Brandschutzberater entrollt Evakuierungsplan auf Industrietisch, roter Feuerlöscher und Schutzhelm im Hintergrund.

Wer darf einen Flucht- und Rettungsplan erstellen?

Einen Flucht- und Rettungsplan darf grundsätzlich jede fachkundige Person erstellen, die über ausreichende Kenntnisse im Brandschutz, in der Arbeitssicherheit und in den einschlägigen Normen verfügt. In der Praxis übernehmen diese Aufgabe häufig Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder spezialisierte Fachplaner. Welche Qualifikationen konkret erforderlich sind, was der Plan enthalten muss und wann eine externe Unterstützung sinnvoll ist, beantwortet dieser Artikel.

Welche Qualifikationen sind für die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans erforderlich?

Für die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans ist keine staatlich geregelte Einzelzertifizierung vorgeschrieben, jedoch muss die erstellende Person nachweislich fachkundig sein. Das bedeutet: Sie muss die relevanten Normen kennen, Grundrisse lesen und bewerten können sowie die betrieblichen Gegebenheiten vor Ort verstehen.

In der Praxis werden Flucht- und Rettungspläne häufig von folgenden Personen erstellt:

  • Brandschutzbeauftragte: Sie verfügen über eine spezifische Ausbildung im vorbeugenden Brandschutz und kennen die normativen Anforderungen aus der ASR A2.3 und DIN ISO 23601 genau.
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa): Sie sind mit den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung vertraut und können Gefährdungsbeurteilungen in die Planung einbeziehen.
  • Fachplaner im Brandschutz: Für komplexere Betriebsstätten, etwa mit mehreren Gebäuden oder besonderen Gefahrenbereichen, empfiehlt sich der Einsatz eines erfahrenen Fachplaners.
  • Externe Dienstleister: Spezialisierte Beratungsunternehmen bieten die Erstellung als eigenständige Dienstleistung an und bringen sowohl die normativen Kenntnisse als auch Erfahrung aus unterschiedlichen Branchen mit.

Entscheidend ist nicht der Titel, sondern das tatsächliche Fachwissen. Wer einen Flucht- und Rettungsplan erstellt, trägt Verantwortung für die Sicherheit aller Personen im Gebäude, und das sollte bei der Auswahl der geeigneten Person immer im Vordergrund stehen.

Was muss ein Flucht- und Rettungsplan laut Vorschrift enthalten?

Ein Flucht- und Rettungsplan muss gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 sowie der Norm DIN ISO 23601 bestimmte Pflichtinhalte aufweisen. Dazu gehören ein maßstabsgetreuer oder zumindest maßstabsähnlicher Grundriss des Gebäudes, eingezeichnete Fluchtwege, Notausgänge, Sammelplätze sowie die Standorte von Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Einrichtungen.

Im Einzelnen umfasst ein vollständiger Flucht- und Rettungsplan typischerweise folgende Elemente:

  • Grundriss des betreffenden Bereichs oder Stockwerks mit Nordpfeil und Maßstab
  • Eingezeichnete Fluchtwege als grüne Pfeile, die zur nächsten Notausgangstür führen
  • Standorte von Feuerlöschern, Brandmeldeanlagen und Notfalltelefonen
  • Lage des nächsten Sammelplatzes außerhalb des Gebäudes
  • Notrufnummern und betriebliche Ansprechpersonen
  • Verhaltensregeln im Brandfall in knapper, verständlicher Form
  • Hinweis auf den aktuellen Standort des Plans („Sie befinden sich hier“)

Die Darstellung muss so gestaltet sein, dass sie auch unter Stressbedingungen schnell erfasst werden kann. Farbgebung, Symbolik und Schriftgröße richten sich nach den Vorgaben der DIN ISO 23601, die einheitliche grafische Zeichen vorschreibt.

Darf ein Arbeitgeber den Flucht- und Rettungsplan selbst erstellen?

Ja, ein Arbeitgeber darf den Flucht- und Rettungsplan grundsätzlich selbst erstellen, sofern er über die notwendige Fachkunde verfügt. Die Flucht- und Rettungsplan-Pflicht nach Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, dass ein solcher Plan vorhanden und korrekt sein muss, legt aber nicht fest, wer ihn erstellt.

In kleinen Betrieben mit überschaubaren Grundrissen und wenigen Beschäftigten ist eine Eigenerstellung durchaus möglich, wenn der Arbeitgeber oder eine beauftragte Person die Normen kennt und die grafischen Anforderungen umsetzen kann. Viele Berufsgenossenschaften stellen Mustervorlagen und Hilfsmittel zur Verfügung, die dabei unterstützen.

