Für die Erstellung der Brandschutzordnung ist grundsätzlich der Arbeitgeber oder Betreiber verantwortlich. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Bauordnungsrecht und dem Arbeitsschutzgesetz. In der Praxis wird die Aufgabe häufig an einen Brandschutzbeauftragten oder einen externen Fachplaner delegiert, wobei die rechtliche Verantwortung beim Betreiber verbleibt. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Erstellung, Inhalt und Aktualisierung einer Brandschutzordnung.
Wer darf eine Brandschutzordnung offiziell verfassen?
Eine Brandschutzordnung darf grundsätzlich jede fachkundige Person verfassen. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Arbeitgeber oder Betreiber die Verantwortung trägt. Für die tatsächliche Ausarbeitung kommen der betriebliche Brandschutzbeauftragte, ein erfahrener Fachplaner für Brandschutz oder ein externer Berater infrage.
Entscheidend ist nicht, wer den Text formuliert, sondern dass die Person über ausreichende Kenntnisse der betrieblichen Gegebenheiten, der relevanten Normen und der baurechtlichen Anforderungen verfügt. Ein betrieblicher Brandschutzbeauftragter kennt die internen Abläufe und Gefährdungen, während ein externer Fachplaner zusätzlich eine normgerechte und rechtssichere Struktur sicherstellt. In vielen Betrieben bewährt sich eine Kombination: Der Brandschutzbeauftragte liefert die betriebsspezifischen Informationen, und ein Experte bringt die formale Kompetenz ein.
Wichtig: Die fertige Brandschutzordnung muss vom Betreiber oder einem bevollmächtigten Vertreter freigegeben und unterzeichnet werden. Erst damit wird sie offiziell verbindlich für alle Personen im Betrieb.
Welche gesetzlichen Grundlagen verpflichten Unternehmen zur Brandschutzordnung?
Die Pflicht zur Erstellung einer Brandschutzordnung ergibt sich aus mehreren rechtlichen Quellen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zur Brandverhütung und für den Notfall zu treffen. Ergänzend schreiben die Landesbauordnungen und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkrete organisatorische Schutzmaßnahmen vor.
Weitere relevante Grundlagen sind:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Arbeitgeber müssen Flucht- und Rettungspläne sowie Maßnahmen zur Brandbekämpfung festlegen und dokumentieren.
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2): Diese konkretisieren die Anforderungen an Maßnahmen gegen Brände in Arbeitsstätten.
- Landesbauordnungen: In vielen Bundesländern ist eine Brandschutzordnung für bestimmte Gebäudeklassen oder Nutzungsarten baurechtlich vorgeschrieben.
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften: Einzelne Branchen unterliegen zusätzlichen Anforderungen ihrer jeweiligen Berufsgenossenschaft.
Die DIN 14096 ist dabei keine gesetzlich bindende Norm im engeren Sinne, gilt jedoch als anerkannte Regel der Technik und bildet den inhaltlichen Standard für eine Brandschutzordnungsvorlage in Deutschland.
Was muss eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 enthalten?
Die DIN 14096 gliedert die Brandschutzordnung in drei Teile, die sich an unterschiedliche Personengruppen richten. Teil A ist ein Aushang für alle Personen im Gebäude, Teil B richtet sich an alle Beschäftigten, und Teil C gilt für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.
Teil A: Aushang für alle Personen
Teil A ist das sogenannte Brandschutzordnungs-Aushangblatt. Es enthält in kompakter, gut lesbarer Form die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall: Ruhe bewahren, Brand melden, Personen retten, Löschversuche unternehmen, Türen schließen, Aufzüge nicht benutzen und die Sammelstelle aufsuchen. Dieser Teil muss gut sichtbar im gesamten Gebäude ausgehängt werden.
Teil B: Informationen für alle Beschäftigten
Teil B enthält ausführlichere Informationen für das gesamte Personal: Beschreibung der Brandgefährdungen im Betrieb, Verhalten bei Entstehungsbränden, Alarmierungswege, Standorte von Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie Flucht- und Rettungswege. Dieser Teil bildet die Grundlage für regelmäßige Mitarbeiterunterweisungen.
