Die Brandschutzhelfer-Unterweisung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Die Grundlage bildet die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der DGUV Information 205-023, die Arbeitgeber verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten als Brandschutzhelfer zu benennen und regelmäßig zu unterweisen. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Pflicht, Inhalt und Organisation der Unterweisung.
Wie viele Brandschutzhelfer muss ein Unternehmen stellen?
Als Richtwert gilt, dass mindestens 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein müssen. Bei einem Betrieb mit 100 Mitarbeitenden sind das mindestens fünf ausgebildete Brandschutzhelfer. Dieser Prozentsatz kann je nach Brandgefährdung, Betriebsstruktur und Schichtbetrieb deutlich höher liegen.
Entscheidend ist, dass die Brandschutzhelfer tatsächlich verfügbar sind, wenn sie gebraucht werden. Wer nur in einer Schicht arbeitet, kann in einer anderen Schicht nicht einspringen. Betriebe mit Nachtschichten, Außendienst oder hoher Fluktuation müssen daher mehr Brandschutzhelfer benennen, als der reine Prozentwert vermuten lässt. Die Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens bildet die Grundlage für die konkrete Festlegung der erforderlichen Anzahl.
Was muss eine Brandschutzhelfer-Unterweisung beinhalten?
Eine vollständige Brandschutzhelfer-Unterweisung umfasst theoretische Grundlagen zum Brandschutz sowie praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöschern. Die DGUV Information 205-023 definiert die Mindestinhalte verbindlich und stellt sicher, dass Brandschutzhelfer im Ernstfall handlungsfähig sind.
Konkret müssen folgende Themen abgedeckt werden:
- Grundlagen des Brandschutzes und der Brandentstehung
- Betriebliche Brandschutzorganisation und Flucht- sowie Rettungswege
- Verhalten im Brandfall und Alarmierungswege
- Arten von Feuerlöschern und deren Eignung für verschiedene Brandklassen
- Praktische Löschübung mit dem tatsächlich im Betrieb vorhandenen Löschgerät
- Evakuierungsmaßnahmen und Unterstützung von Personen mit eingeschränkter Mobilität
Besonders wichtig ist der praktische Teil: Wer noch nie einen Feuerlöscher bedient hat, zögert im Ernstfall wertvolle Sekunden. Die Unterweisung sollte deshalb immer eine reale Löschübung beinhalten, nicht nur eine theoretische Beschreibung.
Wie oft muss die Unterweisung für Brandschutzhelfer wiederholt werden?
Die Brandschutzhelfer-Unterweisung muss regelmäßig wiederholt werden, in der Regel alle drei bis fünf Jahre. Die DGUV Information 205-023 empfiehlt eine Wiederholung spätestens alle fünf Jahre, wobei bei erhöhter Brandgefährdung oder wesentlichen Änderungen im Betrieb eine kürzere Frist sinnvoll ist.
Neben der turnusmäßigen Wiederholung gibt es Anlässe, die eine außerordentliche Unterweisung erforderlich machen:
- Wesentliche Änderungen der Betriebsstruktur oder der Arbeitsstätte
- Einführung neuer Maschinen oder Gefahrstoffe
- Beinahe-Ereignisse oder tatsächliche Brände im Betrieb
- Wechsel des Brandschutzhelfers auf eine neue Tätigkeit oder einen neuen Bereich
Wer darf die Brandschutzhelfer-Unterweisung durchführen?
Die Brandschutzhelfer-Unterweisung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Das sind in der Regel ausgebildete Brandschutzbeauftragte, erfahrene Fachplaner für Brandschutz oder von Berufsgenossenschaften anerkannte Ausbilder, die sowohl die theoretischen Grundlagen als auch die praktische Löschübung kompetent vermitteln können.
