SiGeKo-Koordinator in Warnweste prüft Baupläne auf Baustelle, Gerüst und Betonrohbau im Hintergrund.

Was ist ein SiGeKo und wann wird er bei Bauprojekten benötigt?

Wer ein Bauprojekt plant oder leitet, stößt früher oder später auf den Begriff SiGeKo. Gerade auf Baustellen, auf denen mehrere Gewerke gleichzeitig tätig sind, ist die Koordination von Sicherheit und Gesundheitsschutz keine Kleinigkeit. Die gesetzlichen Anforderungen rund um den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator sind klar geregelt, werden in der Praxis aber häufig unterschätzt oder missverstanden.

Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den SiGeKo: Was genau steckt hinter der Rolle, wann ist sie gesetzlich vorgeschrieben, und welche Konsequenzen drohen, wenn sie fehlt? Wer die Grundlagen der Arbeitssicherheit bei Bauprojekten kennt, trifft bessere Entscheidungen und schützt sich vor vermeidbaren Risiken.

Was ist ein SiGeKo und welche Aufgaben hat er?

Ein SiGeKo, kurz für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, ist eine von der Bauherrschaft bestellte Person, die auf Baustellen mit mehreren Unternehmen die sicherheitstechnische Koordination übernimmt. Er sorgt dafür, dass die Arbeitsschutzmaßnahmen aller beteiligten Gewerke aufeinander abgestimmt sind und keine gefährlichen Wechselwirkungen entstehen.

Die Aufgaben des SiGeKo lassen sich in zwei Phasen unterteilen: die Planungsphase und die Ausführungsphase. In der Planungsphase erstellt er den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) und koordiniert die Sicherheitsanforderungen bereits vor Baubeginn. Während der Ausführung überwacht er die Umsetzung der Schutzmaßnahmen auf der Baustelle und passt den SiGe-Plan bei Bedarf an.

Kernaufgaben im Überblick

  • Erstellung und Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
  • Koordination der Schutzmaßnahmen mehrerer gleichzeitig tätiger Unternehmen
  • Zusammenstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk
  • Beratung des Bauherrn in allen sicherheitsrelevanten Fragen
  • Schnittstelle zwischen Auftraggeber, ausführenden Unternehmen und Behörden

Der SiGeKo ist kein Aufseher, der Unternehmen kontrolliert, sondern ein koordinierender Berater, der die Gesamtverantwortung für ein stimmiges Sicherheitskonzept trägt. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn die Verantwortung der einzelnen Arbeitgeber auf der Baustelle bleibt durch seine Bestellung unberührt.

Wann ist ein SiGeKo auf einer Baustelle gesetzlich vorgeschrieben?

Ein SiGeKo ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig sind. Die rechtliche Grundlage bildet die Baustellenverordnung (BaustellV), die diese Pflicht für den Bauherrn festlegt.

Konkret greift die Pflicht in zwei Situationen: Erstens, wenn auf der Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend mehrere Unternehmen arbeiten. Zweitens, wenn der Umfang der Arbeiten eine bestimmte Schwelle überschreitet, die eine vorherige Ankündigung bei der zuständigen Behörde erfordert. Die Ankündigungspflicht gilt, wenn die voraussichtliche Baudauer 30 Arbeitstage überschreitet und gleichzeitig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind oder wenn der Gesamtumfang der Arbeiten 500 Personentage übersteigt.

Auch kleinere Bauprojekte mit mehreren Gewerken können unter die Verordnung fallen, selbst wenn keine Vorankündigung nötig ist. Entscheidend ist immer das Kriterium der gleichzeitigen oder aufeinanderfolgenden Tätigkeit mehrerer Arbeitgeber. Wer als Bauherr unsicher ist, ob die Verordnung auf sein Projekt zutrifft, sollte frühzeitig rechtliche oder fachliche Beratung einholen.

Wer darf als SiGeKo tätig sein und welche Qualifikation ist nötig?

Als SiGeKo darf tätig sein, wer über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie über Erfahrung in der Bauplanung oder Bauausführung verfügt. Die Baustellenverordnung selbst definiert keine starren Ausbildungswege, aber anerkannte Qualifikationsrahmen haben sich in der Praxis etabliert.

In der Praxis orientieren sich Unternehmen und Behörden an den Empfehlungen der Berufsgenossenschaften, insbesondere der BG BAU. Diese empfehlen eine spezifische Ausbildung zum SiGeKo, die theoretische Grundlagen mit praktischen Anwendungen verbindet. Typischerweise umfasst eine solche Ausbildung mehrere Tage Schulung sowie den Nachweis beruflicher Vorerfahrung im Bauwesen oder in der Arbeitssicherheit.

Typische Qualifikationsmerkmale

  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium mit Bezug zum Bauwesen
  • Berufliche Erfahrung in der Bauplanung, Bauleitung oder im Arbeitsschutz
  • Erfolgreich absolvierter SiGeKo-Lehrgang nach anerkanntem Curriculum
  • Regelmäßige Fortbildung zur Aktualisierung des Fachwissens

Der Bauherr trägt die Verantwortung dafür, eine geeignete Person zu bestellen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, die Qualifikationsnachweise des vorgesehenen SiGeKo sorgfältig zu prüfen und im Zweifelsfall auf externe Fachleute zurückzugreifen.

