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Mit der Einführung der DGUV Grundsatz 308-008 (BGG 966) im April 2010 wurde erstmals von der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine einheitliche Grundlage für die Ausbildung
und Bestellung von „Bedienern von Arbeitsbühnen“ erlassen. Oberstes Ziel unserer Ausbildung ist es,
Ihnen und Ihrem Unternahmen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit zu bieten..
Inhalte
Theoretischer Teil
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
- Betrieb allgemein
- Übernahme und Transport der Maschine
- Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
Arbeiten mit der Maschine - Tägliche Einsatzprüfung
- Unfallgeschehen
- Sondereinsätze
- Theoretische Prüfung
Praktischer Teil
- Einweisung an der Hubarbeitsbühne
- Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)
- Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)
- Einüben der Steuerungsfunktionen
- Einüben der Funktion des Notablasses
- Praktische Abschlussprüfung
Teilnehmerkreis
Die Ausbildung richtet sich an zukünftige Bediener, die noch keine Kenntnisse im Umgang mit
fahrbaren Hubarbeitsbühnen besitzen.
Voraussetzung
- Mindestalter 18 Jahre alt (im Ausnahmefall ab 16 Jahre)
- Körperliche und geistige Eignung
Ihr Nutzen
- Sie erwerben den Fahrausweis zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen und sind rechtlich
abgesichert. - Sie erfüllen die Anforderungen der DGUV 308-008 (BGG 966).
- Sie meistern durch die fundierte Grundlagenausbildung Ihre Tätigkeit im Bedienen von
Hubarbeitsbühnen.
Hinweis: Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe und wetterfeste Kleidung für den Praxisteil mit.