Die Fachkraft für Arbeitssicherheit gehört zu den wichtigsten betrieblichen Funktionen im deutschen Arbeitsschutz. Wer Verantwortung für die Sicherheit am Arbeitsplatz übernehmen möchte, braucht dafür nicht nur Engagement, sondern eine fundierte, gesetzlich geregelte Qualifikation. Die SiFa-Ausbildung vermittelt genau das: praxisnahes Wissen über Gefährdungsbeurteilungen, Unfallverhütung im Betrieb und die Umsetzung gesetzlicher Arbeitsschutzvorschriften. Dieser Artikel erklärt, was die Ausbildung voraussetzt, wie sie aufgebaut ist und welche Optionen Betriebe haben.
Ob kleines Handwerksunternehmen oder großer Industriebetrieb: Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Arbeitgeber, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Die Frage ist nur, ob diese intern ausgebildet oder extern beauftragt wird. Beide Wege haben ihre Berechtigung, und die richtige Entscheidung hängt von der Betriebsgröße, der Branche und den verfügbaren Ressourcen ab.
Voraussetzungen für die SiFa-Ausbildung im Überblick
Nicht jede Person kann einfach mit der SiFa-Ausbildung beginnen. Der Gesetzgeber hat klare Eingangsvoraussetzungen definiert, die sicherstellen sollen, dass angehende Fachkräfte für Arbeitssicherheit bereits über eine solide berufliche Basis verfügen.
Grundsätzlich ist eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Berufsausbildung erforderlich. Alternativ kann auch ein entsprechendes Studium als Qualifikationsnachweis dienen. Darüber hinaus wird in der Regel eine mehrjährige Berufserfahrung im technischen Bereich erwartet, häufig mindestens zwei Jahre. Einige Berufsgenossenschaften stellen zusätzliche oder leicht abweichende Anforderungen, weshalb ein Blick in die jeweiligen BG-Regelwerke vor Ausbildungsbeginn sinnvoll ist.
Wichtig zu wissen: Die genauen Voraussetzungen können je nach Ausbildungsträger und zuständiger Berufsgenossenschaft variieren. Wer unsicher ist, ob die eigene Qualifikation ausreicht, sollte frühzeitig Kontakt mit dem gewünschten Ausbildungsanbieter aufnehmen.
Aufbau und Phasen der SiFa-Ausbildung
Die SiFa-Ausbildung ist in mehrere Phasen aufgeteilt und kombiniert theoretisches Lernen mit praktischer Anwendung im eigenen Betrieb. Dieser Aufbau ist kein Zufall: Er stellt sicher, dass das Gelernte direkt in die betriebliche Realität übertragen wird.
Theoretische Grundlagen
In den Theoriephasen werden die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes vermittelt, darunter das Arbeitsschutzgesetz, berufsgenossenschaftliche Vorschriften und technische Regelwerke. Themen wie das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, ergonomischer Arbeitsplatz, Gefahrstoffe im Betrieb und psychische Belastung am Arbeitsplatz sind fester Bestandteil des Lehrplans.
Praktische Ausbildungsphasen
Zwischen den Präsenzblöcken absolvieren die Teilnehmenden sogenannte Praxisphasen im eigenen Unternehmen. Hier wenden sie das erlernte Wissen direkt an, zum Beispiel durch die Durchführung von Begehungen, die Analyse von Arbeitsunfällen oder die Erstellung erster Gefährdungsbeurteilungen. Diese Verzahnung von Theorie und Praxis macht die Ausbildung besonders wirkungsvoll.
Die Gesamtdauer der Ausbildung beträgt je nach Anbieter und Berufsgenossenschaft zwischen einem und zwei Jahren. Abgeschlossen wird sie mit einer Prüfung, die sowohl schriftliche als auch praktische Elemente umfasst.
Aufgaben und Befugnisse nach der Ausbildung
Nach erfolgreichem Abschluss der SiFa-Ausbildung übernehmen Fachkräfte für Arbeitssicherheit eine beratende Funktion im Betrieb. Sie sind keine Weisungsempfänger, sondern agieren als interne Experten, die den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes unterstützen.
Zu den zentralen Aufgaben gehören:
- Regelmäßige Begehungen von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen
- Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
- Beratung bei der Auswahl und dem Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung
- Mitwirkung bei der Planung und Einführung neuer Arbeitsmittel oder Verfahren
- Untersuchung von Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen sowie Ableitung von Schutzmaßnahmen
- Durchführung oder Unterstützung von Sicherheitsunterweisungen für Mitarbeiter
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt, dem Sicherheitsbeauftragten und der Berufsgenossenschaft
Wichtig: Die SiFa hat kein eigenständiges Weisungsrecht gegenüber anderen Beschäftigten. Ihre Stärke liegt in der fachlichen Kompetenz und der Fähigkeit, den Arbeitgeber rechtssicher zu beraten, damit dieser seine gesetzlichen Pflichten erfüllen kann.
