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Wie hilft eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kleinen Betrieben?

Kleine Betriebe stehen vor einer echten Herausforderung: Sie müssen die gesetzlichen Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllen, haben aber oft weder die Kapazitäten noch die Ressourcen, eine eigene Stelle dafür einzurichten. Eine externe SiFa bietet hier eine praktische und rechtssichere Lösung. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit und hilft kleinen Betrieben, die richtige Entscheidung zu treffen.

Ob Handwerksbetrieb, Produktionsunternehmen oder mittelständischer Dienstleister: Die Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz gelten unabhängig von der Betriebsgröße. Wer die Grundlagen der Arbeitssicherheit kennt und versteht, wie externe Unterstützung funktioniert, kann Risiken minimieren, Kosten kontrollieren und gleichzeitig rechtssicher aufgestellt sein.

Was ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ist eine qualifizierte Expertin oder ein qualifizierter Experte, der Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsschutzes berät, ohne fest im Betrieb angestellt zu sein. Sie erfüllt dieselben gesetzlichen Aufgaben wie eine interne SiFa, wird aber auf vertraglicher Basis von einem externen Beratungsunternehmen gestellt.

Die Qualifikation einer SiFa ist gesetzlich definiert: Sie muss eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit nachweisen, die in der Regel eine technische Berufsausbildung sowie eine spezifische sicherheitstechnische Weiterbildung umfasst. Grundlage für ihren Einsatz sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2, die sowohl die Qualifikationsanforderungen als auch den Betreuungsumfang verbindlich regeln.

Der wesentliche Unterschied zur internen SiFa liegt im Beschäftigungsverhältnis: Die externe Fachkraft arbeitet für mehrere Unternehmen gleichzeitig und bringt dadurch branchenübergreifende Erfahrung mit. Für kleine Betriebe bedeutet das: geballtes Fachwissen ohne die Kosten einer Vollzeitstelle.

Warum sind kleine Betriebe zur Bestellung einer SiFa verpflichtet?

Kleine Betriebe sind zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet, weil das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) diese Pflicht unabhängig von der Betriebsgröße vorschreibt. Sobald ein Unternehmen Beschäftigte hat, muss der Arbeitgeber eine SiFa bestellen. Es gibt keine Ausnahme für Kleinstbetriebe.

Die Arbeitsschutzvorschriften unterscheiden jedoch zwischen verschiedenen Betreuungsmodellen. Die DGUV Vorschrift 2 legt fest, wie viele Betreuungsstunden je nach Betriebsgröße und Branche erforderlich sind. Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten können unter bestimmten Voraussetzungen das sogenannte Unternehmermodell nutzen, bei dem der Arbeitgeber nach einer Schulung grundlegende Aufgaben selbst übernimmt. Ab einer gewissen Betriebsgröße oder in bestimmten Branchen mit erhöhtem Risiko ist die Bestellung einer qualifizierten SiFa jedoch zwingend erforderlich.

Verstöße gegen diese Pflicht können bei Arbeitsschutzprüfungen durch die Berufsgenossenschaft oder staatliche Aufsichtsbehörden festgestellt werden. Im Schadensfall, etwa bei einem Arbeitsunfall, kann das Fehlen einer ordnungsgemäß bestellten SiFa erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen für den Arbeitgeber haben. Die Bestellung einer externen SiFa ist daher nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Baustein für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Welche Aufgaben übernimmt eine externe SiFa im Betrieb?

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt alle sicherheitstechnischen Betreuungsaufgaben, die das ASiG vorschreibt. Dazu gehören die Beratung des Arbeitgebers, die Durchführung von Sicherheitsbegehungen, die Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen sowie die Unterstützung bei Sicherheitsunterweisungen.

Im Einzelnen umfasst das Aufgabenspektrum einer externen SiFa typischerweise folgende Bereiche:

  • Gefährdungsbeurteilungen: Systematische Analyse aller Arbeitsplätze und Tätigkeiten auf potenzielle Risiken, verbunden mit konkreten Schutzmaßnahmen
  • Sicherheitsbegehungen: Regelmäßige Begehungen des Betriebs, um Mängel frühzeitig zu erkennen und zu dokumentieren
  • Beratung des Arbeitgebers: Unterstützung bei der Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften und der Gestaltung sicherer Arbeitsbedingungen
  • Sicherheitsunterweisungen: Vorbereitung und Durchführung von Unterweisungen für Beschäftigte
  • Unfallanalyse: Untersuchung von Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen sowie Ableitung von Präventionsmaßnahmen
  • Dokumentation: Erstellung und Pflege aller relevanten Arbeitsschutzdokumente

Darüber hinaus fungiert die externe SiFa als Schnittstelle zu Berufsgenossenschaften und Behörden. Sie kennt die aktuellen rechtlichen Anforderungen und informiert den Betrieb proaktiv über Änderungen. Für Bauprojekte kann die Funktion des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) ebenfalls von einer externen Fachkraft übernommen werden.

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Kosten für eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit richten sich nach dem erforderlichen Betreuungsumfang, der sich aus Betriebsgröße, Branche und Risikoklasse ergibt. Kleine Betriebe zahlen in der Regel deutlich weniger als große Unternehmen, da der Betreuungsbedarf geringer ist.

