Laminierter Feuerevakuierungsplan an Industriewand neben rotem Feuerlöscher, Betonwände und Stahlträger im Hintergrund.

Feuerwehrplan oder Flucht- und Rettungsplan: Was braucht Ihr Betrieb?

Ob ein Betrieb einen Feuerwehrplan, einen Flucht- und Rettungsplan oder beide Dokumente benötigt, hängt von der Art, Größe und Nutzung des Gebäudes ab. Beide Pläne dienen dem Schutz von Menschenleben im Brandfall, erfüllen aber unterschiedliche Zwecke und richten sich an verschiedene Zielgruppen. Die folgenden Abschnitte klären die wichtigsten Fragen rund um Pflicht, Inhalt und Erstellung dieser Dokumente.

Was ist der Unterschied zwischen einem Feuerwehrplan und einem Flucht- und Rettungsplan?

Ein Feuerwehrplan ist ein detailliertes Dokument für die Feuerwehr, das Grundrisse, Gefahrenstellen, Löschmittelstandorte und Zugangswege enthält. Ein Flucht- und Rettungsplan hingegen richtet sich an die Mitarbeiter und zeigt ihnen, wie sie das Gebäude im Notfall sicher verlassen können. Beide Pläne ergänzen sich, haben aber unterschiedliche Inhalte und Adressaten.

Der Feuerwehrplan wird nach DIN 14095 erstellt und liefert Einsatzkräften alle relevanten Informationen über ein Gebäude: Grundrisse aller Etagen, Standorte von Feuerlöschern, Brandmeldeanlagen, Absperrventilen, Gefahrstoffen und Zugängen. Er ist ausschließlich für den Gebrauch der Feuerwehr gedacht und wird in der Regel bei der zuständigen Feuerwehr hinterlegt.

Der Flucht- und Rettungsplan nach ASR A2.3 zeigt den Beschäftigten auf vereinfachten Grundrissen, wo sich Fluchtwege, Notausgänge, Sammelplätze, Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Einrichtungen befinden. Er wird gut sichtbar in den entsprechenden Bereichen ausgehängt und richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten.

Welche Betriebe brauchen einen Feuerwehrplan?

Die Pflicht zur Erstellung eines Feuerwehrplans ergibt sich nicht aus einem einzigen Bundesgesetz, sondern aus den jeweiligen Landesbauordnungen, Sonderbauvorschriften und Auflagen der zuständigen Behörden. Grundsätzlich sind Feuerwehrpläne für Gebäude vorgeschrieben, bei denen die Feuerwehr im Einsatzfall auf detaillierte Informationen angewiesen ist.

Typische Betriebe und Gebäudetypen, für die ein Feuerwehrplan verlangt wird, sind:

  • Industriebetriebe mit erhöhtem Brand- oder Explosionsrisiko
  • Gebäude mit mehr als einer bestimmten Anzahl von Geschossen oder einer großen Grundfläche
  • Betriebe mit Gefahrstoffen oder explosionsgefährdeten Bereichen
  • Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Versammlungsstätten
  • Schulen, Hotels und andere Sonderbauten
  • Betriebe mit komplexen technischen Anlagen oder besonderen Gebäudestrukturen

In der Praxis fordern Baugenehmigungsbehörden oder die Feuerwehr den Feuerwehrplan häufig im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren oder Betriebserlaubnissen. Wer unsicher ist, ob sein Betrieb zur Erstellung verpflichtet ist, sollte die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder die örtliche Feuerwehr kontaktieren.

Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan gesetzlich vorgeschrieben?

Ein Flucht- und Rettungsplan ist nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 für nahezu alle Arbeitsstätten vorgeschrieben, sofern Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung des Gebäudes dies erfordern. In der Praxis bedeutet das: Fast jeder Betrieb mit Beschäftigten benötigt einen solchen Plan.

Die ASR A2.3 konkretisiert die Anforderungen. Demnach ist ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich, wenn:

  • die Arbeitsstätte so weitläufig oder unübersichtlich ist, dass Beschäftigte im Notfall ohne Orientierungshilfe den richtigen Fluchtweg nicht finden würden,
  • sich viele Personen gleichzeitig im Gebäude aufhalten,
  • oder erhöhte Brandgefahren bestehen.

Kleinere Betriebe in übersichtlichen Gebäuden können unter Umständen auf einen ausgehängten Plan verzichten, wenn alle Beschäftigten die Fluchtwege kennen und regelmäßig unterwiesen werden. In der Praxis empfiehlt sich jedoch für jeden Betrieb die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans, da er auch bei Begehungen durch Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften geprüft wird.

Können Betriebe beide Pläne gleichzeitig benötigen?

Ja, viele Betriebe benötigen sowohl einen Feuerwehrplan als auch einen Flucht- und Rettungsplan gleichzeitig. Da beide Dokumente unterschiedliche Zwecke erfüllen und an verschiedene Zielgruppen gerichtet sind, schließen sie sich nicht aus, sondern ergänzen sich sinnvoll.