Interne Fachkraft oder externer Dienstleister: Was passt zum Betrieb?
Diese Frage stellt sich vielen Betrieben, besonders wenn die Ausbildung einer eigenen Fachkraft mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist. Es gibt keine universelle Antwort, aber klare Kriterien, die bei der Entscheidung helfen.
Eine interne SiFa macht vor allem dann Sinn, wenn das Unternehmen eine bestimmte Betriebsgröße überschreitet, wenn komplexe sicherheitstechnische Anforderungen dauerhaft präsent sind oder wenn eine enge Verzahnung mit internen Prozessen und Strukturen gewünscht wird. Der Vorteil: Die interne Fachkraft kennt den Betrieb in- und auswendig und ist jederzeit ansprechbar.
Kleinere und mittelständische Betriebe hingegen entscheiden sich häufig für die externe Betreuung. Gründe dafür sind unter anderem:
- Geringerer Verwaltungsaufwand, da keine eigene Ausbildung organisiert werden muss
- Flexibler Einsatz je nach aktuellem Betreuungsbedarf
- Zugang zu breitem Fachwissen, das über das einzelne Unternehmen hinausgeht
- Rechtssichere Betreuung ohne dauerhaft gebundene interne Kapazitäten
Beide Modelle sind gesetzlich zulässig. Entscheidend ist, dass die Betreuung den Anforderungen des ASiG und der DGUV Vorschrift 2 entspricht, die Regelbetreuung und Projektbetreuung klar definiert.
Kontinuierliche Fortbildungspflicht für Sicherheitsfachkräfte
Die SiFa-Ausbildung ist kein einmaliges Ereignis, sondern der Beginn einer kontinuierlichen Entwicklung. Das Arbeitsschutzrecht entwickelt sich weiter, technische Normen werden aktualisiert, und neue Gefährdungslagen entstehen. Wer als Fachkraft für Arbeitssicherheit dauerhaft kompetent beraten möchte, muss am Ball bleiben.
Die DGUV empfiehlt Fachkräften für Arbeitssicherheit, sich regelmäßig fortzubilden und ihr Wissen auf aktuellem Stand zu halten. Dazu gehören Themen wie neue Vorschriften im Brandschutz, Änderungen bei der Maschinensicherheit, aktuelle Erkenntnisse zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz oder neue Anforderungen an den Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb.
Fortbildungsangebote gibt es in verschiedenen Formaten: Präsenzseminare, Inhouse-Schulungen oder digitale Lernformate. Betriebe, die ihre Arbeitssicherheit schulen lassen möchten, profitieren von einem breiten Angebotsspektrum, das sich flexibel in den Betriebsalltag integrieren lässt. Die Investition in Fortbildung zahlt sich aus: Gut ausgebildete Fachkräfte erkennen Gefährdungen früher, handeln sicherer und schützen das Unternehmen vor rechtlichen Risiken.
So unterstützt ABEMA bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Wir bei ABEMA Beratungsgesellschaft begleiten Unternehmen aus Industrie und Handwerk rund um das Thema Arbeitssicherheit, von der ersten Beratung bis zur dauerhaften Betreuung. Unser Team aus erfahrenen Fachkräften für Arbeitssicherheit (SiFa) kennt die gesetzlichen Anforderungen und die betriebliche Praxis gleichermaßen.
Konkret unterstützen wir in folgenden Bereichen:
- Externe SiFa-Betreuung: Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebs gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2, zuverlässig, termintreu und rechtssicher.
- Gefährdungsbeurteilungen: Wir unterstützen bei der Erstellung, Aktualisierung und Dokumentation, abgestimmt auf die spezifischen Anforderungen Ihres Betriebs.
- Seminare und Unterweisungen: Ob Sicherheitsunterweisung für Mitarbeiter, Schulungen für Sicherheitsbeauftragte oder spezifische Fachthemen, wir führen Trainings sowohl inhouse als auch an unseren Standorten in Lingen und Wietmarschen durch.
- Beratung zur Betreuungsform: Wir helfen dabei, die passende Lösung zu finden, ob Regelbetreuung, Projektbetreuung oder eine Kombination aus beidem.
Möchten Sie wissen, welche Betreuungsform am besten zu Ihrem Betrieb passt, oder haben Sie konkrete Fragen zur Arbeitssicherheit? Nehmen Sie Kontakt auf und wir finden gemeinsam die passende Lösung für Ihr Unternehmen.

