Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragte erfüllen im Betrieb zwei grundlegend verschiedene Rollen: Die **Brandschutzhelfer Unterweisung** bereitet Mitarbeiter auf erste Löschmaßnahmen und die Unterstützung bei der Evakuierung vor, während die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten eine umfassende Fachqualifikation für die gesamte Organisation des betrieblichen Brandschutzes vermittelt. Der Hauptunterschied liegt in Tiefe, Dauer und Verantwortungsumfang. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um beide Qualifikationen.
Welche Aufgaben haben Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragte im Betrieb?
Brandschutzhelfer unterstützen im Brandfall die sichere Evakuierung aller Personen und leisten erste Löschhilfe mit vorhandenen Mitteln wie Feuerlöschern oder Wandhydranten. Brandschutzbeauftragte hingegen tragen die organisatorische Verantwortung für den gesamten betrieblichen Brandschutz und beraten die Unternehmensleitung in allen brandschutztechnischen Fragen.
Im Alltag bedeutet das eine klare Aufgabenteilung:
- Brandschutzhelfer kennen die Fluchtwege, bedienen Feuerlöscher, alarmieren die Feuerwehr und helfen dabei, Personen sicher aus dem Gebäude zu führen. Ihre Rolle ist reaktiv und auf den Ernstfall ausgerichtet.
- Brandschutzbeauftragte erstellen Brandschutzordnungen, führen Begehungen durch, koordinieren Brandschutzübungen, prüfen Feuerlöscheinrichtungen auf Vollständigkeit und sind Ansprechpartner für Behörden sowie die Feuerwehr.
Beide Funktionen ergänzen sich und sind für einen funktionierenden betrieblichen Brandschutz unverzichtbar. Während Brandschutzhelfer die operative Erstreaktion sicherstellen, sorgt der Brandschutzbeauftragte dafür, dass präventive Maßnahmen und organisatorische Strukturen dauerhaft wirksam sind.
Wie lange dauert eine Brandschutzhelfer Unterweisung?
Eine Brandschutzhelfer Unterweisung dauert in der Regel zwischen zwei und vier Stunden. Die DGUV Information 205-023 empfiehlt eine Unterweisungsdauer von mindestens zwei Unterrichtsstunden zuzüglich einer praktischen Übung im Umgang mit Feuerlöschern.
Inhalte einer typischen Brandschutzhelfer Unterweisung umfassen:
- Grundlagen der Brandentstehung und Brandklassen
- Funktionsweise und Handhabung von Feuerlöschern
- Alarmierungswege und Verhalten im Brandfall
- Evakuierungsabläufe und Sammelplätze
- Praktische Löschübung, idealerweise mit echtem Feuer oder einem Übungsgerät
Die Unterweisung sollte regelmäßig aufgefrischt werden. Als Richtwert gilt eine Wiederholung alle zwei bis drei Jahre oder bei wesentlichen Änderungen der betrieblichen Verhältnisse, etwa nach einem Umzug oder einer baulichen Veränderung. Neu eingestellte Mitarbeiter, die als Brandschutzhelfer benannt werden, müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit unterwiesen werden.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten?
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten dauert deutlich länger als eine Brandschutzhelfer Unterweisung: Sie umfasst in der Regel 64 bis 80 Unterrichtsstunden, die sich auf mehrere Ausbildungsblöcke über mehrere Wochen oder Monate verteilen. Hinzu kommt eine abschließende Prüfung.
Die Ausbildungsinhalte sind deutlich umfangreicher und schließen unter anderem folgende Themen ein:
- Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes (Bauordnungsrecht, Arbeitsstättenrecht, technische Regelwerke)
- Brandschutztechnische Anforderungen an Gebäude und Anlagen
- Erstellung und Pflege von Brandschutzordnungen und Flucht- und Rettungsplänen
- Organisation von Brandschutzübungen
- Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr und Versicherern
- Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz
Anerkannte Ausbildungsträger orientieren sich an den Vorgaben der vfdb-Richtlinie 12-09/01 sowie der DGUV Information 205-003. Nach der Ausbildung sind regelmäßige Fortbildungen erforderlich, um den Wissensstand aktuell zu halten.
Wie viele Brandschutzhelfer muss ein Betrieb stellen?
Laut ASR A2.2 (Technische Regel für Arbeitsstätten) müssen in der Regel mindestens fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Bei besonderen Gefährdungen oder einer erhöhten Brandlast kann dieser Anteil höher ausfallen.
