Wer im Betrieb für den Arbeitsschutz verantwortlich ist, steht früher oder später vor einer grundlegenden Frage: Welches Betreuungsmodell passt zu unserem Unternehmen? Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 2 schreiben vor, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit betreuen lassen müssen. Wie diese Betreuung konkret aussieht, hängt jedoch von der Betriebsgröße und der gewählten Betreuungsform ab.
Die beiden zentralen Modelle sind die Regelbetreuung und die alternative Betreuung. Beide Wege erfüllen die gesetzlichen Pflichten im Arbeitsschutz, unterscheiden sich jedoch erheblich in Aufwand, Verantwortung und Eignung. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Unterschiede und hilft Ihnen dabei, das richtige Modell für Ihren Betrieb zu wählen.
Was sind Regelbetreuung und alternative Betreuung im Arbeitsschutz?
Die Regelbetreuung und die alternative Betreuung sind die beiden Betreuungsmodelle, die die DGUV Vorschrift 2 für die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung von Unternehmen vorsieht. Bei der Regelbetreuung übernimmt eine externe oder interne Fachkraft für Arbeitssicherheit die kontinuierliche Betreuung nach festgelegten Einsatzzeiten. Die alternative Betreuung richtet sich an kleinere Betriebe und ermöglicht es dem Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen, Teile der Aufgaben selbst zu übernehmen.
Die Regelbetreuung gilt als Standardmodell und ist für die meisten Unternehmen verbindlich. Sie stellt sicher, dass qualifiziertes Fachpersonal regelmäßig im Betrieb präsent ist, Gefährdungsbeurteilungen erstellt, Sicherheitsbegehungen durchführt und den Arbeitgeber in allen Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz berät. Die alternative Betreuung, oft als Unternehmermodell bezeichnet, bietet kleineren Betrieben mehr Eigenverantwortung, setzt dafür jedoch eine spezifische Ausbildung des Unternehmers voraus.
Welche Unternehmen dürfen das Unternehmermodell nutzen?
Das Unternehmermodell steht ausschließlich Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten offen, sofern die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse dieses Modell für die jeweilige Branche zulässt. Nicht jede Branche erlaubt die alternative Betreuung, da das Gefährdungspotenzial bestimmter Tätigkeiten eine kontinuierliche Fachbetreuung erfordert.
Damit ein Unternehmer das Modell nutzen darf, muss er zunächst an einem Motivations- und Informationsseminar seines zuständigen Unfallversicherungsträgers teilnehmen. Anschließend absolviert er eine Ausbildung, die ihn befähigt, grundlegende Aufgaben im Bereich Sicherheit am Arbeitsplatz selbst zu übernehmen. Wichtig: Auch im Unternehmermodell entfällt die Pflicht zur betriebsärztlichen Betreuung nicht vollständig. Anlassbezogene Beratungen durch einen Betriebsarzt bleiben weiterhin erforderlich.
Was sind die Unterschiede zwischen Regelbetreuung und alternativer Betreuung?
Der wesentliche Unterschied liegt in der Verantwortungsverteilung und im Umfang der externen Fachbetreuung. Bei der Regelbetreuung erbringt eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit alle sicherheitstechnischen Leistungen nach einem definierten Stundenrahmen. Bei der alternativen Betreuung übernimmt der Unternehmer selbst nach entsprechender Schulung einen Großteil dieser Aufgaben.
Die folgende Übersicht zeigt die zentralen Unterschiede im Vergleich:
- Betriebsgröße: Regelbetreuung gilt für alle Betriebe, das Unternehmermodell nur bis 50 Mitarbeitende.
- Fachkraft: Bei der Regelbetreuung ist eine externe oder interne Fachkraft für Arbeitssicherheit zwingend erforderlich. Im Unternehmermodell kann der Unternehmer diese Rolle teilweise selbst übernehmen.
- Einsatzzeiten: Die Regelbetreuung sieht feste Mindesteinsatzzeiten vor, die sich nach Branche und Mitarbeiterzahl richten. Das Unternehmermodell hat keine starren Einsatzzeiten, dafür Fortbildungspflichten.
- Flexibilität: Das Unternehmermodell gibt dem Betrieb mehr Eigenständigkeit, verlangt jedoch eine kontinuierliche Weiterbildung des Unternehmers.
- Anlassbezogene Betreuung: Im Unternehmermodell wird eine Fachkraft nur bei konkreten Anlässen wie Unfällen oder größeren Änderungen hinzugezogen.
Beide Modelle verfolgen dasselbe Ziel: die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten im Arbeitsschutz und den Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Wann sollte ein Betrieb von der alternativen zur Regelbetreuung wechseln?
Ein Wechsel zur Regelbetreuung ist notwendig, sobald ein Betrieb die Grenze von 50 Beschäftigten überschreitet oder wenn die Berufsgenossenschaft das Unternehmermodell für die betreffende Branche nicht (mehr) zulässt. Auch ein deutlich gestiegenes Gefährdungspotenzial im Betrieb kann diesen Schritt erforderlich machen.