Ein produzierender Industriebetrieb mit mehreren Gebäuden, Gefahrstoffen und einer größeren Belegschaft wird in der Regel beide Pläne vorhalten müssen. Der Feuerwehrplan stellt sicher, dass Einsatzkräfte das Gelände und die Gefahrenstellen kennen. Der Flucht- und Rettungsplan sorgt dafür, dass die Mitarbeiter im Ernstfall schnell und sicher evakuiert werden können.

Wer im Rahmen eines umfassenden Arbeitssicherheitskonzepts beide Dokumente koordiniert erstellt und aufeinander abstimmt, schafft eine konsistente Grundlage für den betrieblichen Brandschutz.

Wer darf einen Feuerwehrplan oder Flucht- und Rettungsplan erstellen?

Für die Erstellung beider Pläne gibt es keine gesetzlich festgelegte Berufsbezeichnung, jedoch klare fachliche Anforderungen. Feuerwehrpläne nach DIN 14095 erfordern fundierte Kenntnisse der Norm, der Gebäudetechnik und der Anforderungen der örtlichen Feuerwehr. Flucht- und Rettungspläne müssen den Vorgaben der ASR A2.3 entsprechen und den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort entsprechen.

In der Praxis werden beide Pläne häufig von folgenden Personen erstellt:

  • Brandschutzfachplaner oder Brandschutzbeauftragte: Sie verfügen über die notwendige Fachkenntnis und kennen die normativen Anforderungen.
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa): Sie können Flucht- und Rettungspläne im Rahmen ihrer Betreuungsaufgaben erstellen oder koordinieren.
  • Externe Beratungsunternehmen: Spezialisierte Dienstleister übernehmen die Erstellung, Abstimmung mit der Feuerwehr und regelmäßige Aktualisierung.

Wichtig ist, dass die erstellenden Personen die örtlichen Gegebenheiten kennen und die Pläne mit der zuständigen Feuerwehr abstimmen, bevor sie in Kraft gesetzt werden. Fehlerhafte oder veraltete Pläne können im Ernstfall gefährlich werden und bei Behördenprüfungen zu Beanstandungen führen.

Wie oft müssen Feuerwehrplan und Flucht- und Rettungsplan aktualisiert werden?

Sowohl der Feuerwehrplan als auch der Flucht- und Rettungsplan müssen aktualisiert werden, sobald sich die Gebäudestruktur, die Nutzung oder relevante Sicherheitseinrichtungen ändern. Darüber hinaus empfiehlt die DIN 14095 für Feuerwehrpläne eine regelmäßige Überprüfung mindestens alle zwei Jahre.

Konkrete Anlässe für eine Aktualisierung sind:

  • Umbaumaßnahmen, die Fluchtwege, Zugänge oder Raumaufteilungen verändern
  • Neue oder veränderte Gefahrstofflager und technische Anlagen
  • Änderungen bei Brandschutzeinrichtungen wie Feuerlöschern, Brandmeldeanlagen oder Sprinkleranlagen
  • Neue Sammelplätze oder veränderte Evakuierungskonzepte
  • Änderungen in der Betriebsorganisation, die die Verantwortlichkeiten im Brandschutz betreffen

Veraltete Pläne sind nicht nur ein rechtliches Risiko, sondern können im Ernstfall zu Verwirrung führen und wertvolle Zeit kosten. Es empfiehlt sich daher, die Überprüfung und Aktualisierung beider Dokumente fest in den betrieblichen Brandschutzprozess zu integrieren und klare Verantwortlichkeiten zu benennen.

Wie ABEMA Sie beim Feuerwehrplan und Flucht- und Rettungsplan unterstützt

Wir bei ABEMA unterstützen Betriebe aus Industrie und Handwerk dabei, ihre Brandschutzdokumentation rechtssicher, praxisnah und vollständig aufzubauen. Unser Fachbereich Brand- und Explosionsschutz übernimmt dabei alle wesentlichen Schritte:

  • Bestandsaufnahme vor Ort: Wir analysieren die Gebäudestruktur, Nutzung und vorhandene Sicherheitseinrichtungen als Grundlage für beide Pläne.
  • Erstellung normkonformer Feuerwehrpläne nach DIN 14095, abgestimmt mit der zuständigen Feuerwehr.
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach ASR A2.3, angepasst an die tatsächlichen Gegebenheiten Ihres Betriebs.
  • Regelmäßige Aktualisierung: Wir begleiten Sie langfristig und sorgen dafür, dass Ihre Pläne stets dem aktuellen Stand entsprechen.
  • Mitarbeiterunterweisungen: Auf Wunsch schulen wir Ihre Belegschaft im richtigen Verhalten im Brandfall und machen die Inhalte der Pläne lebendig.
  • Stellung betrieblicher Beauftragter: Wir übernehmen bei Bedarf die Funktion des Brandschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen.

Ob Sie erstmals einen Feuerwehrplan erstellen müssen oder Ihre bestehende Brandschutzdokumentation auf den neuesten Stand bringen möchten: Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie uns gemeinsam die passende Lösung für Ihren Betrieb erarbeiten.

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