Eine Umschulung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit dauert je nach Bildungsträger und Lernformat zwischen einem und drei Jahren. Berufsbegleitende Ausbildungen erstrecken sich häufig über zwei bis drei Jahre, während Vollzeitprogramme teils in zwölf bis achtzehn Monaten abgeschlossen werden können. Die genaue Dauer hängt von der zuständigen Berufsgenossenschaft, dem gewählten Träger und den individuellen Vorkenntnissen ab.
Fehlende Qualifikation im Betrieb kostet Sie im Ernstfall mehr als die Ausbildung selbst
Unternehmen, die keine ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit beschäftigen oder extern beauftragen, riskieren nicht nur Bußgelder bei Betriebsprüfungen, sondern haften im Schadensfall unter Umständen persönlich. Fehlende Gefährdungsbeurteilungen, unzureichende Unterweisungen und lückenhafte Dokumentation sind die häufigsten Mängel, die Behörden und Berufsgenossenschaften beanstanden. Der konkrete Schritt, der das Risiko senkt: Entweder bildet sich ein Mitarbeiter gezielt zur SiFa weiter, oder das Unternehmen beauftragt eine externe Fachkraft, die diese Aufgaben rechtssicher übernimmt.
Zu lange Ausbildungszeiten halten Betriebe davon ab, Arbeitssicherheit professionell zu regeln
Viele Betriebe zögern, weil sie annehmen, eine SiFa-Ausbildung binde einen Mitarbeiter jahrelang. Das führt dazu, dass intern niemand die Arbeitsschutzpflichten wirklich trägt und Aufgaben zwischen Geschäftsführung und Fachabteilung hin- und herwandern. Tatsächlich gibt es heute flexible Ausbildungsmodelle, die sich gut mit dem Arbeitsalltag vereinbaren lassen. Und wo eigene Kapazitäten fehlen, ist die externe Betreuung durch eine erfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit eine direkte, rechtssichere Alternative.
Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, kurz SiFa, ist eine qualifizierte Fachperson, die Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes berät. Sie ist gesetzlich im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verankert und wird von Unternehmen ab einer bestimmten Betriebsgröße zwingend benötigt – entweder als eigene Mitarbeiterin bzw. eigener Mitarbeiter oder als externer Dienstleister.
Die Aufgaben einer SiFa sind vielfältig: Sie erstellt und aktualisiert Gefährdungsbeurteilungen, begleitet Sicherheitsbegehungen, berät bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln, unterstützt bei Unfalluntersuchungen und koordiniert Sicherheitsunterweisungen. Dabei arbeitet sie eng mit dem Betriebsarzt und dem Sicherheitsbeauftragten zusammen.
Die SiFa ist keine Führungskraft mit Weisungsbefugnis, sondern nimmt eine beratende Funktion wahr. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt beim Arbeitgeber. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sorgt jedoch dafür, dass dieser seine Pflichten kennt und rechtskonform erfüllen kann.
Wie lange dauert eine Umschulung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit dauert in der Regel zwischen einem und drei Jahren. Berufsbegleitende Programme laufen typischerweise über zwei bis drei Jahre, Vollzeitvarianten können in zwölf bis achtzehn Monaten abgeschlossen werden. Die genaue Dauer legt die zuständige Berufsgenossenschaft gemeinsam mit dem Bildungsträger fest.
Die Ausbildung gliedert sich in drei Phasen: einen theoretischen Grundlehrgang, eine fachspezifische Vertiefung und einen betriebspraktischen Teil. Der Grundlehrgang vermittelt rechtliche Grundlagen, Methoden der Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnisches Wissen. Die Vertiefungsphase ist branchenspezifisch ausgerichtet, zum Beispiel für das produzierende Gewerbe, die Chemiebranche oder das Bauwesen.
Entscheidend für die Gesamtdauer ist auch, ob der Lehrgang in Vollzeit, als Fernlehrgang oder als Blockunterricht stattfindet. Viele Berufstätige wählen berufsbegleitende Formate, bei denen Präsenzphasen mit Selbststudium kombiniert werden. Das verlängert zwar die Gesamtdauer, ermöglicht aber den Verbleib im Betrieb während der Ausbildungszeit.
Welche Voraussetzungen braucht man für die SiFa-Ausbildung?
Für die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit wird in der Regel eine abgeschlossene technische oder gewerbliche Berufsausbildung vorausgesetzt, ergänzt durch mehrjährige Berufserfahrung im entsprechenden Fachgebiet. Die genauen Anforderungen variieren je nach Berufsgenossenschaft und Bildungsträger.
Typische Zugangsvoraussetzungen umfassen:
- eine abgeschlossene technische, handwerkliche oder naturwissenschaftliche Berufsausbildung
- mindestens zwei Jahre einschlägige Berufspraxis nach dem Abschluss
- eine Beschäftigung in einem Betrieb, der die praktischen Ausbildungsanteile ermöglicht
- in manchen Fällen: Zustimmung und Unterstützung des Arbeitgebers für die Praxisphasen
Personen mit einem Hochschulabschluss in einem technischen oder naturwissenschaftlichen Fach können in bestimmten Programmen von verkürzten Ausbildungswegen profitieren. Es lohnt sich, die Zulassungsbedingungen direkt beim jeweiligen Bildungsträger oder bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu erfragen, da es zwischen den Trägern Unterschiede gibt.
