Der Hauptunterschied zwischen ATEX 114 und ATEX 153 liegt in ihrer Zielgruppe: ATEX 114 (Richtlinie 2014/34/EU) richtet sich an Hersteller von Geräten und Schutzsystemen für explosionsgefährdete Bereiche, während ATEX 153 (Richtlinie 1999/92/EG) die Betreiber solcher Bereiche in die Pflicht nimmt. Beide Richtlinien ergänzen sich und bilden gemeinsam den rechtlichen Rahmen für den Explosionsschutz in Europa. Die folgenden Abschnitte beleuchten die wichtigsten Fragen rund um ATEX-Richtlinie Betreiberpflichten und die praktischen Konsequenzen für Unternehmen.
Für wen gilt welche ATEX-Richtlinie?
ATEX 114 gilt für Unternehmen, die Geräte, Schutzsysteme oder Komponenten für den Einsatz in explosionsgefährdeten Atmosphären herstellen oder in Verkehr bringen. ATEX 153 hingegen richtet sich ausschließlich an Betreiber von Arbeitsstätten, in denen explosionsgefährdete Atmosphären auftreten können. Die Zuordnung hängt also davon ab, ob ein Unternehmen Produkte liefert oder eine Anlage betreibt.
In der Praxis sind viele Industrieunternehmen ausschließlich von ATEX 153 betroffen, weil sie keine Geräte herstellen, sondern Anlagen und Prozesse betreiben, bei denen brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube vorkommen. Betriebe aus der Chemie, Metallverarbeitung, Lebensmittelproduktion oder Logistik fallen häufig in diese Kategorie. Wer hingegen Betriebsmittel für solche Umgebungen produziert und vermarktet, muss die Anforderungen von ATEX 114 erfüllen.
Was regelt ATEX 114 konkret?
ATEX 114 (Richtlinie 2014/34/EU) regelt die Anforderungen an Geräte, Schutzsysteme und Komponenten, die in explosionsgefährdeten Atmosphären eingesetzt werden sollen. Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Produkte bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen, bevor sie diese in der EU in Verkehr bringen dürfen. Das Kernelement ist die CE-Kennzeichnung in Verbindung mit der ATEX-Kennzeichnung.
Konkret verpflichtet ATEX 114 Hersteller unter anderem zu folgenden Maßnahmen:
- Einteilung der Produkte in Gerätegruppen und Gerätekategorien entsprechend dem vorgesehenen Einsatzbereich
- Durchführung einer Konformitätsbewertung, gegebenenfalls durch eine benannte Stelle
- Erstellung einer technischen Dokumentation und einer EU-Konformitätserklärung
- Anbringen der vorgeschriebenen ATEX-Kennzeichnung am Produkt
In Deutschland wird ATEX 114 durch die Explosionsschutzverordnung (11. ProdSV) in nationales Recht umgesetzt. Für Betreiber ist diese Richtlinie indirekt relevant, weil sie beim Kauf von Betriebsmitteln sicherstellen müssen, dass die eingesetzten Geräte ordnungsgemäß nach ATEX 114 zertifiziert sind.
Was regelt ATEX 153 konkret?
ATEX 153 (Richtlinie 1999/92/EG) legt die Mindestvorschriften zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer fest, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können. In Deutschland ist diese Richtlinie durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) umgesetzt worden.
Die zentralen Pflichten für Betreiber nach ATEX 153 umfassen:
- Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für alle Bereiche, in denen explosionsfähige Atmosphären entstehen können
- Einteilung gefährdeter Bereiche in Zonen (Zone 0, 1, 2 für Gase und Dämpfe; Zone 20, 21, 22 für Stäube)
- Erstellung und Aktualisierung eines Explosionsschutzdokuments
- Auswahl geeigneter, nach ATEX 114 zertifizierter Arbeitsmittel für die jeweiligen Zonen
- Unterweisung der Beschäftigten über die bestehenden Explosionsgefahren
- Koordination von Schutzmaßnahmen, wenn mehrere Unternehmen am gleichen Arbeitsort tätig sind
Wie hängen ATEX 114 und ATEX 153 zusammen?
ATEX 114 und ATEX 153 greifen wie zwei Seiten einer Schutzstrategie ineinander: ATEX 114 stellt sicher, dass nur sichere Produkte auf den Markt kommen, während ATEX 153 sicherstellt, dass diese Produkte in einem sicher organisierten Betrieb eingesetzt werden. Gemeinsam decken sie den gesamten Lebenszyklus des Explosionsschutzes ab.
In der betrieblichen Praxis bedeutet das: Ein Betreiber, der eine neue Anlage in einem explosionsgefährdeten Bereich plant, muss zunächst nach ATEX 153 die Zonen festlegen. Auf Grundlage dieser Zoneneinteilung wählt er dann Geräte aus, die nach ATEX 114 für die entsprechende Gerätekategorie zertifiziert sind. Fehlt eine der beiden Komponenten, ist der Explosionsschutz unvollständig und rechtlich nicht abgesichert.
