Brandschutztrainer leitet Inhouse-Schulung in Konferenzraum, roter Feuerlöscher auf dem Tisch, Mitarbeiter hören aufmerksam zu.

Kann die Brandschutzhelfer Unterweisung auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden?

Ja, die Brandschutzhelfer-Unterweisung kann problemlos als Inhouse-Schulung im eigenen Betrieb durchgeführt werden. Diese Form der Schulung ist sogar besonders empfehlenswert, weil sie sich inhaltlich und zeitlich an den betrieblichen Gegebenheiten ausrichten lässt. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Inhalt, Häufigkeit, Zuständigkeit und Umfang der Brandschutzhelfer-Unterweisung.

Was muss eine Brandschutzhelfer-Unterweisung inhaltlich abdecken?

Eine Brandschutzhelfer-Unterweisung muss sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Übungen umfassen. Zu den Pflichtinhalten zählen das Verhalten im Brandfall, der Umgang mit Feuerlöschern, die Alarmierung und Evakuierung sowie die betriebsspezifischen Brandschutzmaßnahmen. Die Grundlage bildet die DGUV Information 205-023 in Verbindung mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2.

Im Einzelnen sollte die Unterweisung folgende Themen abdecken:

  • Brandlehre und Brandklassen: Wie entsteht ein Brand, welche Brandklassen gibt es und welche Löschmittel sind jeweils geeignet?
  • Betriebliche Brandschutzorganisation: Wer ist im Betrieb wofür zuständig, wo befinden sich Feuerlöscher, Fluchtwege und Sammelstellen?
  • Alarmierung und Evakuierung: Wie läuft der Alarmierungsweg ab, wer informiert die Feuerwehr, wie werden Mitarbeitende sicher aus dem Gebäude geführt?
  • Praktische Löschübung: Der Umgang mit tragbaren Feuerlöschern muss praktisch geübt werden, idealerweise mit einem Brandübungsgerät oder unter kontrollierten Bedingungen.
  • Verhalten bei besonderen Risiken: Betriebsspezifische Gefährdungen wie brennbare Stoffe, Staubexplosionsrisiken oder elektrische Anlagen sollten situationsbezogen behandelt werden.

Besonders wertvoll ist es, wenn die Inhalte konkret auf den eigenen Betrieb zugeschnitten sind. Wer beispielsweise in einer Produktionshalle mit Lösungsmitteln arbeitet, braucht andere Schwerpunkte als ein Bürobetrieb. Genau hier liegt ein zentraler Vorteil der Inhouse-Schulung gegenüber einem allgemeinen externen Seminar.

Welche Vorteile hat eine Inhouse-Schulung gegenüber externen Seminaren?

Eine Inhouse-Schulung zur Brandschutzhelfer-Unterweisung bietet gegenüber externen Seminaren vor allem den Vorteil der betrieblichen Passgenauigkeit. Inhalte, Beispiele und Übungen können direkt auf die realen Gegebenheiten im Unternehmen abgestimmt werden. Hinzu kommen organisatorische und wirtschaftliche Vorteile, die besonders für Betriebe mit mehreren Mitarbeitenden relevant sind.

Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Betriebsspezifische Inhalte: Fluchtwege, Feuerlöscherstandorte und Risikobereiche des eigenen Unternehmens werden direkt in die Schulung einbezogen.
  • Weniger Ausfallzeiten: Mehrere Mitarbeitende können gleichzeitig geschult werden, ohne dass jeder einzeln zu einem externen Anbieter fahren muss.
  • Flexibler Terminrahmen: Datum und Uhrzeit lassen sich an den Betriebsablauf anpassen, etwa in ruhigeren Produktionsphasen.
  • Höhere Praxisrelevanz: Teilnehmende lernen anhand konkreter Situationen aus ihrem Arbeitsalltag, was die Lernwirkung nachweislich verbessert.
  • Kosteneffizienz bei größeren Gruppen: Ab einer bestimmten Teilnehmerzahl ist die Inhouse-Variante in der Regel günstiger als Einzelbuchungen externer Seminare.

Für Betriebe mit besonderen Gefährdungslagen, etwa in der Chemie, Metallverarbeitung oder im produzierenden Gewerbe, ist die Inhouse-Schulung oft die einzig sinnvolle Option, weil externe Standardseminare die betriebsspezifischen Risiken nicht ausreichend berücksichtigen können.

Wie oft muss die Brandschutzhelfer-Unterweisung wiederholt werden?

Die Brandschutzhelfer-Unterweisung muss laut DGUV Information 205-023 regelmäßig wiederholt werden, in der Regel alle drei Jahre. Dieser Rhythmus gilt als Richtwert. Bei erhöhten Brandrisiken, häufigen Personalwechseln oder wesentlichen Änderungen in der Betriebsorganisation kann eine kürzere Wiederholungsfrequenz erforderlich sein.

