Feuerwehrmann in Atemschutzausrüstung inspiziert Ausrüstung in verrauchtem Industriekorridor mit dramatischer Unterbeleuchtung.

Wie läuft die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger ab?

Wer in Betrieben mit gefährlichen Stoffen, beengten Räumen oder Rauchentwicklung arbeitet, kommt an einem Thema nicht vorbei: dem Atemschutz. Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger ist in vielen Branchen nicht nur sinnvoll, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Sie stellt sicher, dass Beschäftigte im Ernstfall sicher und kompetent mit Atemschutzgeräten umgehen können. Doch wie läuft diese Ausbildung konkret ab, was sind die Voraussetzungen, und welche Pflichten ergeben sich daraus für Betriebe?

Dieser Beitrag gibt einen strukturierten Überblick über alles Wesentliche rund um die Atemschutzgeräteträger-Ausbildung, von den Grundvoraussetzungen bis hin zu Einsatzbereichen im betrieblichen Alltag.

Voraussetzungen für die Atemschutzgeräteträger-Ausbildung

Bevor jemand als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden darf, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste davon ist die arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung, die sogenannte G26-Untersuchung. Sie prüft, ob eine Person körperlich in der Lage ist, unter dem erhöhten Atemwiderstand und dem Gewicht von Atemschutzgeräten zu arbeiten. Ohne dieses ärztliche Attest ist eine Teilnahme an der Ausbildung nicht zulässig.

Darüber hinaus gelten folgende allgemeine Voraussetzungen:

  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Körperliche Eignung (bestätigt durch G26-Untersuchung)
  • Keine Kontraindikationen wie bestimmte Herzerkrankungen, Atemwegserkrankungen oder Klaustrophobie
  • Bereitschaft zur regelmäßigen Wiederholung der Untersuchung und der Übungen

Die G26-Untersuchung ist in drei Kategorien unterteilt: G26/1 für filtrierende Halbmasken, G26/2 für leichte Isoliergeräte und G26/3 für schwere Atemschutzgeräte wie Pressluftatmer. Welche Kategorie erforderlich ist, hängt vom geplanten Einsatzbereich ab.

Inhalte und Ablauf der Atemschutzausbildung

Die Ausbildung selbst gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Im theoretischen Block werden grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Funktion und Einsatzbereiche verschiedener Atemschutzgeräte vermittelt. Auch die physiologischen Grundlagen, also was im Körper beim Tragen von Atemschutz passiert, sowie mögliche Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch sind Bestandteil des Unterrichts.

Der praktische Teil umfasst unter anderem:

  • Anlegen, Prüfen und Ablegen der Geräte
  • Dichtsitzprüfung der Maske
  • Einsatzübungen unter realistischen Bedingungen
  • Verhalten in Notfallsituationen und bei Geräteausfall
  • Pflege und Wartung der Atemschutzgeräte

Die Ausbildung dauert je nach Gerätetyp und Anbieter in der Regel einen Tag. Für schwere Geräte wie Kreislaufatemschutzgeräte kann die Ausbildung auch länger ausfallen. Wichtig ist, dass die Ausbildung durch qualifizierte Ausbilder durchgeführt wird, die sowohl die theoretischen als auch die praktischen Anforderungen abdecken können.

Rechtliche Grundlagen und Normen im Überblick

Die rechtliche Basis für den Einsatz von Atemschutzgeräten im Betrieb ist klar geregelt. Zentrale Grundlage bildet die DGUV Regel 112-190 (früher BGR 190) zur Benutzung von Atemschutzgeräten. Sie legt fest, wann Atemschutz eingesetzt werden muss, welche Anforderungen an Geräte und Träger gestellt werden und wie Betriebe ihre Pflichten zu erfüllen haben.

Weitere relevante Regelwerke sind:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Allgemeine Pflicht des Arbeitgebers zur Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV): Pflicht zur Bereitstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstung
  • TRGS 900 und TRGS 905: Technische Regeln für Gefahrstoffe, die Grenzwerte für Atemgifte definieren
  • DIN EN 136, 140, 149: Normen für verschiedene Maskentypen und Filtergeräte

Arbeitgeber sind verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzustellen, ob und welcher Atemschutz erforderlich ist. Diese Beurteilung bildet die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen, einschließlich der Auswahl geeigneter Geräte und der Qualifizierung des Personals.

Regelmäßige Pflichtübungen und Wiederholungsschulungen

Die einmalige Ausbildung reicht nicht aus. Atemschutzgeräteträger müssen ihre Kenntnisse und Fertigkeiten regelmäßig auffrischen, um im Ernstfall sicher handeln zu können. Die DGUV Regel 112-190 schreibt vor, dass Pflichtübungen mindestens einmal jährlich durchgeführt werden müssen.