In der Praxis bedeutet das: Ein Betrieb mit 100 Mitarbeitern benötigt mindestens fünf ausgebildete Brandschutzhelfer. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Brandschutzhelfer über alle Schichten und Arbeitsbereiche verteilt sein müssen, sodass zu jeder Betriebszeit eine ausreichende Anzahl anwesend ist. Urlaub, Krankheit und Dienstreisen sollten bei der Planung einkalkuliert werden.
Betriebe mit erhöhter Personendichte, eingeschränkter Mobilität von Beschäftigten oder besonderer Brandlast sollten die Mindestquote im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung kritisch prüfen und gegebenenfalls nach oben anpassen.
Wann ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?
Ein Brandschutzbeauftragter ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn dies durch behördliche Auflagen, baurechtliche Anforderungen oder berufsgenossenschaftliche Vorschriften gefordert wird. Darüber hinaus verlangen viele Versicherer die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten als Voraussetzung für bestimmte Versicherungskonditionen.
Konkrete Auslöser für die Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten sind unter anderem:
- Baugenehmigungen oder Betriebsgenehmigungen mit entsprechenden Auflagen
- Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung, etwa durch Lagerung brennbarer Stoffe
- Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ähnliche Sonderbauten
- Vorgaben bestimmter Berufsgenossenschaften für sicherheitskritische Branchen
Auch ohne gesetzliche Pflicht empfiehlt sich die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in größeren Betrieben oder überall dort, wo die Komplexität des Brandschutzes die Kapazitäten eines einzelnen Sicherheitsbeauftragten übersteigt. Viele Unternehmen entscheiden sich daher freiwillig für diese Funktion, um Haftungsrisiken zu minimieren und den Versicherungsschutz zu sichern.
Kann ein Brandschutzbeauftragter auch die Brandschutzhelfer unterweisen?
Ja, ein qualifizierter Brandschutzbeauftragter kann die Brandschutzhelfer Unterweisung durchführen. Aufgrund seiner fundierten Fachkenntnisse ist er dazu fachlich bestens geeignet und kann die Unterweisung direkt an die betrieblichen Gegebenheiten anpassen.
Das hat mehrere praktische Vorteile:
- Die Unterweisung kann auf die spezifischen Brandrisiken und Fluchtwege des eigenen Betriebs zugeschnitten werden.
- Fragen der Mitarbeiter können direkt und kompetent beantwortet werden.
- Der Brandschutzbeauftragte kennt die vorhandenen Löschmittel und Alarmierungswege aus eigener Begehung.
- Unterweisungsnachweis und Dokumentation lassen sich nahtlos in das betriebliche Brandschutzkonzept integrieren.
Wichtig ist, dass die Unterweisung ordnungsgemäß dokumentiert wird und die praktische Übung im Umgang mit Feuerlöschern nicht fehlt. Alternativ können auch externe Fachkräfte mit der Brandschutzhelfer Unterweisung beauftragt werden, wenn kein eigener Brandschutzbeauftragter vorhanden ist oder eine neutrale Perspektive gewünscht wird.
So unterstützt ABEMA beim betrieblichen Brandschutz
Wir bei ABEMA begleiten Unternehmen aus Industrie und Handwerk bei allen Aufgaben rund um den betrieblichen Brandschutz, von der ersten Beratung bis zur laufenden Betreuung. Unser Leistungsangebot im Bereich Brand- und Explosionsschutz umfasst:
- Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten, wenn kein eigener im Betrieb vorhanden ist oder die Funktion übergangsweise besetzt werden muss
- Durchführung von Brandschutzhelfer Unterweisungen, praxisnah, betriebsspezifisch und vollständig dokumentiert
- Erstellung und Aktualisierung von Brandschutzordnungen, Flucht- und Rettungsplänen sowie Gefährdungsbeurteilungen
- Fachplanung und Projektunterstützung bei baulichen oder organisatorischen Brandschutzmaßnahmen
- Beratung zum Explosionsschutz und zur Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
Ob Sie die Brandschutzhelfer Unterweisung für Ihr Team organisieren möchten, einen Brandschutzbeauftragten suchen oder Ihr gesamtes Brandschutzkonzept auf den Prüfstand stellen wollen: Wir stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung und praxisnahen Lösungen zur Seite. Sprechen Sie uns an, und wir finden gemeinsam die passende Lösung für Ihren Betrieb.
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