Allerdings gibt es Situationen, in denen eine Eigenerstellung problematisch werden kann:

  • Bei mehrgeschossigen Gebäuden oder komplexen Grundrissen steigt das Fehlerrisiko erheblich.
  • Fehlerhafte oder veraltete Pläne können im Ernstfall zu Orientierungslosigkeit führen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Ohne Kenntnis der aktuellen Normenlage besteht die Gefahr, dass der Plan bei einer Betriebsprüfung oder im Schadensfall als unzureichend eingestuft wird.

Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine fachkundige Überprüfung durch einen Experten für Arbeitssicherheit, um die Rechtssicherheit sicherzustellen.

Wann muss ein Flucht- und Rettungsplan aktualisiert werden?

Ein Flucht- und Rettungsplan muss immer dann aktualisiert werden, wenn sich die baulichen, organisatorischen oder nutzungsbezogenen Gegebenheiten im Betrieb ändern. Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber dazu, Flucht- und Rettungspläne auf aktuellem Stand zu halten.

Typische Anlässe für eine Aktualisierung sind:

  • Umbaumaßnahmen, die Fluchtwege, Türen oder Raumaufteilungen verändern
  • Neuinstallation oder Umpositionierung von Feuerlöschern, Brandmeldern oder Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Änderungen beim Sammelplatz oder bei Notausgängen
  • Änderungen in der Betriebsorganisation, etwa neue Notfallkontakte oder Verantwortliche
  • Erweiterung des Betriebs um neue Gebäudeteile oder Stockwerke

Auch ohne konkrete bauliche Veränderungen empfiehlt es sich, Flucht- und Rettungspläne regelmäßig, mindestens alle zwei bis drei Jahre, auf ihre Aktualität und Vollständigkeit zu überprüfen. Eine veraltete Darstellung kann im Ernstfall nicht nur gefährlich sein, sondern auch haftungsrechtliche Folgen für den Arbeitgeber haben.

Was kostet es, einen Flucht- und Rettungsplan extern erstellen zu lassen?

Die Kosten für die externe Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans variieren je nach Größe und Komplexität des Betriebs, der Anzahl der Pläne sowie dem Leistungsumfang des Dienstleisters. Pauschale Preisangaben sind daher nicht seriös möglich, jedoch lassen sich typische Kostenfaktoren benennen.

Folgende Aspekte beeinflussen den Preis maßgeblich:

  • Anzahl der Gebäude und Etagen: Mehr Bereiche bedeuten mehr Einzelpläne und damit höheren Aufwand.
  • Verfügbarkeit von Bestandsplänen: Liegen aktuelle Grundrisse digital vor, reduziert sich der Aufwand erheblich. Müssen Grundrisse erst aufgenommen oder digitalisiert werden, steigen die Kosten.
  • Komplexität der Fluchtwege: Betriebe mit besonderen Gefahrenbereichen, etwa explosionsgefährdeten Zonen, erfordern eine sorgfältigere Planung.
  • Zusatzleistungen: Viele Dienstleister bieten neben der Erstellung auch die Aushängung, Beschriftung und Einweisung der Mitarbeitenden an.

Generell gilt: Die Investition in eine fachkundige Erstellung ist gering im Vergleich zu den möglichen Folgekosten bei einem fehlerhaften oder fehlenden Plan. Behördliche Auflagen, Bußgelder oder im schlimmsten Fall ein Schadensfall können weit höhere finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wie ABEMA bei der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen unterstützt

Wir bei ABEMA begleiten Unternehmen aus Industrie und Handwerk zuverlässig bei der Umsetzung aller brandschutzbezogenen Pflichten, einschließlich der Erstellung normkonformer Flucht- und Rettungspläne. Unser Fachbereich Brand- und Explosionsschutz bietet dabei ein abgestimmtes Leistungspaket:

  • Erstellung normkonformer Flucht- und Rettungspläne gemäß ASR A2.3 und DIN ISO 23601 für Betriebe jeder Größe
  • Begehung und Bestandsaufnahme vor Ort, um die tatsächlichen Gegebenheiten präzise abzubilden
  • Stellung gesetzlich geforderter Beauftragter im Bereich Brandschutz, damit die Flucht- und Rettungsplan-Pflicht dauerhaft erfüllt bleibt
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung bestehender Pläne bei baulichen oder organisatorischen Änderungen
  • Mitarbeiterunterweisungen zu Flucht- und Rettungswegen als ergänzende Maßnahme

Ob für einen einzelnen Standort oder ein komplexes Industriegelände: Wir erarbeiten praxisnahe, rechtssichere und wirtschaftliche Lösungen, die zu Ihrem Betrieb passen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie uns gemeinsam besprechen, wie wir Ihre Flucht- und Rettungsplanung sicher und normgerecht umsetzen können.

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