist eine spezialisierte Beratungsfirma oder eine selbstständige Sicherheitsfachkraft, die die gesetzlich geforderte Betreuung von außen erbringt.

Beide Modelle sind gesetzlich zulässig. Die Entscheidung hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Betriebsgröße: Kleinere Betriebe haben oft keinen ausreichenden Bedarf, um eine Vollzeitstelle zu rechtfertigen. Eine externe Betreuung ist hier häufig wirtschaftlicher.
  • Branche und Gefährdungspotenzial: In sicherheitskritischen Bereichen wie Chemie oder Metallverarbeitung kann eine interne SiFa mit tiefem Betriebswissen Vorteile haben.
  • Verfügbarkeit und Kapazität: Interne SiFas sind oft in weitere Aufgaben eingebunden. Externe Dienstleister bringen dagegen spezialisierte Erfahrung aus verschiedenen Branchen mit.

Viele Unternehmen kombinieren beide Ansätze: Eine interne Person übernimmt die tägliche Koordination, während ein externer Partner die formale Bestellung und die Fachbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 sicherstellt.

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach der SiFa-Ausbildung?

Nach der Grundausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gibt es zahlreiche Möglichkeiten zur fachlichen Vertiefung. Dazu gehören Fortbildungen in spezialisierten Bereichen wie Explosionsschutz, Brandschutz, ergonomische Arbeitsgestaltung oder psychische Gefährdungsbeurteilung.

Die DGUV und die Berufsgenossenschaften bieten regelmäßig Auffrischungsseminare und Fachtagungen an, die zur Pflichtfortbildung nach ASiG beitragen. Wer langfristig in der Arbeitssicherheit tätig sein möchte, sollte diese Angebote aktiv nutzen, da sich Vorschriften und Normen regelmäßig ändern.

Darüber hinaus eröffnet die SiFa-Qualifikation den Zugang zu weiterführenden Qualifikationen, etwa zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) auf Baustellen oder zum Auditor für Managementsysteme nach ISO 45001. Wer sich in Richtung Beratung oder Führung entwickeln möchte, kann außerdem berufsbegleitende Studiengänge im Bereich Sicherheitstechnik oder Arbeitsschutzmanagement in Betracht ziehen.

So unterstützt ABEMA Unternehmen rund um die Arbeitssicherheit

Nicht jedes Unternehmen hat die Kapazität, eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit auszubilden und intern zu beschäftigen. Genau hier kommen wir ins Spiel. Als spezialisierte Unternehmensberatung übernehmen wir die gesetzlich geforderte sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 für Betriebe aus Industrie und Handwerk.

Unsere Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit und Regelbetreuung umfassen unter anderem:

  • Übernahme der Funktion der Fachkraft für Arbeitssicherheit durch erfahrene SiFas
  • Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Regelmäßige Sicherheitsbegehungen und Beratung des Arbeitgebers
  • Durchführung von Sicherheitsunterweisungen für Mitarbeitende
  • Übernahme der SiGeKo-Funktion bei Bauprojekten

Wir arbeiten praxisnah, rechtssicher und direkt vor Ort. Ob kleiner Handwerksbetrieb oder größeres Industrieunternehmen: Wir passen die Betreuung an Ihre tatsächlichen Anforderungen an. Sprechen Sie uns an und erfahren Sie, wie wir Ihren Betrieb zuverlässig und effizient betreuen können.

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