Externe SiFas werden üblicherweise auf Stundenbasis oder im Rahmen eines Betreuungsvertrags abgerechnet. Der Vorteil: Kleine Betriebe zahlen nur für die tatsächlich benötigten Betreuungsstunden, ohne die Fixkosten einer Vollzeitstelle zu tragen. Die DGUV Vorschrift 2 legt Mindeststundenkontingente fest, die als Berechnungsgrundlage dienen.

Ein direkter Kostenvergleich zeigt, warum externe Lösungen für kleine Betriebe wirtschaftlich attraktiv sind:

  • Eine interne SiFa erfordert neben dem Gehalt auch Weiterbildungskosten, Freistellungszeiten und ggf. Ausstattungskosten
  • Eine externe SiFa wird nur für den tatsächlichen Betreuungsumfang berechnet
  • Zusatzkosten für Urlaub, Krankheit oder Fluktuation entfallen bei externen Lösungen

Letztlich sind die Kosten für eine externe SiFa im Verhältnis zu den möglichen Folgekosten eines Arbeitsunfalls oder einer Betriebsprüfung in der Regel überschaubar. Sicherheit am Arbeitsplatz ist eine Investition, die sich rechnet.

Wann lohnt sich eine externe statt einer internen SiFa?

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit lohnt sich vor allem dann, wenn der Betreuungsbedarf zu gering ist, um eine Vollzeitstelle zu rechtfertigen, oder wenn dem Betrieb das interne Fachwissen fehlt. Das trifft auf die meisten kleinen und mittleren Betriebe zu.

Konkret spricht eine externe Lösung dafür, wenn folgende Faktoren zutreffen:

  • Der Betrieb hat weniger als 50 Beschäftigte und benötigt nur wenige Betreuungsstunden pro Jahr
  • Es fehlt intern eine Person mit der notwendigen Qualifikation zur SiFa
  • Die Aus- und Weiterbildung einer internen SiFa wäre mit hohen Kosten und Freistellungszeiten verbunden
  • Der Betrieb möchte flexibel auf Betreuungsbedarfe reagieren, ohne langfristige Personalkosten zu binden
  • Branchenübergreifendes Fachwissen und aktuelle Kenntnisse der Rechtslage sind besonders wichtig

Eine interne SiFa kann sinnvoll sein, wenn der Betrieb sehr groß ist, besonders komplexe oder sicherheitskritische Prozesse hat oder eine dauerhaft enge Betreuung vor Ort erfordert. Für die meisten kleinen Betriebe in Handwerk und Industrie überwiegen jedoch die Vorteile der externen Lösung klar.

Wie wählt man die richtige externe SiFa für den Betrieb aus?

Die richtige externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zeichnet sich durch nachgewiesene Qualifikation, Branchenerfahrung und eine klare, transparente Betreuungsstruktur aus. Entscheidend ist, dass die SiFa nicht nur die rechtlichen Anforderungen kennt, sondern auch die spezifischen Gegebenheiten des Betriebs versteht.

Bei der Auswahl sollten Betriebe auf folgende Kriterien achten:

  • Qualifikationsnachweis: Die SiFa muss eine anerkannte Ausbildung nach ASiG nachweisen können
  • Branchenerfahrung: Erfahrung in der eigenen Branche ist ein klarer Vorteil, da branchenspezifische Gefährdungen bekannt sind
  • Transparenz im Betreuungsvertrag: Leistungsumfang, Betreuungsstunden und Reaktionszeiten sollten klar geregelt sein
  • Erreichbarkeit: Im Bedarfsfall, etwa bei einem Unfall oder einer Behördenanfrage, muss die SiFa zeitnah erreichbar sein
  • Praxisnähe: Die Empfehlungen der SiFa sollten umsetzbar und auf den Betriebsalltag zugeschnitten sein

Empfehlenswert ist außerdem ein persönliches Erstgespräch, um zu prüfen, ob die Zusammenarbeit auf Augenhöhe funktioniert. Eine gute SiFa erklärt Zusammenhänge verständlich, setzt Prioritäten und begleitet den Betrieb auch bei der Umsetzung von Maßnahmen. Wer auf der Suche nach einer erfahrenen Fachkraft für Arbeitssicherheit ist, sollte auch auf ein breites Leistungsangebot achten, das über die reine Pflichtbetreuung hinausgeht.

Wie ABEMA kleine Betriebe bei der Arbeitssicherheit unterstützt

Wir bei der ABEMA Beratungsgesellschaft wissen, dass kleine Betriebe pragmatische und wirtschaftliche Lösungen brauchen, keine bürokratischen Konzepte. Deshalb stellen wir erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Unternehmen aus Industrie und Handwerk genau in dem Umfang betreuen, den das ASiG und die DGUV Vorschrift 2 vorschreiben, und dabei stets den Betriebsalltag im Blick behalten.

Unsere Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit umfassen:

  • Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
  • Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Regelmäßige Sicherheitsbegehungen mit nachvollziehbarer Dokumentation
  • Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz
  • Vorbereitung und Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
  • Übernahme der SiGeKo-Funktion bei Bauprojekten

Wir arbeiten praxisnah, rechtssicher und termintreu – und das aus einer Hand. Ob kleiner Handwerksbetrieb oder mittelständisches Industrieunternehmen: Wir passen unsere Betreuung individuell an Ihren Bedarf an. Sprechen Sie uns an und erfahren Sie, wie wir Ihren Betrieb zuverlässig und effizient bei der Arbeitssicherheit unterstützen können.

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