Für viele Unternehmen stellt sich die Frage nach der Fachkraft für Arbeitssicherheit erst dann, wenn eine Behörde nachfragt oder ein Unfall passiert ist. Dabei ist die Bestellung einer SiFa in Deutschland für die meisten Betriebe gesetzlich vorgeschrieben und ein zentraler Baustein eines funktionierenden Arbeitsschutzes. Wer seine Pflichten kennt, handelt nicht nur rechtssicher, sondern schützt auch seine Mitarbeitenden und sein Unternehmen.
Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die gesetzliche Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, erklärt, welche Branchen besonders betroffen sind, und zeigt, wann eine externe Lösung die klügere Wahl ist.
Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ist eine qualifizierte Fachperson, die Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes berät. Sie ist keine Führungskraft mit Weisungsbefugnis, sondern eine beratende Instanz mit klar definiertem Aufgabenspektrum nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Zu den Kernaufgaben einer SiFa gehören die Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, die Durchführung regelmäßiger Sicherheitsbegehungen, die Beratung des Arbeitgebers bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie die Mitwirkung bei Sicherheitsunterweisungen. Die SiFa arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen und bildet gemeinsam mit ihm den betrieblichen Arbeitsschutz. Wichtig ist zu verstehen, dass die SiFa den Arbeitgeber berät, die Verantwortung für den Arbeitsschutz jedoch beim Arbeitgeber selbst verbleibt.
Ab wann ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben?
Die Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gilt grundsätzlich für alle Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten. Rechtsgrundlage ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2. Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung richtet sich nach Betriebsgröße und Branche.
Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet zwischen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten Betreuung. Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten können unter bestimmten Voraussetzungen die alternative Betreuung wählen, bei der der Unternehmer selbst nach einer entsprechenden Ausbildung Aufgaben übernimmt. Ab 10 Beschäftigten gilt in der Regel die Regelbetreuung, bei der ein festgelegtes Einsatzzeitenkontingent je nach Branche und Mitarbeiterzahl einzuhalten ist. Wer als Arbeitgeber keine SiFa bestellt, verstößt unmittelbar gegen geltendes Recht.
Welche Branchen haben besonders strenge SiFa-Anforderungen?
Branchen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial unterliegen strengeren Anforderungen an die sicherheitstechnische Betreuung. Dazu zählen vor allem die chemische Industrie, die Metallverarbeitung, der Maschinenbau, das Bauwesen sowie die Logistik und das produzierende Gewerbe.
Die DGUV Vorschrift 2 legt für verschiedene Betriebsarten sogenannte Einsatzzeiten fest, also wie viele Stunden pro Jahr eine SiFa mindestens tätig sein muss. In Branchen mit hohem Unfallrisiko oder komplexen Gefährdungslagen sind diese Einsatzzeiten deutlich höher angesetzt als etwa im Bürobereich. Hinzu kommen branchenspezifische Regelungen einzelner Berufsgenossenschaften, die zusätzliche Anforderungen stellen können. Unternehmen in der Chemie- oder Prozessindustrie müssen beispielsweise auch Anforderungen aus dem Explosionsschutz und dem Umgang mit Gefahrstoffen berücksichtigen, was die Aufgaben der SiFa erheblich erweitert.
Was passiert, wenn keine SiFa bestellt wird?
Wer keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Die zuständige Aufsichtsbehörde, in der Regel das staatliche Amt für Arbeitsschutz oder die Berufsgenossenschaft, kann Bußgelder verhängen und die Bestellung einer SiFa anordnen.
