Einen Feuerwehrplan erstellen darf grundsätzlich jede fachkundige Person, die über die notwendigen Kenntnisse im vorbeugenden Brandschutz sowie über die technischen und baulichen Gegebenheiten des Betriebs verfügt. In der Praxis übernehmen diese Aufgabe häufig Brandschutzbeauftragte, Fachplaner für Brandschutz oder spezialisierte externe Dienstleister. Die Genehmigung hingegen liegt ausschließlich bei der zuständigen Feuerwehr. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Erstellung, Inhalt, Genehmigung und Pflichten beim Feuerwehrplan.
Welche Qualifikationen sind für die Erstellung eines Feuerwehrplans erforderlich?
Für die Erstellung eines Feuerwehrplans ist keine gesetzlich festgelegte Berufsbezeichnung vorgeschrieben, jedoch wird eine nachgewiesene Fachkunde im vorbeugenden Brandschutz vorausgesetzt. In der Praxis übernehmen diese Aufgabe Brandschutzbeauftragte, Fachplaner für Brandschutz oder erfahrene Sicherheitsfachkräfte, die mit der Norm DIN 14095 vertraut sind.
Die erstellende Person muss das Gebäude oder die Anlage genau kennen: Grundrisse, Fluchtwege, Gefahrstofflagerung, technische Anlagen und die Löschwasserversorgung müssen korrekt erfasst und dargestellt werden. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können im Ernstfall Leben gefährden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Deshalb empfiehlt es sich, die Erstellung einem Fachkundigen zu übertragen, der sowohl die normative Grundlage als auch die betrieblichen Besonderheiten kennt.
Wichtig ist außerdem, dass die erstellende Person in der Lage ist, die Pläne in einem Format und Maßstab aufzubereiten, die den Anforderungen der örtlichen Feuerwehr entsprechen, denn diese gibt in vielen Kommunen ergänzende Vorgaben heraus.
Wer ist gesetzlich für die Genehmigung eines Feuerwehrplans zuständig?
Die Genehmigung eines Feuerwehrplans liegt ausschließlich bei der zuständigen örtlichen Feuerwehr. Ohne diese Freigabe gilt der Plan rechtlich als nicht wirksam. Der Betreiber ist verpflichtet, den Entwurf bei der Feuerwehr einzureichen, Änderungswünsche zu berücksichtigen und den genehmigten Plan im Betrieb bereitzuhalten.
Die Feuerwehr prüft dabei, ob die dargestellten Informationen vollständig, korrekt und für den Einsatz geeignet sind. In vielen Bundesländern und Kommunen gibt es ergänzende Leitfäden oder Vorlagen der Feuerwehr, die bei der Erstellung als Orientierung dienen. Es lohnt sich daher, frühzeitig Kontakt mit der örtlichen Feuerwehr aufzunehmen, um Abstimmungsbedarf zu klären und spätere Nachbesserungen zu vermeiden.
Die Verantwortung für die Einreichung und die regelmäßige Aktualisierung des Plans trägt stets der Betreiber der Anlage oder des Gebäudes, also in der Regel der Arbeitgeber oder Eigentümer.
Was muss ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 enthalten?
Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 muss alle Informationen enthalten, die die Feuerwehr für einen wirksamen Einsatz benötigt. Dazu gehören Grundrisspläne, Angaben zu Gefahrstoffen, Löschanlagen, Feuerwehrzufahrten, Sammelplätzen und besonderen Risikobereichen.
Im Einzelnen schreibt die Norm folgende Inhalte vor:
- Übersichtsplan des Geländes mit Zufahrten und Aufstellflächen für die Feuerwehr
- Geschossweise Grundrisspläne mit Fluchtwegen, Rettungswegen und Brandabschnitten
- Standorte von Feuerlöschern, Wandhydranten, Sprinkleranlagen und anderen Löschmitteln
- Lage von Absperrventilen, Hauptschaltern und anderen sicherheitsrelevanten Einrichtungen
- Hinweise auf besondere Gefahren, etwa Gefahrstofflager, explosionsgefährdete Bereiche oder radioaktive Stoffe
- Löschwasserentnahmestellen auf dem Gelände und in der näheren Umgebung
- Angaben zur Gebäudestruktur, zum Beispiel Tragkonstruktion und Dachaufbau
Die Pläne müssen in einem einheitlichen Maßstab und mit genormten Symbolen gemäß DIN 14034 erstellt werden, damit sie für die Einsatzkräfte unmittelbar lesbar sind. Ergänzend enthalten viele Feuerwehrpläne ein Deckblatt mit Kontaktdaten der verantwortlichen Personen im Betrieb.
Wann muss ein Feuerwehrplan aktualisiert oder neu genehmigt werden?