Beide Richtlinien verfolgen dasselbe übergeordnete Ziel: die Verhinderung von Explosionen und die Minimierung ihrer Auswirkungen auf Personen und Sachwerte. Die Verantwortung liegt jedoch bei unterschiedlichen Akteuren. Hersteller tragen die Verantwortung für die Produktsicherheit, Betreiber für die sichere Gestaltung und den sicheren Betrieb ihrer Arbeitsstätte.
Welche Pflichten entstehen für Betriebe in der Praxis?
Für Betriebe, die unter ATEX 153 fallen, entstehen in der Praxis konkrete und rechtlich verbindliche Pflichten rund um die ATEX-Richtlinie Betreiberpflichten. Die wichtigste Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung, aus der alle weiteren Maßnahmen abgeleitet werden.
Die praktisch bedeutsamsten Betreiberpflichten im Überblick:
- Gefährdungsbeurteilung erstellen: Alle Bereiche, in denen brennbare Stoffe vorkommen, müssen systematisch bewertet werden.
- Zoneneinteilung vornehmen: Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung werden die explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen eingeteilt und in Lageplänen dokumentiert.
- Explosionsschutzdokument anfertigen: Dieses Dokument muss vor Aufnahme der Arbeit vorliegen, aktuell gehalten und bei wesentlichen Änderungen überarbeitet werden.
- Geeignete Arbeitsmittel einsetzen: Nur Geräte mit der passenden ATEX-Kennzeichnung dürfen in den jeweiligen Zonen betrieben werden.
- Beschäftigte unterweisen: Alle Mitarbeiter, die in explosionsgefährdeten Bereichen arbeiten, müssen regelmäßig und nachweisbar unterwiesen werden.
- Schutzmaßnahmen koordinieren: Bei Fremdfirmen oder Subunternehmern muss der Betreiber die Koordination der Explosionsschutzmaßnahmen sicherstellen.
Verstöße gegen diese Pflichten können zu empfindlichen Bußgeldern, Betriebsunterbrechungen durch Behörden und im Schadensfall zu erheblichen haftungsrechtlichen Konsequenzen führen.
Wann braucht ein Betrieb externe Unterstützung bei ATEX?
Ein Betrieb benötigt externe Unterstützung bei ATEX immer dann, wenn das interne Know-how nicht ausreicht, um die gesetzlichen Anforderungen vollständig, korrekt und nachweisbar zu erfüllen. Das trifft besonders auf kleine und mittelständische Unternehmen zu, die keinen eigenen Explosionsschutzbeauftragten beschäftigen.
Typische Situationen, in denen externe Fachkompetenz sinnvoll oder notwendig ist:
- Erstmalige Erstellung oder grundlegende Überarbeitung des Explosionsschutzdokuments
- Veränderungen an Anlagen, Prozessen oder eingesetzten Stoffen, die eine neue Zonenbewertung erfordern
- Beanstandungen durch die Berufsgenossenschaft oder die Gewerbeaufsicht
- Planung und Umsetzung neuer Projekte in explosionsgefährdeten Bereichen
- Unsicherheit darüber, ob bestehende Arbeitsmittel den ATEX-Anforderungen entsprechen
- Bedarf an Mitarbeiterunterweisungen durch zertifizierte Fachkräfte
Externe Berater bringen nicht nur fachliche Tiefe mit, sondern auch eine objektive Perspektive auf betriebliche Abläufe. Gerade bei komplexen Anlagen oder wenn mehrere Gefahrstoffe gleichzeitig im Spiel sind, lohnt sich die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachplanern erheblich.
Wie ABEMA bei ATEX-Fragen unterstützt
Wir bei ABEMA begleiten Betriebe aus Industrie und Handwerk umfassend bei allen Fragen rund um den Explosionsschutz, von der ersten Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden Betreuung. Unser Fachbereich Brand- und Explosionsschutz bietet dabei ein breites Leistungsspektrum, das genau auf die ATEX-Richtlinie Betreiberpflichten ausgerichtet ist:
- Erstellung und Aktualisierung des Explosionsschutzdokuments nach ATEX 153
- Durchführung der Zoneneinteilung und Dokumentation in Zonenplänen
- Stellung gesetzlich geforderter Beauftragter für den Explosionsschutz
- Fachplanerische Unterstützung bei der Umsetzung von Projekten in explosionsgefährdeten Bereichen
- Beratung zur Auswahl geeigneter, ATEX-konformer Arbeitsmittel
- Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen zu Explosionsgefahren und Schutzmaßnahmen
Unsere Lösungen sind praxisnah, rechtssicher und wirtschaftlich, damit Ihr Betrieb sicher und compliant aufgestellt ist. Nehmen Sie Kontakt auf und erfahren Sie, wie wir Ihren Explosionsschutz zuverlässig und unkompliziert auf den neuesten Stand bringen.
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