Die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten gehört zu den grundlegenden Pflichten im betrieblichen Arbeitsschutz. Viele Unternehmen stehen dabei vor der Frage, wen sie benennen dürfen, wie die Bestellung formal korrekt abläuft und welche Fehler sie unbedingt vermeiden sollten. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Sicherheitsbeauftragten und gibt Ihnen einen klaren Überblick über die gesetzlichen Anforderungen.
Ob kleiner Handwerksbetrieb oder mittelständisches Industrieunternehmen: Die gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit betreffen nahezu jedes Unternehmen. Wer die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes kennt und richtig umsetzt, schützt nicht nur seine Mitarbeitenden, sondern auch sich selbst vor rechtlichen Konsequenzen.
Was ist ein Sicherheitsbeauftragter und welche Aufgaben hat er?
Ein Sicherheitsbeauftragter ist ein Mitarbeiter, der den Arbeitgeber ehrenamtlich bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherheit am Arbeitsplatz unterstützt. Er hat keine Weisungsbefugnis, fungiert aber als wichtige Verbindungsperson zwischen der Belegschaft und dem Arbeitgeber in allen Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.
Die konkreten Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten umfassen vor allem:
- Beobachten und Melden von Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb
- Überprüfen, ob Schutzausrüstungen vorhanden und in einwandfreiem Zustand sind
- Anregen und Fördern sicherheitsbewussten Verhaltens bei Kolleginnen und Kollegen
- Unterstützen des Arbeitgebers bei der Durchführung von Schutzmaßnahmen
- Teilnehmen an Betriebsbegehungen und Besprechungen zum Thema Arbeitsschutz
Wichtig zu verstehen ist: Der Sicherheitsbeauftragte trägt keine persönliche Haftung für Arbeitsunfälle. Seine Rolle ist beratend und unterstützend, nicht leitend. Gerade deshalb ist er als direkter Ansprechpartner auf Augenhöhe für die Belegschaft so wertvoll.
Wann ist ein Unternehmen verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen?
Die Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten ergibt sich aus § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII). Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind grundsätzlich verpflichtet, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Bei besonders gefährlichen Tätigkeiten können Berufsgenossenschaften diese Grenze auf weniger als 20 Beschäftigte absenken.
Die Anzahl der erforderlichen Sicherheitsbeauftragten richtet sich nach der Betriebsgröße, der Branche und den vorhandenen Gefährdungen. In Betrieben mit erhöhtem Unfallrisiko, etwa im produzierenden Gewerbe, in der Chemie oder im Bauwesen, sind häufig mehrere Sicherheitsbeauftragte notwendig. Die zuständige Berufsgenossenschaft gibt hier klare Orientierungswerte vor, an denen sich Arbeitgeber orientieren sollten.
Auch wenn ein Betrieb die Grenze von 20 Beschäftigten nicht erreicht, empfiehlt sich die freiwillige Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten als Teil einer gelebten Sicherheitskultur.
Welche Voraussetzungen muss ein Sicherheitsbeauftragter erfüllen?
Ein Sicherheitsbeauftragter muss keine besondere Ausbildung oder spezifische Qualifikation vorweisen. Entscheidend ist, dass die Person im Betrieb tätig ist, über ausreichende Fachkenntnisse in ihrem Arbeitsbereich verfügt und von den Kolleginnen und Kollegen akzeptiert wird. Der Arbeitgeber muss die Person vor der Bestellung schulen und auf ihre Aufgaben vorbereiten.
Konkret sollte ein Sicherheitsbeauftragter folgende Eigenschaften mitbringen:
- Gute Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Arbeitsplätze
- Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und aktiv zu kommunizieren
- Vertrauen der Belegschaft
- Teilnahme an einer geeigneten Schulung zum Thema Arbeitsschutzvorschriften
Führungskräfte sollten nicht als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden, da dies zu Interessenkonflikten führen kann. Die Funktion ist bewusst auf Mitarbeitende ohne Weisungsbefugnis ausgelegt, damit eine offene und ehrliche Kommunikation über Sicherheitsmängel möglich ist.
Wie läuft die formelle Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten ab?
Die formelle Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten erfolgt schriftlich durch den Arbeitgeber. Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Formular, aber die Bestellung sollte Name, Funktion, Zuständigkeitsbereich und das Datum der Bestellung enthalten. Die bestellte Person muss der Übernahme der Funktion ausdrücklich zustimmen.