Diese Übungen sollten realistische Einsatzbedingungen simulieren und folgende Aspekte abdecken:

  • Wiederholung des korrekten Anlegens und der Dichtsitzprüfung
  • Einsatzübungen unter erschwerten Bedingungen (z. B. eingeschränkte Sicht, beengte Räume)
  • Auffrischung von Notfallprozeduren
  • Überprüfung des aktuellen Kenntnisstands zu Geräten und Vorschriften

Zusätzlich zu den Übungen ist die arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung G26 in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Die Intervalle richten sich nach der Gerätekategorie und dem Alter der Person. Betriebe sollten diese Fristen sorgfältig dokumentieren und rechtzeitig Termine organisieren, um Lücken in der Einsatzbereitschaft zu vermeiden.

Atemschutzgeräteträger im Betrieb: Einsatzbereiche und Verantwortung

Atemschutzgeräteträger werden überall dort eingesetzt, wo die Atemluft durch Schadstoffe, Sauerstoffmangel oder Rauch gefährdet ist. Die Bandbreite der Einsatzbereiche ist groß und umfasst unterschiedlichste Branchen und Situationen.

Typische Einsatzbereiche

In der Industrie sind Atemschutzgeräteträger besonders häufig in folgenden Bereichen anzutreffen:

  • Chemische Industrie und Raffinerien (Schutz vor Gasen und Dämpfen)
  • Metallverarbeitung und Schweißarbeiten (Schutz vor Rauch und Partikeln)
  • Abwasserbehandlung und Kanalarbeiten (Schutz vor Faulgas und Sauerstoffmangel)
  • Feuerwehr und betrieblicher Brandschutz
  • Arbeiten in Silos, Tanks und anderen engen Räumen

Verantwortung im Betrieb

Die Verantwortung liegt nicht allein beim Träger selbst. Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Geräte bereitzustellen, deren ordnungsgemäßen Zustand sicherzustellen und die notwendigen Ausbildungen zu organisieren. Atemschutzgeräteträger tragen ihrerseits die Verantwortung, Geräte vor jedem Einsatz zu prüfen, Mängel zu melden und die erlernten Sicherheitsregeln konsequent anzuwenden. Eine klare Kommunikation zwischen Sicherheitsbeauftragten, Führungskräften und dem eingesetzten Personal ist dabei entscheidend.

Externe Unterstützung und Schulungsangebote nutzen

Viele Betriebe stoßen bei der Organisation von Atemschutzausbildungen an ihre Grenzen, sei es aus Kapazitätsgründen, mangelnder Infrastruktur oder fehlendem Fachwissen. Externe Schulungsanbieter können hier eine wertvolle Unterstützung sein. Sie bieten sowohl Inhouse-Schulungen direkt im Betrieb als auch Seminare an festen Standorten an.

Bei der Auswahl eines geeigneten Anbieters sollten Betriebe auf folgende Punkte achten:

  • Qualifikation und Erfahrung der Ausbilder
  • Abdeckung aller relevanten Gerätekategorien
  • Praxisorientierte Ausbildungsinhalte mit realistischen Übungsszenarien
  • Dokumentation und Nachweisführung der Teilnahme
  • Flexibilität bei Terminen und Gruppengrößen

Wer die Schulungsangebote im Bereich Arbeitssicherheit kennt, weiß, dass eine gute Ausbildung immer auf die konkreten betrieblichen Bedingungen zugeschnitten sein sollte. Standardlösungen von der Stange helfen selten so gut wie maßgeschneiderte Konzepte.

So unterstützt ABEMA bei der Atemschutzgeräteträger-Ausbildung

Wir bei ABEMA Beratungsgesellschaft begleiten Unternehmen aus Industrie und Handwerk bei allen Fragen rund um die Qualifizierung von Atemschutzgeräteträgern, von der ersten Bedarfsanalyse bis zur abgeschlossenen Dokumentation. Unser Leistungsangebot in diesem Bereich umfasst:

  • Bedarfsermittlung und Gefährdungsbeurteilung: Wir prüfen, in welchen Bereichen Ihres Betriebs Atemschutz erforderlich ist und welche Gerätekategorien benötigt werden.
  • Organisation und Durchführung von Ausbildungen: Wir koordinieren praxisnahe Schulungen, die auf Ihre betrieblichen Gegebenheiten abgestimmt sind, sowohl als Inhouse-Seminare als auch an unseren Standorten in Lingen und Wietmarschen.
  • Pflichtübungen und Wiederholungsschulungen: Wir helfen dabei, ein strukturiertes Übungsprogramm zu etablieren und die gesetzlich vorgeschriebenen Intervalle einzuhalten.
  • Rechtssichere Dokumentation: Wir unterstützen bei der Nachweisführung, damit Betriebe bei Kontrollen jederzeit auf der sicheren Seite sind.

Sicherheit beginnt mit guter Beratung.

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