Nicht jeder kann einfach so Sifa werden. Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium sowie mehrjährige Berufserfahrung voraus. Wer diese Grundvoraussetzungen erfüllt, kann eine anerkannte Ausbildung absolvieren und danach Unternehmen rechtssicher in allen Fragen des Arbeitsschutzes betreuen. Der Weg ist klar geregelt, er erfordert jedoch Zeit und Engagement.
Fehlende Sifa-Qualifikation kostet Unternehmen bares Geld und rechtliche Sicherheit
Wer als Unternehmen keine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt, riskiert nicht nur Bußgelder nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), sondern haftet im Schadensfall persönlich. Viele Betriebe unterschätzen, wie konkret diese Pflicht ist. Die DGUV Vorschrift 2 schreibt klare Einsatzzeiten vor, je nach Betriebsgröße und Branche. Wer diese Zeiten nicht nachweisen kann, steht bei Betriebsprüfungen oder nach Unfällen ohne Absicherung da. Die Lösung: Entweder eine eigene Sifa ausbilden oder eine externe Fachkraft beauftragen, die diese Pflicht rechtssicher übernimmt.
Ohne klare Voraussetzungen scheitert der Weg zur Sifa schon am Anfang
Viele Interessierte starten mit dem Gedanken, Sifa zu werden, ohne zu wissen, dass die Zulassung zur Ausbildung an konkrete Bedingungen geknüpft ist. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann weder zugelassen werden noch die Qualifikation rechtsgültig führen. Das kostet Zeit und Motivation. Wer frühzeitig prüft, ob Berufsausbildung, Studienabschluss und Berufserfahrung den Anforderungen entsprechen, spart sich Umwege und kann den Weg zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gezielt planen.
Was ist eine Sifa und welche Aufgaben hat sie?
Eine Sifa ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Sie berät den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, führt Gefährdungsbeurteilungen durch, begleitet Sicherheitsbegehungen und unterstützt bei der Unfallverhütung. Die Sifa ist kein Weisungsempfänger, sondern eine unabhängige Beratungsfunktion im Betrieb.
Konkret umfassen die Aufgaben einer Sifa unter anderem:
- Beratung des Arbeitgebers und der Führungskräfte in sicherheitstechnischen Fragen
- Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
- Regelmäßige Begehungen von Arbeitsstätten und Produktionsanlagen
- Mitwirkung bei der Planung neuer Arbeitsbereiche, Maschinen und Prozesse
- Unterstützung bei Sicherheitsunterweisungen und der Unfallanalyse
Die Sifa arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt, dem Sicherheitsbeauftragten und dem Arbeitsschutzausschuss zusammen. Ihre Rolle ist gesetzlich klar definiert und darf nicht mit der des Sicherheitsbeauftragten verwechselt werden, der eine ehrenamtliche Funktion im Betrieb übernimmt.
Wer darf überhaupt Sifa werden?
Zur Sifa-Ausbildung zugelassen wird, wer eine staatlich anerkannte Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium nachweisen kann und anschließend mindestens zwei Jahre im erlernten Beruf tätig war. Ohne diese Grundvoraussetzungen ist eine Zulassung nicht möglich.
Die genauen Sifa-Voraussetzungen richten sich nach der DGUV Vorschrift 2 und den Vorgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft. Grundsätzlich gilt: Je nach Ausbildungsweg und Träger können die Anforderungen leicht variieren. Für Personen mit Hochschulabschluss gelten teilweise kürzere Ausbildungszeiten.
Wichtig ist außerdem, dass die Berufserfahrung im eigentlichen Fachbereich gesammelt wurde. Wer also Elektriker gelernt hat und sich zur Sifa ausbilden lassen möchte, sollte mindestens zwei Jahre als Elektriker gearbeitet haben. Diese Praxisbasis ist kein formales Kriterium, sondern inhaltlich sinnvoll, weil die Sifa betriebliche Risiken nur dann realistisch einschätzen kann, wenn sie den Arbeitsalltag aus eigener Erfahrung kennt.
Wie läuft die Ausbildung zur Sifa ab?
Die Sifa-Ausbildung gliedert sich in drei Phasen: theoretische Grundausbildung, betriebliche Praxisphase und abschließende Vertiefung mit Prüfung. Sie wird von Berufsgenossenschaften, privaten Bildungsträgern und Hochschulen angeboten und ist bundesweit nach einem einheitlichen Rahmen aufgebaut.
Der Ablauf in der Übersicht:
- Phase 1: Theoretische Grundlagen zu Arbeitsschutzrecht, Gefährdungsbeurteilung, Ergonomie und technischem Sicherheitsmanagement
- Phase 2: Betriebliche Praxisphase, in der die Teilnehmenden die Lerninhalte im eigenen Unternehmen anwenden und dokumentieren
- Phase 3: Vertiefung, Fallstudien und abschließende Prüfung oder Praxisarbeit
Viele Träger bieten die Ausbildung berufsbegleitend an, also in Blockseminaren oder als Kombination aus Präsenz- und Online-Lernen. Das ermöglicht es auch Berufstätigen, die Qualifikation ohne Berufsunterbrechung zu erwerben.