Zusätzlich zur turnusmäßigen Wiederholung gibt es konkrete Anlässe, bei denen eine erneute Unterweisung zeitnah durchgeführt werden sollte:

  • Neue Mitarbeitende, die noch keine Brandschutzhelfer-Ausbildung absolviert haben
  • Veränderungen im Gebäude, zum Beispiel Umbaumaßnahmen, neue Fluchtwege oder geänderte Nutzung von Räumen
  • Einführung neuer Geräte, Maschinen oder Stoffe mit erhöhtem Brandrisiko
  • Wechsel in der Brandschutzorganisation, etwa wenn bisherige Brandschutzhelfer das Unternehmen verlassen

Es empfiehlt sich, die Unterweisungen sorgfältig zu dokumentieren. Datum, Teilnehmende, Inhalte und die durchführende Person sollten schriftlich festgehalten werden. Diese Dokumentation ist bei Betriebsprüfungen oder im Schadensfall ein wichtiger Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften.

Wer darf eine Brandschutzhelfer-Schulung als Inhouse-Maßnahme durchführen?

Eine Brandschutzhelfer-Schulung als Inhouse-Maßnahme darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden, die über fundierte Kenntnisse im vorbeugenden Brandschutz verfügen. In der Praxis sind das in der Regel externe Brandschutzfachleute, Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit entsprechender Qualifikation oder speziell ausgebildete Brandschutzbeauftragte.

Wichtig ist, dass die durchführende Person nicht nur theoretisches Wissen mitbringt, sondern auch praktische Löschübungen fachgerecht anleiten kann. Dazu gehört der sichere Umgang mit Brandübungsgeräten und die Fähigkeit, auf betriebsspezifische Fragen kompetent einzugehen.

Interne Mitarbeitende, die selbst Brandschutzhelfer sind, dürfen ihre Kollegen in der Regel nicht eigenständig unterweisen, es sei denn, sie wurden hierfür ausdrücklich qualifiziert und autorisiert. Die Verantwortung für die Qualität der Schulung liegt beim Arbeitgeber, der sicherstellen muss, dass die eingesetzte Fachkraft die Anforderungen der DGUV Information 205-023 erfüllt.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

Laut ASR A2.2 wird empfohlen, mindestens fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden. Dieser Richtwert gilt als Mindestvorgabe. Je nach Brandgefährdung, Gebäudestruktur und Schichtbetrieb kann der tatsächliche Bedarf deutlich höher liegen.

Bei der Berechnung der benötigten Anzahl spielen mehrere Faktoren eine Rolle:

  • Brandgefährdung: In Betrieben mit erhöhtem Brandrisiko, etwa durch brennbare Flüssigkeiten oder Stäube, ist ein höherer Anteil an Brandschutzhelfern sinnvoll.
  • Schichtbetrieb: In jedem Arbeitsbereich und in jeder Schicht muss jederzeit mindestens ein ausgebildeter Brandschutzhelfer anwesend sein.
  • Gebäudegröße und Etagen: Große oder mehrstöckige Gebäude erfordern mehr Brandschutzhelfer, damit im Ernstfall jeder Bereich schnell erreichbar ist.
  • Fluktuation und Fehlzeiten: Um Ausfälle durch Urlaub, Krankheit oder Kündigung abzufedern, empfiehlt sich ein gewisser Puffer über dem Mindestwert.

Eine realistische Planung berücksichtigt all diese Faktoren und orientiert sich nicht allein am Prozentwert. Im Zweifel ist eine Gefährdungsbeurteilung der zuverlässigste Weg, den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln.

So unterstützt ABEMA bei der Brandschutzhelfer-Unterweisung

Wir von ABEMA Beratungsgesellschaft führen Brandschutzhelfer-Unterweisungen als Inhouse-Schulung direkt in Ihrem Betrieb durch. Dabei stimmen wir Inhalte, Praxisübungen und Zeitplan vollständig auf Ihre betrieblichen Gegebenheiten ab. Unser Leistungsangebot im Bereich Brandschutz und Arbeitssicherheit umfasst unter anderem:

  • Durchführung der Brandschutzhelfer-Unterweisung nach DGUV Information 205-023 und ASR A2.2
  • Betriebsspezifische Anpassung aller Schulungsinhalte an Ihre Gefährdungslage
  • Praktische Löschübungen mit geeignetem Übungsgerät
  • Rechtssichere Dokumentation der Unterweisung für Ihre Unterlagen
  • Beratung zur optimalen Anzahl und Verteilung von Brandschutzhelfern im Betrieb
  • Regelmäßige Wiederholungsschulungen nach Bedarf oder festem Turnus

Ob einmalige Schulung oder langfristige Betreuung: Wir begleiten Sie zuverlässig und praxisnah. Sprechen Sie uns an, und wir erarbeiten gemeinsam das passende Konzept für Ihren Betrieb.

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