Was ist der Unterschied zwischen SiGeKo und Sicherheitsbeauftragtem?

Der wesentliche Unterschied liegt in der Zuständigkeit und der rechtlichen Grundlage: Der SiGeKo ist eine baustellenbezogene Funktion nach der Baustellenverordnung und koordiniert den Arbeitsschutz zwischen mehreren Unternehmen. Der Sicherheitsbeauftragte hingegen ist eine betriebsinterne Funktion nach dem Arbeitsschutzgesetz und unterstützt den Arbeitgeber innerhalb eines einzelnen Betriebs.

Der Sicherheitsbeauftragte hat keine Weisungsbefugnis und keine eigene Haftung für den Arbeitsschutz im Betrieb. Er ist ein ehrenamtlicher Helfer des Arbeitgebers, der auf Gefahren hinweist und für Sicherheitsthemen sensibilisiert. Der SiGeKo hingegen ist ein aktiver Koordinator, der projektbezogen tätig ist und konkrete Planungs- und Überwachungsaufgaben übernimmt.

Beide Funktionen können in einem Unternehmen gleichzeitig existieren und ergänzen sich, ohne sich zu ersetzen. Auf einer Baustelle, auf der die Baustellenverordnung greift, ist der SiGeKo zwingend zu bestellen, unabhängig davon, ob die beteiligten Unternehmen eigene Sicherheitsbeauftragte haben. Wer mehr über die Aufgaben und gesetzlichen Pflichten rund um den Arbeitsschutz im Betrieb erfahren möchte, findet dort einen guten Einstieg.

Welche Haftungsrisiken entstehen, wenn kein SiGeKo bestellt wird?

Wer als Bauherr keinen SiGeKo bestellt, obwohl die Baustellenverordnung dies vorschreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert empfindliche Bußgelder. Schwerwiegender als die Geldbuße ist jedoch die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung im Falle eines Arbeitsunfalls auf der Baustelle.

Kommt es zu einem Unfall, bei dem das Fehlen des SiGeKo als ursächlich eingestuft wird, kann der Bauherr persönlich haftbar gemacht werden. Gerichte haben in solchen Fällen bereits Schadensersatzansprüche gegen Bauherren durchgesetzt, die ihre Koordinationspflichten vernachlässigt haben. Auch eine Strafverfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung ist in schwerwiegenden Fällen möglich.

Hinzu kommt das Risiko von Baustopps durch die zuständige Aufsichtsbehörde, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass kein SiGeKo bestellt wurde. Ein solcher Baustopp kann erhebliche wirtschaftliche Folgeschäden verursachen, die weit über ein Bußgeld hinausgehen. Die Bestellung eines qualifizierten SiGeKo ist daher nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch eine wirtschaftlich vernünftige Entscheidung.

Wie findet man den richtigen externen SiGeKo für ein Bauprojekt?

Den richtigen externen SiGeKo findet man, indem man gezielt nach Fachleuten mit nachgewiesener Qualifikation, Bauerfahrung und Kenntnissen der relevanten Vorschriften sucht. Wichtig ist, dass der SiGeKo das Projekt von Beginn an begleitet und nicht erst kurz vor Baubeginn eingebunden wird.

Bei der Auswahl sollten folgende Kriterien eine Rolle spielen:

  • Nachweis einer anerkannten SiGeKo-Ausbildung
  • Berufliche Erfahrung in vergleichbaren Bauprojekten
  • Vertrautheit mit den relevanten Vorschriften und Normen
  • Klare Kommunikation und Erreichbarkeit während der Bauphase
  • Referenzen aus ähnlichen Projekten

Externe Anbieter aus dem Bereich Arbeitssicherheit und Unternehmensberatung bieten diese Leistung häufig als Teil eines umfassenderen Betreuungspakets an. Das hat den Vorteil, dass der SiGeKo in ein Netzwerk aus Fachkräften eingebunden ist und bei komplexen Fragen schnell auf weiteres Fachwissen zurückgreifen kann.

Wie ABEMA Sie bei der SiGeKo-Bestellung und Baustellensicherheit unterstützt

Wir bei ABEMA übernehmen für Bauherren und Projektverantwortliche die Funktion des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators und begleiten Bauprojekte von der Planungsphase bis zur Fertigstellung. Dabei agieren wir als verlässliche Schnittstelle zwischen Auftraggeber, ausführenden Unternehmen und Behörden.

Unser Leistungsangebot im Bereich SiGeKo und Baustellensicherheit umfasst:

  • Erstellung und Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
  • Koordination der Sicherheitsmaßnahmen aller beteiligten Gewerke
  • Beratung des Bauherrn zu allen sicherheitsrelevanten Fragen
  • Zusammenstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk
  • Unterstützung bei Behördenkontakten und Vorankündigungen
  • Ergänzende sicherheitstechnische Betreuung durch erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Mit langjähriger Erfahrung in Industrie und Handwerk kennen wir die Herausforderungen, mit denen Bauherren und Projektverantwortliche in der Praxis konfrontiert sind. Wir bieten praxisnahe, rechtssichere Lösungen, die Ihr Projekt absichern und unnötige Risiken vermeiden. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und erfahren Sie, wie wir Ihr Bauprojekt von Anfang an sicher begleiten können.

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