Wie lange dauert es, Sifa zu werden?
Die Sifa-Ausbildung dauert in der Regel zwischen einem und zwei Jahren, abhängig vom Bildungsträger und dem gewählten Ausbildungsformat. Berufsbegleitende Modelle verteilen die Ausbildungszeit auf Wochenend- oder Blockseminare, was die Gesamtdauer verlängern kann.
Der zeitliche Umfang ist gesetzlich geregelt: Die Ausbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, aufgeteilt auf Theorie und betriebliche Praxis. Hinzu kommt die Zeit für die Praxisdokumentation, die eigenständig im Betrieb erarbeitet wird.
Wer bereits ein sicherheitstechnisches Studium abgeschlossen hat, kann unter Umständen Teile der Ausbildung anrechnen lassen. Das verkürzt den Weg zur Sifa-Qualifikation spürbar. Generell gilt: Wer früh plant und einen geeigneten Träger wählt, kann die Ausbildung gut in den Berufsalltag integrieren.
Was verdient eine Sifa im Durchschnitt?
Das Gehalt einer Fachkraft für Arbeitssicherheit hängt stark von Branche, Unternehmensgröße und Berufserfahrung ab. Einsteiger können mit einem Jahresgehalt im mittleren fünfstelligen Bereich rechnen; erfahrene Sifas in der Industrie verdienen deutlich mehr.
Als interne Fachkraft in einem größeren Industrieunternehmen, etwa in der Chemie oder im Maschinenbau, liegen die Gehälter erfahrungsgemäß höher als in kleineren Handwerksbetrieben. Wer zusätzliche Qualifikationen mitbringt, etwa im Brandschutz, in der Explosionsschutzberatung oder im Bereich Managementsysteme, verbessert seine Verhandlungsposition deutlich.
Selbstständige Sifas, die Unternehmen extern betreuen, können ihren Stundensatz individuell gestalten. Hier spielen Spezialisierung, Kundenstamm und regionale Marktbedingungen eine entscheidende Rolle. Der Beruf in der Arbeitssicherheit bietet insgesamt gute Perspektiven, weil der gesetzliche Bedarf an qualifizierten Fachkräften konstant hoch ist.
Wann lohnt es sich, eine externe Sifa zu beauftragen?
Eine externe Sifa lohnt sich vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, die keine eigene Vollzeitstelle für Arbeitssicherheit benötigen oder rechtfertigen können. Statt eine interne Fachkraft auszubilden und dauerhaft zu beschäftigen, können Betriebe die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Betreuung flexibel und kosteneffizient extern einkaufen.
Die DGUV Vorschrift 2 erlaubt ausdrücklich, dass Unternehmen externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit beauftragen, um ihre Betreuungspflichten zu erfüllen. Das ist besonders sinnvoll, wenn:
- die erforderlichen Einsatzstunden keine Vollzeitstelle ausfüllen
- kein geeigneter Mitarbeiter die Voraussetzungen für eine Sifa-Ausbildung erfüllt
- kurzfristig eine Vertretung oder Unterstützung benötigt wird
- spezialisiertes Wissen gefragt ist, das intern nicht vorhanden ist
Externe Sifas bringen außerdem einen unabhängigen Blick mit, der interner Betriebsblindheit entgegenwirkt. Sie kennen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen, haben Erfahrung aus verschiedenen Branchen und können praxisnahe Lösungen einbringen, ohne in betriebliche Strukturen eingebunden zu sein.
So unterstützt ABEMA Unternehmen im Bereich Arbeitssicherheit
Wir bei ABEMA übernehmen für Unternehmen aus Industrie und Handwerk die vollständige sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2. Unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit bringen langjährige Praxis mit und kennen die Anforderungen verschiedenster Branchen.
Konkret bieten wir:
- Sicherheitstechnische Regelbetreuung als externe Sifa, rechtssicher und dokumentiert
- Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
- Regelmäßige Sicherheitsbegehungen und schriftliche Berichte
- Beratung des Arbeitgebers und der Führungskräfte in allen Arbeitsschutzfragen
- Durchführung von Sicherheitsunterweisungen für Mitarbeitende
- Übernahme der SiGeKo-Funktion bei Bauprojekten
Ob Sie die Betreuungspflicht zuverlässig erfüllen möchten, eine Vertretung benötigen oder erstmals eine externe Sifa suchen: Wir finden gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie uns besprechen, wie wir Ihr Unternehmen konkret unterstützen können.