Darüber hinaus empfiehlt sich ein Wechsel, wenn der Unternehmer merkt, dass die Komplexität der Arbeitsschutzvorschriften seine eigenen Kapazitäten übersteigt. Häufige Arbeitsunfälle, neue Maschinen oder Produktionsverfahren, der Einsatz gefährlicher Stoffe oder bevorstehende Betriebsprüfungen sind klare Signale dafür, dass eine kontinuierliche Fachbetreuung sinnvoller ist als das Eigenverantwortungsmodell. In solchen Situationen bietet die Regelbetreuung deutlich mehr Sicherheit und Rechtssicherheit für den Arbeitgeber.
Wie läuft die Regelbetreuung durch eine externe Fachkraft ab?
Bei der Regelbetreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit wird ein Betreuungsvertrag geschlossen, der die Einsatzzeiten und Leistungen verbindlich regelt. Die Fachkraft besucht den Betrieb regelmäßig, führt Sicherheitsbegehungen durch, berät den Arbeitgeber und unterstützt bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen.
Der typische Ablauf einer externen Regelbetreuung umfasst folgende Schritte:
- Erstbegehung und Bestandsaufnahme: Die Fachkraft verschafft sich einen umfassenden Überblick über Betriebsabläufe, vorhandene Gefährdungen und bestehende Schutzmaßnahmen.
- Erstellung oder Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung: Alle Arbeitsbereiche werden systematisch auf Risiken geprüft und dokumentiert.
- Regelmäßige Begehungen: In festgelegten Abständen prüft die Fachkraft die Umsetzung von Schutzmaßnahmen und identifiziert neue Gefährdungen.
- Beratung des Arbeitgebers: Die Fachkraft steht bei allen Fragen zur Arbeitssicherheit beratend zur Seite, auch bei der Auswahl persönlicher Schutzausrüstung oder der Planung von Arbeitsabläufen.
- Sicherheitsunterweisungen: Mitarbeitende werden regelmäßig über Gefahren und Schutzmaßnahmen informiert und unterwiesen.
Durch die externe Regelbetreuung bleibt der Betrieb jederzeit auf dem aktuellen Stand der Arbeitsschutzvorschriften, ohne eigenes Fachpersonal dauerhaft vorhalten zu müssen. Mehr Informationen zu den konkreten Leistungen finden Sie auf der Seite zur Arbeitssicherheit und Regelbetreuung.
Welches Betreuungsmodell ist für kleine und mittlere Betriebe besser geeignet?
Für kleine Betriebe mit geringem Gefährdungspotenzial und einem engagierten Unternehmer kann das Unternehmermodell eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung sein. Für mittlere Betriebe sowie alle Unternehmen mit erhöhten Gefährdungen, komplexen Abläufen oder begrenzten Zeitressourcen des Unternehmers ist die Regelbetreuung durch eine externe Fachkraft in der Regel die bessere Wahl.
Mittelständische Betriebe stehen häufig vor der Herausforderung, dass die Anforderungen an den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz stetig wachsen, während gleichzeitig die Kapazitäten der Geschäftsführung begrenzt sind. Eine externe Fachkraft bringt nicht nur Fachwissen mit, sondern auch einen unabhängigen Blick von außen, der blinde Flecken im eigenen Betrieb aufdecken kann. Wer langfristig auf Rechtssicherheit und eine professionelle Betreuungsstruktur setzt, ist mit der Regelbetreuung gut aufgestellt, auch wenn sie mit höheren laufenden Kosten verbunden ist als das Unternehmermodell.
Wie ABEMA Sie bei der Regelbetreuung unterstützt
Wir bei der ABEMA Beratungsgesellschaft helfen Unternehmen aus Industrie und Handwerk dabei, ihre Pflichten im Arbeitsschutz zuverlässig und rechtssicher zu erfüllen. Unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit übernehmen die vollständige sicherheitstechnische Betreuung nach den Vorgaben des ASiG und der DGUV Vorschrift 2. Das bedeutet für Sie konkret:
- Regelmäßige Sicherheitsbegehungen und Dokumentation
- Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
- Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der gesetzlichen Pflichten
- Durchführung von Sicherheitsunterweisungen für Ihre Mitarbeitenden
- Übernahme der SiGeKo-Funktion bei Bauprojekten
- Flexible Betreuung als externer Partner, ohne dass Sie eigenes Fachpersonal aufbauen müssen
Ob Sie noch im Unternehmermodell arbeiten und überlegen, ob ein Wechsel sinnvoll ist, oder ob Sie direkt eine professionelle Regelbetreuung aufbauen möchten: Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und erfahren Sie, wie wir Ihren Betrieb sicher und rechtskonform aufstellen können.
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