Inhalt
Für einen wirksamen Brandschutz hat der Unternehmer entsprechend den gesetzlichen Grundlagen Personen in ausreichender Anzahl zu benennen, die eine Evakuierung sicherstellen und Entstehungsbrände bekämpfen können. Diese Personenzahl muss in einem angemessenen Verhältnis zur Beschäftigtenzahl und den Gefahren eines Betriebes stehen. In der Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer vermitteln wir die Kenntnisse aller relevanten Aspekte des vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Information 205-023 sowie der VDI 4062 Evakuierung von Personen im Gefahrenfall.
Theoretische Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes
- Der Brandschutz- und Evakuierungshelfer: Aufgaben, Rechte und Pflichten
- Grundlagen zum Brandschutz
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
- Alarmierung im Gefahrenfall
- Absprachen und Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst
- Mitwirkung bei der Menschenrettung und Evakuierung
- Flucht- und Rettungswege in Gebäuden
- Alarm-, Notfall-, Flucht- und Rettungspläne kennen und verstehen
- Das korrekte Verhalten im Evakuierungsfall
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Brandklassen A, B, C, D und F
Praktische Ausbildung
- Praktische Brandschutzunterweisung und Löschübung am Fire-Trainer
- Praktische Demonstrationen
Teilnehmerkreis
- Mitarbeiter, die mit Aufgaben im Brandschutz betraut werden sollen bzw. betraut sind
- Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung
- Sicherheitsbeauftragte
- Brandschutzverantwortliche
- Planungsingenieure
Ihr Nutzen
- Sie erwerben die relevanten Kenntnisse des vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2.
- Mithilfe der Ausbildung zum Brandschutzhelfer können Sie die Brandschutzbeauftragten qualifiziert unterstützen.
- Als Evakuierungshelfer führen Sie Evakuierungen professionell und sachgerecht durch.