Ein Feuerwehrplan muss immer dann aktualisiert und der Feuerwehr erneut zur Genehmigung vorgelegt werden, wenn sich bauliche, nutzungsbezogene oder sicherheitsrelevante Veränderungen im Betrieb ergeben. Darüber hinaus empfiehlt die DIN 14095 eine regelmäßige Überprüfung mindestens alle zwei Jahre.
Konkrete Anlässe für eine Aktualisierung sind zum Beispiel:
- Umbaumaßnahmen oder Erweiterungen des Gebäudes
- Änderungen in der Nutzung einzelner Bereiche, etwa neue Produktionsprozesse
- Einbau neuer technischer Anlagen wie Sprinkleranlagen oder Lüftungssysteme
- Veränderungen bei der Lagerung von Gefahrstoffen
- Neue Fluchtwege oder geänderte Zugangssituationen für die Feuerwehr
Wer Änderungen im Betrieb durchführt und den Feuerwehrplan nicht zeitnah anpasst, riskiert nicht nur eine veraltete Grundlage für den Feuerwehreinsatz, sondern auch behördliche Beanstandungen bei Begehungen oder Prüfungen.
Kann ein externer Dienstleister den Feuerwehrplan für ein Unternehmen übernehmen?
Ja, die Erstellung eines Feuerwehrplans kann vollständig an einen externen Fachdienstleister übertragen werden. Dies ist in der Praxis sogar häufig sinnvoll, da spezialisierte Fachplaner die normativen Anforderungen kennen, mit den Erwartungen der örtlichen Feuerwehr vertraut sind und die Erstellung effizient abwickeln können.
Die rechtliche Verantwortung für den Feuerwehrplan verbleibt jedoch immer beim Betreiber. Das bedeutet: Der externe Dienstleister erstellt den Plan fachgerecht, aber der Betreiber muss ihn bei der Feuerwehr einreichen, genehmigen lassen und im Betrieb aktuell halten. Eine vollständige Übertragung der Pflichten ist nicht möglich.
Bei der Auswahl eines externen Dienstleisters sollte darauf geachtet werden, dass dieser nachweislich Erfahrung mit der DIN 14095 mitbringt und idealerweise bereits mit der zuständigen örtlichen Feuerwehr zusammengearbeitet hat. Dies erleichtert den Abstimmungsprozess erheblich und reduziert den Aufwand für Nachbesserungen.
Was passiert, wenn ein Feuerwehrplan fehlt oder nicht genehmigt ist?
Fehlt ein vorgeschriebener Feuerwehrplan oder liegt keine Genehmigung der Feuerwehr vor, kann dies erhebliche rechtliche und sicherheitstechnische Konsequenzen haben. Behörden können bei Begehungen Mängel feststellen, Nachfristen setzen oder im Wiederholungsfall Bußgelder verhängen.
Schwerwiegender als die behördlichen Folgen ist das tatsächliche Sicherheitsrisiko: Im Brandfall fehlen den Einsatzkräften entscheidende Informationen über Gebäudestruktur, Gefahrstofflager und Rettungswege. Das kann den Einsatz verlangsamen, die Personenrettung erschweren und Sachschäden erhöhen.
Darüber hinaus kann das Fehlen eines genehmigten Feuerwehrplans im Schadensfall versicherungsrechtliche Auswirkungen haben. Versicherer prüfen bei der Schadensregulierung, ob der Betreiber seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist. Ein fehlender oder veralteter Feuerwehrplan kann als Verletzung dieser Pflichten gewertet werden.
Die Feuerwehrplan erstellen Pflicht ergibt sich je nach Bundesland aus den Bauordnungen, Sonderbauvorschriften oder behördlichen Auflagen. Insbesondere für Sonderbauten wie Industriebetriebe, Lagerhallen mit Gefahrstoffen oder größere gewerbliche Anlagen ist ein genehmigter Feuerwehrplan in der Regel verpflichtend.
So unterstützt ABEMA bei der Erstellung und Pflege Ihres Feuerwehrplans
Wir bei ABEMA kennen die Anforderungen an einen rechtssicheren und praxistauglichen Feuerwehrplan aus der täglichen Beratungspraxis. Unser Fachbereich Brand- und Explosionsschutz unterstützt Unternehmen aus Industrie und Handwerk umfassend, von der ersten Bestandsaufnahme bis zur abgestimmten Einreichung bei der Feuerwehr.
Konkret bieten wir folgende Leistungen rund um den Feuerwehrplan an:
- Erstellung normgerechter Feuerwehrpläne nach DIN 14095
- Abstimmung mit der zuständigen örtlichen Feuerwehr
- Prüfung und Aktualisierung bestehender Pläne bei baulichen oder betrieblichen Änderungen
- Übernahme der Funktion des Brandschutzbeauftragten als externer Dienstleister
- Beratung zu allen weiteren Themen des vorbeugenden und organisatorischen Brandschutzes
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