Ein interner Sicherheitsbeauftragter ohne spezifische Brandschutzausbildung ist in der Regel nicht ausreichend qualifiziert, um die Unterweisung eigenständig durchzuführen. Arbeitgeber sollten hier keine Abstriche machen: Wird eine Unterweisung von einer ungeeigneten Person durchgeführt, erfüllt sie die gesetzliche Anforderung nicht. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen externen Fachdienstleister hinzuzuziehen, der nachweislich die erforderliche Qualifikation mitbringt.
Was droht Unternehmen ohne ausreichende Brandschutzhelfer-Unterweisung?
Unternehmen, die keine ausreichende Brandschutzhelfer-Unterweisung nachweisen können, riskieren Bußgelder, behördliche Auflagen und im Schadensfall erhebliche Haftungsrisiken. Verstöße gegen die Arbeitsstättenverordnung können von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde mit Bußgeldern geahndet werden.
Noch gravierender sind die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen, wenn es tatsächlich zu einem Brand kommt und Personen zu Schaden kommen. Kann der Arbeitgeber nicht nachweisen, dass er die gesetzlichen Brandschutzpflichten erfüllt hat, drohen Schadensersatzforderungen und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Versicherungen können zudem Leistungen kürzen oder verweigern, wenn grobe Pflichtverletzungen vorliegen.
Die betriebliche Arbeitssicherheit und der Brandschutz sind dabei eng miteinander verknüpft: Wer eine vollständige Dokumentation seiner Unterweisungen führt, schützt nicht nur seine Beschäftigten, sondern auch das Unternehmen selbst.
Wie lässt sich die Brandschutzhelfer-Unterweisung effizient organisieren?
Eine effiziente Organisation der Brandschutzhelfer-Unterweisung gelingt durch klare Zuständigkeiten, eine gepflegte Unterweisungsdokumentation und frühzeitige Terminplanung. Wer Wiederholungsfristen systematisch im Blick behält, vermeidet kurzfristigen Handlungsdruck und stellt die Verfügbarkeit ausreichend vieler Brandschutzhelfer dauerhaft sicher.
Folgende Maßnahmen helfen bei der praktischen Umsetzung:
- Führen einer Brandschutzhelfer-Liste mit Namen, Datum der letzten Unterweisung und nächster Fälligkeit
- Einbindung der Unterweisungsfristen in das betriebliche Kalender- oder Managementsystem
- Planung von Gruppenunterweisungen, um mehrere Beschäftigte gleichzeitig zu schulen
- Berücksichtigung von Schichtplänen und Urlaubszeiten bei der Terminplanung
- Aufbewahrung aller Unterweisungsnachweise revisionssicher für mindestens fünf Jahre
Inhouse-Schulungen durch externe Fachkräfte sind besonders praktisch: Sie können direkt am Standort und mit den betriebseigenen Löschmitteln durchgeführt werden, was den Praxisbezug deutlich erhöht.
So unterstützt ABEMA bei der Brandschutzhelfer-Unterweisung
Wir von ABEMA begleiten Unternehmen aus Industrie und Handwerk bei allen Fragen rund um den organisatorischen und vorbeugenden Brandschutz, einschließlich der rechtssicheren Durchführung von Brandschutzhelfer-Unterweisungen. Unser Leistungsangebot im Bereich Brand- und Explosionsschutz umfasst:
- Planung und Durchführung von Brandschutzhelfer-Unterweisungen, inklusive praktischer Löschübungen
- Stellung gesetzlich geforderter Brandschutzbeauftragter für Ihren Betrieb
- Erstellung und Pflege der erforderlichen Brandschutzdokumentation
- Beratung zur betrieblichen Brandschutzorganisation auf Basis Ihrer Gefährdungsbeurteilung
- Inhouse-Schulungen direkt in Ihrem Unternehmen sowie Seminare an unseren Standorten in Lingen und Wietmarschen
Ob einmalige Unterweisung oder langfristige Betreuung: Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die zu Ihrem Betrieb passt und alle gesetzlichen Anforderungen zuverlässig erfüllt. Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie uns besprechen, wie wir Ihnen konkret helfen können.
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