Teil C: Aufgaben für besondere Brandschutzverantwortliche
Teil C richtet sich an Brandschutzbeauftragte, Evakuierungshelfer und andere Personen mit definierten Aufgaben im Brandfall. Er beschreibt deren spezifische Pflichten, etwa die Kontrolle von Fluchtwegen, die Einweisung der Feuerwehr oder die Vollzähligkeitskontrolle an der Sammelstelle.
Wann muss eine Brandschutzordnung aktualisiert werden?
Eine Brandschutzordnung muss immer dann aktualisiert werden, wenn sich betriebliche, bauliche oder organisatorische Gegebenheiten wesentlich verändern. Es gibt zwar keine gesetzlich festgelegte Frist für eine routinemäßige Überprüfung, dennoch empfiehlt sich eine regelmäßige Kontrolle mindestens alle zwei bis drei Jahre.
Konkrete Anlässe für eine Aktualisierung sind unter anderem:
- Umbaumaßnahmen oder Änderungen der Gebäudestruktur
- Neue oder veränderte Produktionsprozesse und damit verbundene Gefährdungen
- Änderungen bei Fluchtwegen, Notausgängen oder Sammelstellen
- Wechsel von Brandschutzbeauftragten oder anderen Verantwortlichen
- Änderungen in der Belegschaft, etwa durch den Zuwachs neuer Abteilungen
- Neue gesetzliche Anforderungen oder aktualisierte Normen
Nach jeder Aktualisierung müssen die Mitarbeitenden erneut unterwiesen werden, damit die geänderten Inhalte tatsächlich bekannt sind und im Ernstfall angewendet werden können.
Sollte ein externer Brandschutzexperte die Brandschutzordnung erstellen?
Ob ein externer Brandschutzexperte hinzugezogen werden sollte, hängt von der Komplexität des Betriebs und den internen Kapazitäten ab. Für kleine Betriebe mit überschaubaren Gefährdungen kann ein gut geschulter interner Brandschutzbeauftragter ausreichen. Bei komplexeren Gebäuden, besonderen Gefährdungslagen oder wenn kein ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist, ist externe Unterstützung klar empfehlenswert.
Ein externer Fachplaner bringt mehrere Vorteile mit:
- Normkenntnisse: Erfahrene Experten kennen die aktuellen Anforderungen der DIN 14096 und der einschlägigen Vorschriften genau.
- Rechtssicherheit: Eine professionell erstellte Brandschutzordnungsvorlage reduziert das Haftungsrisiko für den Betreiber erheblich.
- Neutraler Blick: Externe Berater erkennen Schwachstellen, die intern oft übersehen werden.
- Zeitersparnis: Betriebe können sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, während der Experte die Dokumentation übernimmt.
Gerade in Branchen mit erhöhten Anforderungen, wie der Chemie, der Metallverarbeitung oder dem produzierenden Gewerbe, zahlt sich die Investition in externe Fachkompetenz durch eine rechtssichere und praxistaugliche Dokumentation aus.
So unterstützt ABEMA bei der Brandschutzordnung
Wir von ABEMA unterstützen Unternehmen aus Industrie und Handwerk bei der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung ihrer Brandschutzordnung. Unser Fachbereich Brand- und Explosionsschutz bietet dabei ein umfassendes Leistungsspektrum:
- Erstellung normgerechter Brandschutzordnungen nach DIN 14096, angepasst an Ihre betrieblichen Gegebenheiten
- Stellung und Betreuung gesetzlich geforderter Brandschutzbeauftragter
- Unterstützung bei der Projektplanung und Erstellung weiterer Brandschutzdokumente
- Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen zu den Inhalten der Brandschutzordnung
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung bestehender Dokumente bei betrieblichen Veränderungen
Unsere Berater verbinden langjährige Praxiserfahrung mit fundiertem Normenwissen und erarbeiten für jeden Betrieb eine Lösung, die rechtssicher, verständlich und im Alltag wirklich anwendbar ist. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und erfahren Sie, wie wir Ihr Unternehmen beim Brandschutz zuverlässig unterstützen können.
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