Was kostet eine Umschulung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Kosten für eine SiFa-Ausbildung liegen je nach Anbieter, Format und Dauer zwischen etwa 3.000 und 8.000 Euro. Hinzu kommen Kosten für Lernmaterialien, Fahrt und Unterkunft bei Präsenzphasen sowie gegebenenfalls Lohnfortzahlungskosten, wenn Mitarbeitende während der Ausbildungszeit freigestellt werden.
Einige Berufsgenossenschaften bezuschussen die Ausbildung oder bieten eigene Programme zu günstigeren Konditionen an. Auch staatliche Förderinstrumente wie das Qualifizierungschancengesetz oder Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit können unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden. Es empfiehlt sich, diese Möglichkeiten vor Ausbildungsbeginn zu prüfen.
Für Unternehmen, die die Kosten einer vollständigen Ausbildung scheuen oder schlicht keine geeignete Person für diese Aufgabe haben, kann die externe Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit wirtschaftlich sinnvoller sein. Dabei entstehen planbare monatliche Kosten – ohne den Aufwand einer mehrjährigen Ausbildung.
Wie läuft die SiFa-Ausbildung in der Praxis ab?
Die SiFa-Ausbildung besteht aus drei aufeinander aufbauenden Phasen: einem theoretischen Grundlehrgang, einem fachspezifischen Aufbaulehrgang und einem betriebspraktischen Teil. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer Prüfung, die von der zuständigen Berufsgenossenschaft abgenommen wird.
Der Ablauf im Überblick:
- Grundlehrgang: Vermittlung von Grundlagen des Arbeitsschutzes, rechtlichen Anforderungen und Methoden der Gefährdungsbeurteilung. Dieser Teil findet meist als Präsenzveranstaltung oder als Fernlehrgang statt.
- Fachspezifischer Aufbaulehrgang: Vertiefung branchenspezifischer Inhalte, zum Beispiel für Metall, Chemie oder Bau. Hier werden konkrete Gefährdungen und Schutzmaßnahmen des jeweiligen Fachbereichs behandelt.
- Betriebspraktische Phase: Die Teilnehmenden wenden das Gelernte im eigenen Betrieb an, erstellen Gefährdungsbeurteilungen und dokumentieren ihre praktische Tätigkeit in einem Ausbildungsnachweis.
- Abschlussprüfung: Schriftliche oder mündliche Prüfung vor der Berufsgenossenschaft, die den erfolgreichen Abschluss bestätigt.
Während der gesamten Ausbildung sind Teilnehmende auf die Unterstützung ihres Arbeitgebers angewiesen, der die praktischen Anteile im Betrieb ermöglichen muss. Wer bereits in einem Unternehmen mit strukturiertem Arbeitsschutz arbeitet, hat hier klare Vorteile.
Wann lohnt sich eine externe Betreuung durch eine SiFa?
Eine externe Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit lohnt sich, wenn ein Unternehmen die gesetzlichen Pflichten nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 erfüllen muss, aber keine geeignete Person für eine eigene Ausbildung hat oder die Kapazitäten für eine interne Lösung fehlen.
Besonders für kleine und mittelständische Betriebe ist die externe SiFa-Betreuung häufig die wirtschaftlichere Wahl. Die Kosten sind planbar, der Aufwand für Ausbildung und Freistellung entfällt, und das Unternehmen profitiert sofort von erfahrenem Fachwissen. Externe Fachkräfte bringen zudem einen breiten Erfahrungsschatz aus verschiedenen Branchen mit, den eine betriebsinterne Person oft erst über Jahre aufbauen muss.
Typische Situationen, in denen eine externe Betreuung sinnvoll ist:
- Der Betrieb ist zu klein für eine eigene Vollzeit-SiFa, aber zu groß für die Unternehmervariante.
- Es fehlt an internem Personal mit den nötigen Vorkenntnissen für die Ausbildung.
- Die Ausbildung einer Person würde laufende Betriebsabläufe belasten.
- Es besteht kurzfristiger Handlungsbedarf, zum Beispiel nach einer Betriebsprüfung oder einem Unfall.
- Das Unternehmen möchte Arbeitsschutzaufgaben professionell auslagern, ohne dauerhaft eigene Kapazitäten zu binden.
So unterstützt ABEMA bei der Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb
Wir bei ABEMA übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens vollständig und rechtssicher, ohne dass Sie eigene Mitarbeitende ausbilden oder freistellen müssen. Unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit kennen die Anforderungen aus der Praxis und unterstützen Sie konkret bei:
- der sicherheitstechnischen Regelbetreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
- der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
- regelmäßigen Sicherheitsbegehungen und der Dokumentation von Mängeln
- der Durchführung und Dokumentation von Sicherheitsunterweisungen
- der Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes
- der Übernahme der SiGeKo-Funktion bei Bauprojekten
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