Der Ablauf lässt sich in folgende Schritte gliedern:
- Geeignete Person aus der Belegschaft auswählen
- Gespräch führen und Einverständnis einholen
- Schulung oder Unterweisung sicherstellen
- Schriftliche Bestellung ausstellen und von beiden Seiten unterzeichnen lassen
- Bestellung dokumentieren und im Betrieb bekannt machen
Die Dokumentation der Bestellung ist wichtig, um im Falle einer Betriebsprüfung oder eines Arbeitsunfalls nachweisen zu können, dass die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes erfüllt wurden. Eine regelmäßige Überprüfung, ob die bestellte Person noch die Voraussetzungen erfüllt und ob die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten noch ausreicht, gehört ebenfalls zur guten Praxis.
Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitsbeauftragtem und Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Der wesentliche Unterschied liegt in Qualifikation, Aufgabenumfang und rechtlichem Status. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine speziell ausgebildete Fachperson mit einer staatlich anerkannten Qualifikation, die den Arbeitgeber in sicherheitstechnischen Fragen berät. Der Sicherheitsbeauftragte hingegen ist ein Mitarbeiter ohne besondere Ausbildung, der die Belegschaft unterstützt und als Bindeglied fungiert.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) handelt auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2. Sie erstellt Gefährdungsbeurteilungen, führt Sicherheitsbegehungen durch und berät den Arbeitgeber direkt. Ihre Bestellung ist für die meisten Betriebe gesetzlich vorgeschrieben und kann auch durch externe Dienstleister erfüllt werden.
Sicherheitsbeauftragter
Der Sicherheitsbeauftragte ergänzt die Arbeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit auf operativer Ebene. Er ist kein Experte, sondern ein engagierter Mitarbeiter, der Mängel erkennt, meldet und das Sicherheitsbewusstsein im Alltag stärkt. Beide Rollen sind nicht gegeneinander austauschbar, sondern arbeiten idealerweise Hand in Hand.
Welche Fehler sollten Unternehmen bei der Bestellung vermeiden?
Häufige Fehler bei der Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten sind fehlende Schriftlichkeit, die Bestellung ungeeigneter Personen oder das Vernachlässigen der notwendigen Schulung. Diese Versäumnisse können im Ernstfall rechtliche Konsequenzen haben und die Schutzwirkung der Funktion erheblich mindern.
Die häufigsten Fehler im Überblick:
- Bestellung ohne schriftliche Dokumentation
- Auswahl von Führungskräften oder Vorgesetzten für diese Funktion
- Keine oder unzureichende Schulung der bestellten Person
- Zu wenige Sicherheitsbeauftragte für die Betriebsgröße oder Gefährdungslage
- Fehlende Aktualisierung bei Personalwechsel oder betrieblichen Veränderungen
- Sicherheitsbeauftragte ohne ausreichende Zeit und Ressourcen für ihre Aufgaben
Ein weiterer häufiger Fehler ist die Verwechslung der Funktion des Sicherheitsbeauftragten mit der der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Beide Rollen haben unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und dürfen nicht als gleichwertig behandelt werden. Wer diese Unterschiede kennt und die Bestellung sorgfältig vorbereitet, legt den Grundstein für einen wirksamen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Wie wir bei ABEMA bei der Bestellung und Betreuung unterstützen
Die korrekte Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften ist für viele Unternehmen eine echte Herausforderung, besonders wenn interne Kapazitäten fehlen oder das Thema neu aufgebaut werden muss. Wir bei ABEMA unterstützen Unternehmen aus Industrie und Handwerk dabei, ihre Pflichten rund um die Arbeitssicherheit rechtssicher und praxisnah zu erfüllen.
Unsere Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit umfassen unter anderem:
- Stellung erfahrener Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
- Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des Arbeitsschutzes
- Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
- Durchführung regelmäßiger Sicherheitsbegehungen
- Sicherheitsunterweisungen für Mitarbeitende und Führungskräfte
- Schulungen und Seminare zur Qualifizierung von Sicherheitsbeauftragten
- Übernahme der Funktion des SiGeKo bei Bauprojekten
Ob Sie einen Sicherheitsbeauftragten bestellen möchten, Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung benötigen oder eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit suchen: Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie wir Ihren Betrieb optimal unterstützen können.
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