Die finanziellen Konsequenzen sind jedoch nicht das einzige Risiko. Ohne qualifizierte sicherheitstechnische Betreuung fehlt dem Unternehmen eine wichtige Schutzinstanz. Im Falle eines Arbeitsunfalls kann das Fehlen einer SiFa als Organisationsverschulden gewertet werden, was haftungsrechtliche Folgen für den Arbeitgeber nach sich ziehen kann. Darüber hinaus bleiben Gefährdungen unerkannt, Schutzmaßnahmen werden nicht umgesetzt, und das Unfallrisiko steigt. Auch bei Betriebsprüfungen oder Zertifizierungsaudits kann das Fehlen einer SiFa zu erheblichen Problemen führen.
Wann lohnt sich eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit lohnt sich immer dann, wenn ein Unternehmen den gesetzlichen Betreuungsumfang nicht wirtschaftlich durch eine eigene Stelle abdecken kann oder will. Das ist besonders bei kleinen und mittelständischen Betrieben der Fall, bei denen die erforderlichen Einsatzzeiten eine Vollzeitstelle nicht rechtfertigen.
Externe SiFas bringen außerdem einen entscheidenden Vorteil mit: Sie sind unabhängig und blicken mit frischem Blick auf betriebliche Abläufe. Betriebsblindheit, die in gewachsenen Strukturen häufig entsteht, wird so vermieden. Zudem sind externe Fachkräfte in der Regel auf dem neuesten Stand der Arbeitsschutzvorschriften und bringen Erfahrungen aus verschiedenen Branchen mit. Für Unternehmen, die professionelle Arbeitssicherheit flexibel und rechtssicher umsetzen möchten, ist die externe Lösung oft die praktikablere und wirtschaftlichere Wahl.
Wie findet man die richtige Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die richtige Fachkraft für Arbeitssicherheit zeichnet sich durch eine staatlich anerkannte Ausbildung, nachgewiesene Berufserfahrung in der relevanten Branche und eine aktuelle Qualifikation aus. Wichtig ist außerdem, dass die SiFa die spezifischen Gefährdungslagen des Betriebs kennt und praxisnahe Lösungen entwickeln kann.
Bei der Auswahl sollten Unternehmen auf folgende Kriterien achten:
- Staatlich anerkannte Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Branchenerfahrung und Kenntnisse der relevanten Berufsgenossenschaft
- Regelmäßige Fortbildung und aktuelle Kenntnisse der Arbeitsschutzvorschriften
- Klare Kommunikation und praxisnahe Beratung
- Erreichbarkeit und Verlässlichkeit, auch bei kurzfristigen Anfragen
- Transparenz über Einsatzzeiten und Leistungsumfang
Es empfiehlt sich, vorab ein Erstgespräch zu führen und konkrete Referenzen aus vergleichbaren Betrieben einzuholen. Wer eine externe Lösung sucht, sollte außerdem prüfen, ob der Anbieter auch weitere Bereiche wie Brandschutz oder Managementsysteme abdecken kann, um Schnittstellen zu minimieren und von einer gebündelten Betreuung zu profitieren.
Wie ABEMA bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt
Wir bei der ABEMA Beratungsgesellschaft stellen erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Unternehmen aus Industrie und Handwerk rechtssicher und praxisnah betreuen. Unsere SiFas arbeiten nach den Vorgaben des ASiG und der DGUV Vorschrift 2 und passen ihren Einsatz flexibel an die individuellen Anforderungen des jeweiligen Betriebs an.
Unser Leistungsumfang im Bereich Arbeitssicherheit umfasst unter anderem:
- Sicherheitstechnische Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2
- Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
- Regelmäßige Sicherheitsbegehungen und Dokumentation
- Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des Arbeitsschutzes
- Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
- Übernahme der Funktion des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) bei Bauprojekten
Wir betreuen Unternehmen aus der Region Lingen und Wietmarschen sowie darüber hinaus und bieten dabei die Verlässlichkeit eines eingespielten Teams mit gebündelter Fachkompetenz. Sprechen Sie uns an und erfahren Sie, wie wir Ihren Betrieb sicher und rechtssicher aufstellen können. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, und wir besprechen gemeinsam den passenden Betreuungsumfang für Ihr Unternehmen.

