Eine Brandschutzordnung Vorlage ist ein vorgefertigtes Dokument, das die grundlegende Struktur und typische Inhalte einer Brandschutzordnung bereitstellt. Sie dient als Ausgangspunkt für Betriebe, die ihre eigene, betriebsspezifische Brandschutzordnung erstellen müssen. Vorlagen allein ersetzen jedoch keine individuelle Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten im Unternehmen. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Inhalt, Pflicht und Umsetzung.
Welche Inhalte muss eine Brandschutzordnung enthalten?
Eine Brandschutzordnung muss nach DIN 14096 in drei Teile gegliedert sein: Teil A richtet sich als Aushang an alle Personen im Gebäude, Teil B enthält Verhaltensregeln für alle Mitarbeitenden, und Teil C beschreibt die Aufgaben besonders beauftragter Personen im Brandfall. Diese Dreiteilung ist verbindlich und bildet das Grundgerüst jeder vollständigen Brandschutzordnung.
Im Einzelnen umfassen die drei Teile folgende Inhalte:
- Teil A (Aushang): Brandverhütungshinweise, Verhalten im Brandfall, Flucht- und Rettungswege, Notrufnummern sowie Hinweise zu Feuerlöscheinrichtungen
- Teil B (für alle Beschäftigten): Detaillierte Verhaltensregeln bei Brandausbruch, Alarmierungswege, Maßnahmen zur Brandverhütung im Arbeitsalltag und Regelungen zur Evakuierung
- Teil C (für Brandschutzhelfer und Beauftragte): Spezifische Aufgaben bei der Brandbekämpfung, Unterstützung der Evakuierung, Einweisung der Feuerwehr und Koordination im Notfall
Zusätzlich sollte eine betriebliche Brandschutzordnung Angaben zu besonderen Gefährdungen im Betrieb enthalten, etwa durch brennbare Stoffe, explosionsgefährdete Bereiche oder spezifische technische Anlagen. Nur wer diese Besonderheiten dokumentiert, schafft eine wirklich praxistaugliche Grundlage für den Ernstfall.
Wer ist gesetzlich verpflichtet, eine Brandschutzordnung zu erstellen?
Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 verpflichtet, Maßnahmen zum Brandschutz zu treffen und ihre Beschäftigten darüber zu unterweisen. Eine schriftliche Brandschutzordnung ist dabei für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten oder mit erhöhtem Brandrisiko ausdrücklich vorgeschrieben.
Darüber hinaus verlangen viele Baugenehmigungen, Betriebsgenehmigungen und berufsgenossenschaftliche Vorschriften eine dokumentierte Brandschutzordnung unabhängig von der Betriebsgröße. Besonders betroffen sind:
- Industriebetriebe und produzierende Unternehmen
- Betriebe mit Lagerung brennbarer oder explosionsgefährdeter Stoffe
- Unternehmen mit erhöhtem Personenaufkommen (z. B. Handel, Gastronomie, Pflegeeinrichtungen)
- Gebäude mit besonderen baurechtlichen Anforderungen
Auch kleinere Handwerksbetriebe sollten nicht davon ausgehen, dass sie von dieser Pflicht ausgenommen sind. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Prüfung durch einen Fachkundigen, um rechtliche Lücken zu vermeiden.
Was ist der Unterschied zwischen einer Vorlage und einer betriebsspezifischen Brandschutzordnung?
Eine Brandschutzordnung Vorlage ist ein allgemeines Musterformular, das typische Inhalte und die vorgeschriebene Struktur nach DIN 14096 abbildet. Eine betriebsspezifische Brandschutzordnung hingegen ist auf die konkreten Gegebenheiten eines einzelnen Unternehmens zugeschnitten und berücksichtigt dessen Gebäude, Prozesse, Gefährdungen und Zuständigkeiten.
Der wesentliche Unterschied liegt in der Verbindlichkeit und Wirksamkeit:
- Vorlage: Bietet eine strukturelle Orientierung, enthält Platzhalter und allgemeine Formulierungen, die noch nicht auf den konkreten Betrieb zutreffen
- Betriebsspezifische Brandschutzordnung: Benennt konkrete Fluchtwege, zuständige Personen, spezifische Brandlasten, betriebliche Abläufe und standortbezogene Besonderheiten
Eine unverändert übernommene Vorlage erfüllt die gesetzlichen Anforderungen in der Regel nicht. Behörden und Berufsgenossenschaften erwarten eine Dokumentation, die den tatsächlichen Zustand des Betriebs widerspiegelt. Eine Vorlage ist daher immer nur der Startpunkt, nicht das Ziel.
Wie wird eine Brandschutzordnung im Betrieb eingeführt und aktuell gehalten?
Die Einführung einer Brandschutzordnung umfasst drei wesentliche Schritte: Erstellung des Dokuments auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung, Bekanntmachung an alle relevanten Personen und regelmäßige Aktualisierung bei betrieblichen Veränderungen. Nur wenn alle drei Schritte konsequent umgesetzt werden, erfüllt die Brandschutzordnung ihren Zweck.
Einführung im Betrieb
Nach der Erstellung muss die Brandschutzordnung aktiv kommuniziert werden. Teil A wird als Aushang an geeigneten Stellen im Gebäude angebracht. Teil B wird allen Beschäftigten ausgehändigt und im Rahmen einer Unterweisung erläutert. Teil C erhalten nur die beauftragten Personen, etwa Brandschutzhelfer und der Brandschutzbeauftragte.
Die Unterweisung der Mitarbeitenden ist dabei kein einmaliger Vorgang. Sie muss regelmäßig wiederholt werden, mindestens einmal jährlich, und bei besonderen Anlässen wie dem Eintritt neuer Mitarbeitender oder nach Umbauten.
Aktuell halten
Eine Brandschutzordnung verliert ihre Gültigkeit, wenn sich die betrieblichen Verhältnisse ändern. Typische Anlässe für eine Überarbeitung sind:
- Umbau oder Erweiterung des Gebäudes
- Änderungen in der Nutzung von Räumen oder Lagerflächen
- Wechsel zuständiger Personen (z. B. neuer Brandschutzbeauftragter)
- Neue Maschinen, Stoffe oder Produktionsprozesse
- Änderungen in der Belegschaft oder Betriebsstruktur
Empfehlenswert ist eine turnusmäßige Überprüfung mindestens alle zwei Jahre, auch wenn keine offensichtlichen Änderungen eingetreten sind.
Wer darf eine Brandschutzordnung erstellen?
Eine Brandschutzordnung darf grundsätzlich jede fachkundige Person erstellen, die die relevanten Vorschriften kennt und die betrieblichen Gegebenheiten beurteilen kann. In der Praxis übernehmen diese Aufgabe häufig der Brandschutzbeauftragte des Unternehmens, ein externer Fachplaner für Brandschutz oder eine spezialisierte Unternehmensberatung.
Wichtig ist, dass die erstellende Person sowohl die normative Grundlage (DIN 14096, ASR A2.2) als auch die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Betriebs kennt. Eine rein formale Erstellung ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse führt zu einem Dokument, das im Ernstfall wenig nützt und rechtlich angreifbar sein kann.
Für Betriebe ohne eigenen Brandschutzbeauftragten empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem externen Fachkundigen. Dieser bringt nicht nur das normative Wissen mit, sondern kann auch die Gefährdungsbeurteilung, die Begehung des Betriebs und die Unterweisung der Mitarbeitenden übernehmen. Das spart Zeit und schafft Rechtssicherheit.
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